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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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eine grewliche Gottslästerung / tichten / daß das Euangelion der Sünden Gnade predige / oder daß Gott der Sünden selbst gnädig sey oder werde / dafür sich alle fromme Hertzen mit Ernst hüten / vnnd dieselbige als ein recht Teuffels Gifftmeiden vnd fliehen sollen.

Die Zeugniß der Schrifft / so vom Gegentheil / ermeldte Gottslästerung zu bestätigen / eyngeführet werden / beweisen durchauß nichts in dieser Sache.

Psal. 25. betet wol Dauid vnd spricht (wie es D. Lutherus vertiert hat) Sey gnädig meiner Missethat / die da groß ist. Wann man aber eigentlich wissen will / obs Dauidis vnd Lutheri Meynung sey / daß Gott der Sünden selbst gnädig seyn wölle / oder aber viel mehr / daß er den Menschen / die vmb Gnade bitten / die Sünde vergeben wölle / so gibt solchs zum theil die Heilige Sprach selbst / zum theil auch die Version / so D. Lutherus gebrauchet. Denn das Wort Hahselicha, Condonabis peccatum meum / du wirst mir meine Sünde vergeben / welches dieses Orts im Hebreischen Text stehet / heißt eigentlich nicht so viel / als: Der Sünden selbst gnädig seyn / sondern dem sündigen Menschen / der mit grossen Sünden behafftet / Gnade beweisen oder Barmhertzigkeit widerfahren lassen / da jhme sonst der Sünden halb nichts denn Zorn vnnd Straffe gebürete. Die versio Lutheri aber / ob sie wol hat: HERR sey gnädig meiner Missethat / die da groß ist / verstehet sies doch nicht von der Sünden selbst / daß Gott derselben wölle gnädig seyn / sondern von Dauid vnnd allen betrübten Hertzen / so vmb Vergebung jhrer Missethat ernstlich bitten / daß jhnen GOTT jhre Missethat nicht zum Verdamniß zurechnen / sondern Gnade erzeigen wolte / vnnd auß Barmhertzigkeit auff vnnd annehmen. Heist also: Sey gnädig meiner Misserhat / anders nichts / als: Rechne mir meine Misse-

eine grewliche Gottslästerung / tichten / daß das Euangelion der Sünden Gnade predige / oder daß Gott der Sünden selbst gnädig sey oder werde / dafür sich alle fromme Hertzen mit Ernst hüten / vnnd dieselbige als ein recht Teuffels Gifftmeiden vnd fliehen sollen.

Die Zeugniß der Schrifft / so vom Gegentheil / ermeldte Gottslästerung zu bestätigen / eyngeführet werden / beweisen durchauß nichts in dieser Sache.

Psal. 25. betet wol Dauid vnd spricht (wie es D. Lutherus vertiert hat) Sey gnädig meiner Missethat / die da groß ist. Wañ man aber eigentlich wissen will / obs Dauidis vnd Lutheri Meynung sey / daß Gott der Sünden selbst gnädig seyn wölle / oder aber viel mehr / daß er den Menschen / die vmb Gnade bitten / die Sünde vergeben wölle / so gibt solchs zum theil die Heilige Sprach selbst / zum theil auch die Version / so D. Lutherus gebrauchet. Denn das Wort Hahselicha, Condonabis peccatum meum / du wirst mir meine Sünde vergeben / welches dieses Orts im Hebreischen Text stehet / heißt eigentlich nicht so viel / als: Der Sünden selbst gnädig seyn / sondern dem sündigen Menschen / der mit grossen Sünden behafftet / Gnade beweisen oder Barmhertzigkeit widerfahren lassen / da jhme sonst der Sünden halb nichts denn Zorn vnnd Straffe gebürete. Die versio Lutheri aber / ob sie wol hat: HERR sey gnädig meiner Missethat / die da groß ist / verstehet sies doch nicht von der Sünden selbst / daß Gott derselben wölle gnädig seyn / sondern von Dauid vnnd allen betrübten Hertzen / so vmb Vergebung jhrer Missethat ernstlich bitten / daß jhnen GOTT jhre Missethat nicht zum Verdamniß zurechnen / sondern Gnade erzeigen wolte / vnnd auß Barmhertzigkeit auff vnnd annehmen. Heist also: Sey gnädig meiner Misserhat / anders nichts / als: Rechne mir meine Misse-

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[0126] eine grewliche Gottslästerung / tichten / daß das Euangelion der Sünden Gnade predige / oder daß Gott der Sünden selbst gnädig sey oder werde / dafür sich alle fromme Hertzen mit Ernst hüten / vnnd dieselbige als ein recht Teuffels Gifftmeiden vnd fliehen sollen. Die Zeugniß der Schrifft / so vom Gegentheil / ermeldte Gottslästerung zu bestätigen / eyngeführet werden / beweisen durchauß nichts in dieser Sache. Psal. 25. betet wol Dauid vnd spricht (wie es D. Lutherus vertiert hat) Sey gnädig meiner Missethat / die da groß ist. Wañ man aber eigentlich wissen will / obs Dauidis vnd Lutheri Meynung sey / daß Gott der Sünden selbst gnädig seyn wölle / oder aber viel mehr / daß er den Menschen / die vmb Gnade bitten / die Sünde vergeben wölle / so gibt solchs zum theil die Heilige Sprach selbst / zum theil auch die Version / so D. Lutherus gebrauchet. Denn das Wort Hahselicha, Condonabis peccatum meum / du wirst mir meine Sünde vergeben / welches dieses Orts im Hebreischen Text stehet / heißt eigentlich nicht so viel / als: Der Sünden selbst gnädig seyn / sondern dem sündigen Menschen / der mit grossen Sünden behafftet / Gnade beweisen oder Barmhertzigkeit widerfahren lassen / da jhme sonst der Sünden halb nichts denn Zorn vnnd Straffe gebürete. Die versio Lutheri aber / ob sie wol hat: HERR sey gnädig meiner Missethat / die da groß ist / verstehet sies doch nicht von der Sünden selbst / daß Gott derselben wölle gnädig seyn / sondern von Dauid vnnd allen betrübten Hertzen / so vmb Vergebung jhrer Missethat ernstlich bitten / daß jhnen GOTT jhre Missethat nicht zum Verdamniß zurechnen / sondern Gnade erzeigen wolte / vnnd auß Barmhertzigkeit auff vnnd annehmen. Heist also: Sey gnädig meiner Misserhat / anders nichts / als: Rechne mir meine Misse-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/126>, abgerufen am 21.11.2024.