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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Sünde zur Gerechtigkeit / auß der Schuldt vnd Verdamnüß / zur Vnschuldt vnd Gnade. So bleibt nun der Mensch / der Natur vnd Wesen nach / der vorige Mensch / aber an stadt der Sünde bekompt er durch die Widergeburt / Gerechtigkeit / an statt der Schuldt vnd Verdamnüß / Vnschuldt vnd Gnade / wird also new geboren. Der Mensch (sagt Lutherus) bekompt diese Ding / vnd nicht die Erbsünde selbst.

E. ij. fa. 1.

Das Gegentheil zeucht sonderlich an ein Sprüchlein Lutheri / auß dem andern Lateinischen Tomo, da er wider Latomum also schreiben soll: Gratia Dei renouat, mutat, & in nouos homines transformat de die in diem, & res ista serio agitur, non respectibus tollendis, sed substantia & vita mutandis. Nun stehet aber gemeldter Spruch nicht im Buch Lutheri wider Latomum, darauß er eyngeführet wirdt. Da er auch gleich drinnen stünde / benemme er doch der Warheit nichts. Dann es ist wahr / daß Gott vnser Wesen vnnd Leben durch seine Gnade ändert / in dem er die Hertzen der Gläubigen von Tage zu Tage vernewert / vnd was er für Gaben in denselben angezündet / vermehrert. Daß er aber das Hertz wesentlich in ein ander Hertz / dem Wesen nach / verwandeln solte / das sagt Lutherus nicht / sondern ist dieser Leut eigen Gedicht. Also schreibet auch Hieronymus in 13. Cap. Matth: In ista non mutatur substantia sed voluntas. In der Erden (oder im Menschen der bekeret) wirdt nicht die Substantz oder das Wesen verwandelt / sondern der Wille: verstehe in einen newen Willen / oder der newe Kräfften hat.

E. iiij. f. 2. vnnd hernach.

Es ist auch die Frage nicht von der Krafft der heiligen Tauffe / darvon das Gegentheil viel Wort machet / vnnd wir nicht verneinen / sondern von Hertzen bekennen: Sondern darvon ist die Frage / Ob die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft vnd wider geboren werde. Vnd köndten alleine die einigen Wort Lutheri diesen gantzen Streit entscheiden / so das Gegentheil selbst für sich / aber doch fälschlich / anzeucht:

Sünde zur Gerechtigkeit / auß der Schuldt vnd Verdamnüß / zur Vnschuldt vnd Gnade. So bleibt nun der Mensch / der Natur vnd Wesen nach / der vorige Mensch / aber an stadt der Sünde bekompt er durch die Widergeburt / Gerechtigkeit / an statt der Schuldt vnd Verdamnüß / Vnschuldt vnd Gnade / wird also new geboren. Der Mensch (sagt Lutherus) bekompt diese Ding / vnd nicht die Erbsünde selbst.

E. ij. fa. 1.

Das Gegentheil zeucht sonderlich an ein Sprüchlein Lutheri / auß dem andern Lateinischen Tomo, da er wider Latomum also schreiben soll: Gratia Dei renouat, mutat, & in nouos homines transformat de die in diem, & res ista seriò agitur, non respectibus tollendis, sed substantia & vita mutandis. Nun stehet aber gemeldter Spruch nicht im Buch Lutheri wider Latomum, darauß er eyngeführet wirdt. Da er auch gleich drinnen stünde / benemme er doch der Warheit nichts. Dann es ist wahr / daß Gott vnser Wesen vnnd Leben durch seine Gnade ändert / in dem er die Hertzen der Gläubigen von Tage zu Tage vernewert / vnd was er für Gaben in denselben angezündet / vermehrert. Daß er aber das Hertz wesentlich in ein ander Hertz / dem Wesen nach / verwandeln solte / das sagt Lutherus nicht / sondern ist dieser Leut eigen Gedicht. Also schreibet auch Hieronymus in 13. Cap. Matth: In ista non mutatur substantia sed voluntas. In der Erden (oder im Menschen der bekeret) wirdt nicht die Substantz oder das Wesen verwandelt / sondern der Wille: verstehe in einen newen Willen / oder der newe Kräfften hat.

E. iiij. f. 2. vnnd hernach.

Es ist auch die Frage nicht von der Krafft der heiligen Tauffe / darvon das Gegentheil viel Wort machet / vnnd wir nicht verneinen / sondern von Hertzen bekennen: Sondern darvon ist die Frage / Ob die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft vñ wider geboren werde. Vnd köndten alleine die einigen Wort Lutheri diesen gantzen Streit entscheiden / so das Gegentheil selbst für sich / aber doch fälschlich / anzeucht:

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[0120] Sünde zur Gerechtigkeit / auß der Schuldt vnd Verdamnüß / zur Vnschuldt vnd Gnade. So bleibt nun der Mensch / der Natur vnd Wesen nach / der vorige Mensch / aber an stadt der Sünde bekompt er durch die Widergeburt / Gerechtigkeit / an statt der Schuldt vnd Verdamnüß / Vnschuldt vnd Gnade / wird also new geboren. Der Mensch (sagt Lutherus) bekompt diese Ding / vnd nicht die Erbsünde selbst. Das Gegentheil zeucht sonderlich an ein Sprüchlein Lutheri / auß dem andern Lateinischen Tomo, da er wider Latomum also schreiben soll: Gratia Dei renouat, mutat, & in nouos homines transformat de die in diem, & res ista seriò agitur, non respectibus tollendis, sed substantia & vita mutandis. Nun stehet aber gemeldter Spruch nicht im Buch Lutheri wider Latomum, darauß er eyngeführet wirdt. Da er auch gleich drinnen stünde / benemme er doch der Warheit nichts. Dann es ist wahr / daß Gott vnser Wesen vnnd Leben durch seine Gnade ändert / in dem er die Hertzen der Gläubigen von Tage zu Tage vernewert / vnd was er für Gaben in denselben angezündet / vermehrert. Daß er aber das Hertz wesentlich in ein ander Hertz / dem Wesen nach / verwandeln solte / das sagt Lutherus nicht / sondern ist dieser Leut eigen Gedicht. Also schreibet auch Hieronymus in 13. Cap. Matth: In ista non mutatur substantia sed voluntas. In der Erden (oder im Menschen der bekeret) wirdt nicht die Substantz oder das Wesen verwandelt / sondern der Wille: verstehe in einen newen Willen / oder der newe Kräfften hat. Es ist auch die Frage nicht von der Krafft der heiligen Tauffe / darvon das Gegentheil viel Wort machet / vnnd wir nicht verneinen / sondern von Hertzen bekennen: Sondern darvon ist die Frage / Ob die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft vñ wider geboren werde. Vnd köndten alleine die einigen Wort Lutheri diesen gantzen Streit entscheiden / so das Gegentheil selbst für sich / aber doch fälschlich / anzeucht:

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/120>, abgerufen am 21.11.2024.