Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.Endtlich / was D. Lutheri Wort Genes. cap. 3. anlanget: Die Erbsünde sey von dem Wesen deß Menschen / erkläret er sich selbst / wie er das (Wort) Wesen allda wölle verstanden haben / nemmlich nicht darvon / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Wesen vnd Natur selbst sey / wie das Gegentheil jhm seine Wort deutet: Sonder daß sie sey eine gantz tieffe vnnd grewliche Verderbung der gantzen Menschlichen Natur vnd Wesens. Dann also schreibt er an gemeldtem Ort / das Gifft der Erbsünde sey dermassen durch vnser Fleisch / Leib / Seele / Adern / Blut / Bein vnd Marck / im Willen / im Verstande / in der Vernunfft außgebreitet / daß es nicht alleine nicht vollkömmlich darauß könne getilget werden / sonder auch nicht erkandt wirdt / daß es Sünde sey. Vnd abermals: Die Natur bleibe wol / aber in viel Wege verderbt. Vnd Genes. 1. schreibet er: Manserunt quidem intellectus & voluntas, sed valde vitiata vtraque. Der Verstandt vnnd Wille sindt blieben / aber beyde vber die Massen sehr verderbt. Wie dann dergleichen Sprüche droben mehr auß Luthero eyngeführet. Also schreibt er auch 1. Tomo Ienensi: Essentiale voco, quia per natiuitatem contrahimus, nec cessat aliquando, sicut actuale. Das ist / Ich heisse die Erbsünde eine wesentliche Sünde / derwegen / daß wir sie durch die Geburt oder Empfängnüß vberkommen / vnd daß sie nicht also auffhöre / als die wirckliche Sünde. Darauß vberflüssig erscheinet / daß Lutherus mit dem Wort / essentiale oder wesentlich / das nicht wölle verstanden haben / daß nemmlich die Erbsünde deß verderbten Menschen Wesen oder Natur selbst sey: Sondern daß der Mensch in der Empfängnüß vnd Geburt in seinem Wesen die Erbsünde vberkomme / vnnd daß sie nicht auffhöre / wie die wircklichen Sünden zu weilen auffhören / vnnd nicht allzeit im Gang oder Lauff sindt. Bleibet demnach fest vnnd vnwidersprechlich wahr / daß Christus die Erbsünde selbst nicht erlöset / sondern daß er vnser verderbte Natur von der Erbsünde erlöset habe / vnnd daß / wann Endtlich / was D. Lutheri Wort Genes. cap. 3. anlanget: Die Erbsünde sey von dem Wesen deß Menschen / erkläret er sich selbst / wie er das (Wort) Wesen allda wölle verstanden haben / nem̃lich nicht darvon / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Wesen vnd Natur selbst sey / wie das Gegentheil jhm seine Wort deutet: Sonder daß sie sey eine gantz tieffe vnnd grewliche Verderbung der gantzen Menschlichen Natur vnd Wesens. Dann also schreibt er an gemeldtem Ort / das Gifft der Erbsünde sey dermassen durch vnser Fleisch / Leib / Seele / Adern / Blut / Bein vnd Marck / im Willen / im Verstande / in der Vernunfft außgebreitet / daß es nicht alleine nicht vollköm̃lich darauß könne getilget werden / sonder auch nicht erkandt wirdt / daß es Sünde sey. Vnd abermals: Die Natur bleibe wol / aber in viel Wege verderbt. Vnd Genes. 1. schreibet er: Manserunt quidem intellectus & voluntas, sed valde vitiata vtraque. Der Verstandt vnnd Wille sindt blieben / aber beyde vber die Massen sehr verderbt. Wie dann dergleichen Sprüche droben mehr auß Luthero eyngeführet. Also schreibt er auch 1. Tomo Ienensi: Essentiale voco, quia per natiuitatem contrahimus, nec cessat aliquando, sicut actuale. Das ist / Ich heisse die Erbsünde eine wesentliche Sünde / derwegen / daß wir sie durch die Geburt oder Empfängnüß vberkommen / vnd daß sie nicht also auffhöre / als die wirckliche Sünde. Darauß vberflüssig erscheinet / daß Lutherus mit dem Wort / essentiale oder wesentlich / das nicht wölle verstanden haben / daß nem̃lich die Erbsünde deß verderbten Menschen Wesen oder Natur selbst sey: Sondern daß der Mensch in der Empfängnüß vnd Geburt in seinem Wesen die Erbsünde vberkomme / vnnd daß sie nicht auffhöre / wie die wircklichen Sünden zu weilen auffhören / vnnd nicht allzeit im Gang oder Lauff sindt. Bleibet demnach fest vnnd vnwidersprechlich wahr / daß Christus die Erbsünde selbst nicht erlöset / sondern daß er vnser verderbte Natur von der Erbsünde erlöset habe / vnnd daß / wann <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0104"/> <p>Endtlich / was D. Lutheri Wort Genes. cap. 3. anlanget: Die Erbsünde sey von dem Wesen deß Menschen / erkläret er sich selbst / wie er das (Wort) Wesen allda wölle verstanden haben / nem̃lich nicht darvon / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Wesen vnd Natur selbst sey / wie das Gegentheil jhm seine Wort deutet: Sonder daß sie sey eine gantz tieffe vnnd grewliche Verderbung der gantzen Menschlichen Natur vnd Wesens. Dann also schreibt er an gemeldtem Ort / das Gifft der Erbsünde sey dermassen durch vnser Fleisch / Leib / Seele / Adern / Blut / Bein vnd Marck / im Willen / im Verstande / in der Vernunfft außgebreitet / daß es nicht alleine nicht vollköm̃lich darauß könne getilget werden / sonder auch nicht erkandt wirdt / daß es Sünde sey. Vnd abermals: Die Natur bleibe wol / aber in viel Wege verderbt. Vnd Genes. 1. schreibet er: Manserunt quidem intellectus & voluntas, sed valde vitiata vtraque. Der Verstandt vnnd Wille sindt blieben / aber beyde vber die Massen sehr verderbt. Wie dann dergleichen Sprüche droben mehr auß Luthero eyngeführet. Also schreibt er auch 1. Tomo Ienensi: Essentiale voco, quia per natiuitatem contrahimus, nec cessat aliquando, sicut actuale. Das ist / Ich heisse die Erbsünde eine wesentliche Sünde / derwegen / daß wir sie durch die Geburt oder Empfängnüß vberkommen / vnd daß sie nicht also auffhöre / als die wirckliche Sünde. Darauß vberflüssig erscheinet / daß Lutherus mit dem Wort / essentiale oder wesentlich / das nicht wölle verstanden haben / daß nem̃lich die Erbsünde deß verderbten Menschen Wesen oder Natur selbst sey: Sondern daß der Mensch in der Empfängnüß vnd Geburt in seinem Wesen die Erbsünde vberkomme / vnnd daß sie nicht auffhöre / wie die wircklichen Sünden zu weilen auffhören / vnnd nicht allzeit im Gang oder Lauff sindt.</p> <p>Bleibet demnach fest vnnd vnwidersprechlich wahr / daß Christus die Erbsünde selbst nicht erlöset / sondern daß er vnser verderbte Natur von der Erbsünde erlöset habe / vnnd daß / wann </p> </div> </body> </text> </TEI> [0104]
Endtlich / was D. Lutheri Wort Genes. cap. 3. anlanget: Die Erbsünde sey von dem Wesen deß Menschen / erkläret er sich selbst / wie er das (Wort) Wesen allda wölle verstanden haben / nem̃lich nicht darvon / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Wesen vnd Natur selbst sey / wie das Gegentheil jhm seine Wort deutet: Sonder daß sie sey eine gantz tieffe vnnd grewliche Verderbung der gantzen Menschlichen Natur vnd Wesens. Dann also schreibt er an gemeldtem Ort / das Gifft der Erbsünde sey dermassen durch vnser Fleisch / Leib / Seele / Adern / Blut / Bein vnd Marck / im Willen / im Verstande / in der Vernunfft außgebreitet / daß es nicht alleine nicht vollköm̃lich darauß könne getilget werden / sonder auch nicht erkandt wirdt / daß es Sünde sey. Vnd abermals: Die Natur bleibe wol / aber in viel Wege verderbt. Vnd Genes. 1. schreibet er: Manserunt quidem intellectus & voluntas, sed valde vitiata vtraque. Der Verstandt vnnd Wille sindt blieben / aber beyde vber die Massen sehr verderbt. Wie dann dergleichen Sprüche droben mehr auß Luthero eyngeführet. Also schreibt er auch 1. Tomo Ienensi: Essentiale voco, quia per natiuitatem contrahimus, nec cessat aliquando, sicut actuale. Das ist / Ich heisse die Erbsünde eine wesentliche Sünde / derwegen / daß wir sie durch die Geburt oder Empfängnüß vberkommen / vnd daß sie nicht also auffhöre / als die wirckliche Sünde. Darauß vberflüssig erscheinet / daß Lutherus mit dem Wort / essentiale oder wesentlich / das nicht wölle verstanden haben / daß nem̃lich die Erbsünde deß verderbten Menschen Wesen oder Natur selbst sey: Sondern daß der Mensch in der Empfängnüß vnd Geburt in seinem Wesen die Erbsünde vberkomme / vnnd daß sie nicht auffhöre / wie die wircklichen Sünden zu weilen auffhören / vnnd nicht allzeit im Gang oder Lauff sindt.
Bleibet demnach fest vnnd vnwidersprechlich wahr / daß Christus die Erbsünde selbst nicht erlöset / sondern daß er vnser verderbte Natur von der Erbsünde erlöset habe / vnnd daß / wann
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