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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Mit einem Wort auff ermelte Verkehrung zu antworten / ist es gewiß / daß der erste Spruch in Mose nicht von dem malo culpae, oder von der Sünde selbst rede / sondern von dem malo poenae, das ist / von den Straffen der Sünden / wie solchs für sich selbst klar ist auß Mosis Worten / so er an gemeltem Ort in der Heiligen Sprache brauchet. Dann so lauten die Wort eigentlich nach der Heiligen Sprache: Poeniteat te mali huius contra populum tuum, &c. Ach HERR laß die Straff fallen / so du vber dein Volck beschlossen / oder jhm gedrawet hast. Wie solchs der Sprach verständigen wol wissen / vnd auch auß bald folgenden Worten zu vernemen ist / da Moses schreibet vnnd spricht: Es gereuwet den HERRN das Vbel / das er drewete seinem eigenen Volck zu thun. Dann in der Heiligen Sprache allda eben dasselbige Wort stehet / malum oder Vbel oder Straffe / das in Mosis Gebet kurtz zuuor gebraucht wird / vnd von D. Luthero durchs Wort (Boßheit) gegeben worden. Heißt also / eigentlich zu reden: Erlaß oder vergib deinem Volck die woluerdiente Straff / so sie mit Auffrichtung deß gülden Kalbes vnnd Anbetung desselben verwircket haben.

Daß aber das ander Gebet: Nun vergib jhnen jhre Sünde / diesen wünderlichen verwirreten Köpffen eben so viel heissen muß / als: Biß jhrer Sünden gnädig / vnd daß darauß erfolge / Gott sey der Sünden selbst gnädig / verstehen vnnd sehen alle fromme Hertzen / daß es ein lauter Gedicht vnd schändtliche Verkehrung sey Göttliches Worts / welche Gott an diesen Leuten nicht wirdt vngestrafft lassen. Dann Moses (wie es Lutherus vertirt hat) spricht deutlich: Vergib jhnen jhre Sünde / vnd nicht: Biß der Sünde selbs gnädig. Das Wörtlein (jhnen) welches Lutherus in seiner Tranßlalation hat / leidet auch solche Verkehrung nicht. Zu dem daß auch die Heilige Sprache an gemeltem Ort braucht die Wort Thissa Chatthatham, das ist / nim weg jhre Sünde.

Exodi cap. 34. wirdt das geringste nicht befunden / das dahin könte gedeutet werden / als solte Gott der Sünden selbst gnädig

Mit einem Wort auff ermelte Verkehrung zu antworten / ist es gewiß / daß der erste Spruch in Mose nicht von dem malo culpae, oder von der Sünde selbst rede / sondern von dem malo poenae, das ist / von den Straffen der Sünden / wie solchs für sich selbst klar ist auß Mosis Worten / so er an gemeltem Ort in der Heiligen Sprache brauchet. Dann so lauten die Wort eigentlich nach der Heiligen Sprache: Poeniteat te mali huius contra populum tuum, &c. Ach HERR laß die Straff fallen / so du vber dein Volck beschlossen / oder jhm gedrawet hast. Wie solchs der Sprach verständigen wol wissen / vnd auch auß bald folgenden Worten zu vernemen ist / da Moses schreibet vnnd spricht: Es gereuwet den HERRN das Vbel / das er drewete seinem eigenen Volck zu thun. Dann in der Heiligen Sprache allda eben dasselbige Wort stehet / malum oder Vbel oder Straffe / das in Mosis Gebet kurtz zuuor gebraucht wird / vnd von D. Luthero durchs Wort (Boßheit) gegeben worden. Heißt also / eigentlich zu reden: Erlaß oder vergib deinem Volck die woluerdiente Straff / so sie mit Auffrichtung deß gülden Kalbes vnnd Anbetung desselben verwircket haben.

Daß aber das ander Gebet: Nun vergib jhnen jhre Sünde / diesen wünderlichen verwirreten Köpffen eben so viel heissen muß / als: Biß jhrer Sünden gnädig / vñ daß darauß erfolge / Gott sey der Sünden selbst gnädig / verstehen vnnd sehen alle fromme Hertzen / daß es ein lauter Gedicht vnd schändtliche Verkehrung sey Göttliches Worts / welche Gott an diesen Leuten nicht wirdt vngestrafft lassen. Dann Moses (wie es Lutherus vertirt hat) spricht deutlich: Vergib jhnen jhre Sünde / vnd nicht: Biß der Sünde selbs gnädig. Das Wörtlein (jhnen) welches Lutherus in seiner Tranßlalation hat / leidet auch solche Verkehrung nicht. Zu dem daß auch die Heilige Sprache an gemeltem Ort braucht die Wort Thissa Chatthatham, das ist / nim weg jhre Sünde.

Exodi cap. 34. wirdt das geringste nicht befunden / das dahin könte gedeutet werden / als solte Gott der Sünden selbst gnädig

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[0128] Mit einem Wort auff ermelte Verkehrung zu antworten / ist es gewiß / daß der erste Spruch in Mose nicht von dem malo culpae, oder von der Sünde selbst rede / sondern von dem malo poenae, das ist / von den Straffen der Sünden / wie solchs für sich selbst klar ist auß Mosis Worten / so er an gemeltem Ort in der Heiligen Sprache brauchet. Dann so lauten die Wort eigentlich nach der Heiligen Sprache: Poeniteat te mali huius contra populum tuum, &c. Ach HERR laß die Straff fallen / so du vber dein Volck beschlossen / oder jhm gedrawet hast. Wie solchs der Sprach verständigen wol wissen / vnd auch auß bald folgenden Worten zu vernemen ist / da Moses schreibet vnnd spricht: Es gereuwet den HERRN das Vbel / das er drewete seinem eigenen Volck zu thun. Dann in der Heiligen Sprache allda eben dasselbige Wort stehet / malum oder Vbel oder Straffe / das in Mosis Gebet kurtz zuuor gebraucht wird / vnd von D. Luthero durchs Wort (Boßheit) gegeben worden. Heißt also / eigentlich zu reden: Erlaß oder vergib deinem Volck die woluerdiente Straff / so sie mit Auffrichtung deß gülden Kalbes vnnd Anbetung desselben verwircket haben. Daß aber das ander Gebet: Nun vergib jhnen jhre Sünde / diesen wünderlichen verwirreten Köpffen eben so viel heissen muß / als: Biß jhrer Sünden gnädig / vñ daß darauß erfolge / Gott sey der Sünden selbst gnädig / verstehen vnnd sehen alle fromme Hertzen / daß es ein lauter Gedicht vnd schändtliche Verkehrung sey Göttliches Worts / welche Gott an diesen Leuten nicht wirdt vngestrafft lassen. Dann Moses (wie es Lutherus vertirt hat) spricht deutlich: Vergib jhnen jhre Sünde / vnd nicht: Biß der Sünde selbs gnädig. Das Wörtlein (jhnen) welches Lutherus in seiner Tranßlalation hat / leidet auch solche Verkehrung nicht. Zu dem daß auch die Heilige Sprache an gemeltem Ort braucht die Wort Thissa Chatthatham, das ist / nim weg jhre Sünde. Exodi cap. 34. wirdt das geringste nicht befunden / das dahin könte gedeutet werden / als solte Gott der Sünden selbst gnädig

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/128>, abgerufen am 21.11.2024.