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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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rechte Erklärung wie du es verstehen sollest / nemmlich nicht daß er wesentlich seiner Natur oder Wesen nach die Sünde selbst sey: sondern dieweil sein Natur gantz vnrein durch die Sünde vber alle massen verderbt vnd an Gottes Zorn schuldig ist. Vnd das heißt er abstractiue geredt seyn / wie seine Wort lauten Galat. 3. Da er also schreibet: Cun peccator venit revera in notician sui non solun sentit se peccatoren concretiue seu adiectiue, sed etian abstractiue, hoc est, non solun videtur sibi calamitosus, sed ipsa calamitas, non solun peccator & maledictus, sed ipsum peccatun & maledictum. Vt in lingua latina cum excellenter volumus aliquem significare scelestum, vocamus eum scelus. Das ist / Wenn ein Sünder recht zu seim selbst Erkändtniß kompt / dunckt jn nicht anders / dann daß er nicht allein concretiue, sondern auch abstractiue ein Sünder sey / das ist / Es ist jm nit allein also zu Sinn / als sey er calamitosus vnglückhafftig / sondern ipsa calamitas das Vnglück selbst / vnnd daß er nicht allein ein Sünder vnd verflucht sey / sondern es dünckt jhn er sey die Sünde vnnd der Fluch selbst. Wie in der Lateinischen Sprache / wenn man einen auffs aller ärgste schelten will / so spricht man / du bist nicht allein scelestus ein böser Schalck / sondern auch scelus / das ist / die Schalckheit selbst.

Wer darauff acht gibt / kan leicht auff alle Sprüche D. Lutheri / so in diesem Streit vom Gegentheil verkehrlich angezogen werden / antworten / vnd die jrrige Meynung / welche vnter Lutheri phrasibus, so in concreto vom Sünder vnd Sünde zusammen reden / eingeschleufft / von sich abweisen / auch andere dafür bescheidentlich verwarnen.

Fürs ander / so viel aber deß Gegentheils Freffel anlangt / da es vns beschüldigt / als solten wir von der Erbsünde auff Manicheisch lehren / daß die Erbsünde ein abgesondert Wesen were von der Menschlichen Natur / vnd von aussen in dieselbige kommen / etc. Vnd das Gott einer solchen Sünde nicht gnedig sey / etc. soll hernach im vierdten Theil beständig auff geantwortet werden. Wöllen hie von

rechte Erklärung wie du es verstehen sollest / nem̃lich nicht daß er wesentlich seiner Natur oder Wesen nach die Sünde selbst sey: sondern dieweil sein Natur gantz vnrein durch die Sünde vber alle massen verderbt vnd an Gottes Zorn schuldig ist. Vnd das heißt er abstractiuè geredt seyn / wie seine Wort lautẽ Galat. 3. Da er also schreibet: Cũ peccator venit revera in noticiã sui non solũ sentit se peccatorẽ cõcretiuè seu adiectiuè, sed etiã abstractiuè, hoc est, nõ solũ videtur sibi calamitosus, sed ipsa calamitas, nõ solũ peccator & maledictus, sed ipsum peccatũ & maledictum. Vt in lingua latina cùm excellenter volumus aliquem significare scelestum, vocamus eum scelus. Das ist / Wenn ein Sünder recht zu seim selbst Erkändtniß kompt / dunckt jn nicht anders / dann daß er nicht allein concretiuè, sondern auch abstractiuè ein Sünder sey / das ist / Es ist jm nit allein also zu Siñ / als sey er calamitosus vnglückhafftig / sondern ipsa calamitas das Vnglück selbst / vnnd daß er nicht allein ein Sünder vnd verflucht sey / sondern es dünckt jhn er sey die Sünde vnnd der Fluch selbst. Wie in der Lateinischen Sprache / wenn man einen auffs aller ärgste schelten will / so spricht man / du bist nicht allein scelestus ein böser Schalck / sondern auch scelus / das ist / die Schalckheit selbst.

Wer darauff acht gibt / kan leicht auff alle Sprüche D. Lutheri / so in diesem Streit vom Gegentheil verkehrlich angezogen werden / antworten / vnd die jrrige Meynung / welche vnter Lutheri phrasibus, so in concreto vom Sünder vnd Sünde zusammen reden / eingeschleufft / von sich abweisen / auch andere dafür bescheidentlich verwarnen.

Fürs ander / so viel aber deß Gegentheils Freffel anlangt / da es vns beschüldigt / als solten wir von der Erbsünde auff Manicheisch lehren / daß die Erbsünde ein abgesondert Wesen were von der Menschlichen Natur / vnd von aussen in dieselbige kom̃en / etc. Vnd das Gott einer solchen Sünde nicht gnedig sey / etc. soll hernach im vierdten Theil beständig auff geantwortet werden. Wöllen hie von

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[0124] rechte Erklärung wie du es verstehen sollest / nem̃lich nicht daß er wesentlich seiner Natur oder Wesen nach die Sünde selbst sey: sondern dieweil sein Natur gantz vnrein durch die Sünde vber alle massen verderbt vnd an Gottes Zorn schuldig ist. Vnd das heißt er abstractiuè geredt seyn / wie seine Wort lautẽ Galat. 3. Da er also schreibet: Cũ peccator venit revera in noticiã sui non solũ sentit se peccatorẽ cõcretiuè seu adiectiuè, sed etiã abstractiuè, hoc est, nõ solũ videtur sibi calamitosus, sed ipsa calamitas, nõ solũ peccator & maledictus, sed ipsum peccatũ & maledictum. Vt in lingua latina cùm excellenter volumus aliquem significare scelestum, vocamus eum scelus. Das ist / Wenn ein Sünder recht zu seim selbst Erkändtniß kompt / dunckt jn nicht anders / dann daß er nicht allein concretiuè, sondern auch abstractiuè ein Sünder sey / das ist / Es ist jm nit allein also zu Siñ / als sey er calamitosus vnglückhafftig / sondern ipsa calamitas das Vnglück selbst / vnnd daß er nicht allein ein Sünder vnd verflucht sey / sondern es dünckt jhn er sey die Sünde vnnd der Fluch selbst. Wie in der Lateinischen Sprache / wenn man einen auffs aller ärgste schelten will / so spricht man / du bist nicht allein scelestus ein böser Schalck / sondern auch scelus / das ist / die Schalckheit selbst. Wer darauff acht gibt / kan leicht auff alle Sprüche D. Lutheri / so in diesem Streit vom Gegentheil verkehrlich angezogen werden / antworten / vnd die jrrige Meynung / welche vnter Lutheri phrasibus, so in concreto vom Sünder vnd Sünde zusammen reden / eingeschleufft / von sich abweisen / auch andere dafür bescheidentlich verwarnen. Fürs ander / so viel aber deß Gegentheils Freffel anlangt / da es vns beschüldigt / als solten wir von der Erbsünde auff Manicheisch lehren / daß die Erbsünde ein abgesondert Wesen were von der Menschlichen Natur / vnd von aussen in dieselbige kom̃en / etc. Vnd das Gott einer solchen Sünde nicht gnedig sey / etc. soll hernach im vierdten Theil beständig auff geantwortet werden. Wöllen hie von

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/124>, abgerufen am 21.11.2024.