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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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den / vnd derselben werde vmb Christi willen auß Gnaden die Sünde vergeben / zugedeckt vnnd die Gerechtigkeit Christi durch den Glauben zugerechnet / können sie nicht fürüber / sie müssen den Vnderscheid zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnnd zwischen der Erbsünde bleiben lassen / vnnd mit vns bekennen / daß nicht die Erbsünde selbst / sondern die ver derbte Natur das subiectum sey / das zur Vergebung der Sünden getaufft wird / dem die Sünde vmb Christi willen nicht zugerechnet werde. Müssen auch ferrner als Gottslästerlich wegwerffen vnnd fahren lassen / da sie fürgeben / die Erbsünde selbst werde getaufft zur Vergebung der Sünden / vnnd es sey kein Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnnd zwischen der Erbsünde.

Darumb / wann der Prophet Zacharias Cap. 13. spricht / die Tauffe sey ein offner Brunn wider die Sünde / redet er ja von Menschen / welchen zu gut solcher Heylbrunn wider die Sünde im Newen Testament solte angerichtet werden / vnd lehret mit nichten / daß die verderbte Menschliche Natur vnd die Erbsünde ein Ding sind: sondern daß die Heilige Tauffe den verderbten Menschen oder Menschliche Natur reynigen soll von der Sünde.

Dem Menschen verheißt er solchen Trost wider die Erbsünde / vnnd nicht der Erbsünde selbst. Dann sonst tröstet GOtt durch Zachariam nicht die armen Sünder / vmb welcher Seelen Heyl vnd Seligkeit willen es dem lieben Gott zu thun ist / sondern die Sünde selbst / welchs auch abschewlich zu hören ist.

Ebner Massen verhält sichs auch mit den andern Sprüchen / Luc. 3. da die Tauff eine Tauff zur Vergebung der Sünden genannt. Vnd Act. 2. Lasset euch täuffen zur Vergebung der Sünden / etc. Vnd was dergleichen mehr sind. Da alle verständige vnd erleuchtete Hertzen bald sehen / daß die Tauffe eingesetzt sey zu Vergebung der Sünden.

den / vnd derselben werde vmb Christi willen auß Gnaden die Sünde vergeben / zugedeckt vnnd die Gerechtigkeit Christi durch den Glauben zugerechnet / können sie nicht fürüber / sie müssen den Vnderscheid zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnnd zwischen der Erbsünde bleiben lassen / vnnd mit vns bekennen / daß nicht die Erbsünde selbst / sondern die ver derbte Natur das subiectum sey / das zur Vergebung der Sünden getaufft wird / dem die Sünde vmb Christi willen nicht zugerechnet werde. Müssen auch ferrner als Gottslästerlich wegwerffen vnnd fahren lassen / da sie fürgeben / die Erbsünde selbst werde getaufft zur Vergebung der Sünden / vnnd es sey kein Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnnd zwischen der Erbsünde.

Darumb / wann der Prophet Zacharias Cap. 13. spricht / die Tauffe sey ein offner Brunn wider die Sünde / redet er ja von Menschen / welchen zu gut solcher Heylbrunn wider die Sünde im Newen Testament solte angerichtet werden / vnd lehret mit nichten / daß die verderbte Menschliche Natur vnd die Erbsünde ein Ding sind: sondern daß die Heilige Tauffe den verderbten Menschen oder Menschliche Natur reynigen soll von der Sünde.

Dem Menschen verheißt er solchen Trost wider die Erbsünde / vnnd nicht der Erbsünde selbst. Dann sonst tröstet GOtt durch Zachariam nicht die armen Sünder / vmb welcher Seelen Heyl vnd Seligkeit willen es dem lieben Gott zu thun ist / sondern die Sünde selbst / welchs auch abschewlich zu hören ist.

Ebner Massen verhält sichs auch mit den andern Sprüchẽ / Luc. 3. da die Tauff eine Tauff zur Vergebung der Sünden genannt. Vñ Act. 2. Lasset euch täuffen zur Vergebung der Sündẽ / etc. Vnd was dergleichẽ mehr sind. Da alle verständige vñ erleuchtete Hertzẽ bald sehẽ / daß die Tauffe eingesetzt sey zu Vergebung der Sünden.

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[50/0111] den / vnd derselben werde vmb Christi willen auß Gnaden die Sünde vergeben / zugedeckt vnnd die Gerechtigkeit Christi durch den Glauben zugerechnet / können sie nicht fürüber / sie müssen den Vnderscheid zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnnd zwischen der Erbsünde bleiben lassen / vnnd mit vns bekennen / daß nicht die Erbsünde selbst / sondern die ver derbte Natur das subiectum sey / das zur Vergebung der Sünden getaufft wird / dem die Sünde vmb Christi willen nicht zugerechnet werde. Müssen auch ferrner als Gottslästerlich wegwerffen vnnd fahren lassen / da sie fürgeben / die Erbsünde selbst werde getaufft zur Vergebung der Sünden / vnnd es sey kein Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnnd zwischen der Erbsünde. Darumb / wann der Prophet Zacharias Cap. 13. spricht / die Tauffe sey ein offner Brunn wider die Sünde / redet er ja von Menschen / welchen zu gut solcher Heylbrunn wider die Sünde im Newen Testament solte angerichtet werden / vnd lehret mit nichten / daß die verderbte Menschliche Natur vnd die Erbsünde ein Ding sind: sondern daß die Heilige Tauffe den verderbten Menschen oder Menschliche Natur reynigen soll von der Sünde. Dem Menschen verheißt er solchen Trost wider die Erbsünde / vnnd nicht der Erbsünde selbst. Dann sonst tröstet GOtt durch Zachariam nicht die armen Sünder / vmb welcher Seelen Heyl vnd Seligkeit willen es dem lieben Gott zu thun ist / sondern die Sünde selbst / welchs auch abschewlich zu hören ist. Ebner Massen verhält sichs auch mit den andern Sprüchẽ / Luc. 3. da die Tauff eine Tauff zur Vergebung der Sünden genannt. Vñ Act. 2. Lasset euch täuffen zur Vergebung der Sündẽ / etc. Vnd was dergleichẽ mehr sind. Da alle verständige vñ erleuchtete Hertzẽ bald sehẽ / daß die Tauffe eingesetzt sey zu Vergebung der Sünden.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/111>, abgerufen am 24.11.2024.