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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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selbst solte gnädig seyn / so müste er also gebetet haben / daß GOtt der Sünden selbst wolte gnädig seyn / Vnd das Wort (Vnser) aussen gelassen haben. Also müst er auch gebetet haben: Vnd lasse die Missethat oder die Sünde selbst dein Erbe seyn / vnd nicht: Lasse vns dein Erbe seyn. In Summa / das Wort (Missethat) kan da nicht von der Substantz / Natur vnd Wesen deß Menschen verstanden werden. Dann sonst were das Wörtlein (Vnser) vergebens / das Wort (Erbe) deßgleichen. Es were dann / daß wir mit diesen Leuten schwermen wolten / daß Gottes Volck seyn / sein Erbe seyn / Sünde vnd Missethat seyn / einerley vnd nicht vnderschieden weren / welches wir / ob Gott will / nimmermehr thun werden oder wöllen.

Mit Salomonis Gebet 1. Regum 8. hat es eben die vorige Meynung: Biß der Sünde deines Volcks gnädig: Das ist / vergib deinem Volck jhre Sünde. Dann wo Salomons Intent gewest / daß GOtt der Sünden selbst gnädig seyn solte / so hette er nicht für deß Volcks Sünde vmb Gnade bitten dürffen: Sondern hette mit diesen Schwermern schwermen vnd sagen müssen: Gott sey deiner Sünde gnädig / vnd das Wörtlein (deines Volcks) gar aussen lassen.

Jeremiae 31. Erkläret der HERR selbst / was er mit seinen Worten meyne / da er spricht: Ich will gnädig seyn jhrer Vntugendt vnd jhren Sünden / vnd jhrer Vngerechtigkeit will ich nicht mehr gedencken: Nemmlich / daß er den Gläubigen jhre Sünde nicht zurechnen / sondern auß Gnaden verzeihen will. Dann also ist er der Sünden gnädig / nicht daß er die Sünde selbst zu Gnaden auffnemme (dann das geschicht nimmermehr) sondern wann er den Gläubigen / wie gemeldt / jhre Sünde auß Gnaden erläst / vnd derselbigen vmb Christi willen nicht mehr gedencket. Summa die Wörtlein (jrer Sünde) vnderscheiden klärlich zwischen der Sünde selbst / der Gott nicht gnädig wirdt / sonder die er vergibt vnd nicht zurechnet / vnd vnter den Menschen / welchen er gnädig ist / vnd jnen jre Sünde vnd Missethat schenckt.

selbst solte gnädig seyn / so müste er also gebetet haben / daß GOtt der Sünden selbst wolte gnädig seyn / Vnd das Wort (Vnser) aussen gelassen haben. Also müst er auch gebetet haben: Vnd lasse die Missethat oder die Sünde selbst dein Erbe seyn / vnd nicht: Lasse vns dein Erbe seyn. In Summa / das Wort (Missethat) kan da nicht von der Substantz / Natur vnd Wesen deß Menschen verstanden werden. Dann sonst were das Wörtlein (Vnser) vergebens / das Wort (Erbe) deßgleichen. Es were dann / daß wir mit diesen Leuten schwermen wolten / daß Gottes Volck seyn / sein Erbe seyn / Sünde vnd Missethat seyn / einerley vnd nicht vnderschieden weren / welches wir / ob Gott will / nimmermehr thun werden oder wöllen.

Mit Salomonis Gebet 1. Regum 8. hat es eben die vorige Meynung: Biß der Sünde deines Volcks gnädig: Das ist / vergib deinem Volck jhre Sünde. Dann wo Salomons Intent gewest / daß GOtt der Sünden selbst gnädig seyn solte / so hette er nicht für deß Volcks Sünde vmb Gnade bitten dürffen: Sondern hette mit diesen Schwermern schwermen vnd sagen müssen: Gott sey deiner Sünde gnädig / vnd das Wörtlein (deines Volcks) gar aussen lassen.

Jeremiae 31. Erkläret der HERR selbst / was er mit seinen Worten meyne / da er spricht: Ich will gnädig seyn jhrer Vntugendt vnd jhren Sünden / vnd jhrer Vngerechtigkeit will ich nicht mehr gedencken: Nem̃lich / daß er den Gläubigen jhre Sünde nicht zurechnen / sondern auß Gnaden verzeihen will. Dann also ist er der Sünden gnädig / nicht daß er die Sünde selbst zu Gnaden auffnemme (dann das geschicht nim̃ermehr) sondern wañ er den Gläubigen / wie gemeldt / jhre Sünde auß Gnaden erläst / vnd derselbigen vmb Christi willen nicht mehr gedencket. Summa die Wörtlein (jrer Sünde) vnderscheiden klärlich zwischen der Sünde selbst / der Gott nicht gnädig wirdt / sonder die er vergibt vnd nicht zurechnet / vñ vnter den Menschen / welchen er gnädig ist / vnd jnen jre Sünde vnd Missethat schenckt.

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[0130] selbst solte gnädig seyn / so müste er also gebetet haben / daß GOtt der Sünden selbst wolte gnädig seyn / Vnd das Wort (Vnser) aussen gelassen haben. Also müst er auch gebetet haben: Vnd lasse die Missethat oder die Sünde selbst dein Erbe seyn / vnd nicht: Lasse vns dein Erbe seyn. In Summa / das Wort (Missethat) kan da nicht von der Substantz / Natur vnd Wesen deß Menschen verstanden werden. Dann sonst were das Wörtlein (Vnser) vergebens / das Wort (Erbe) deßgleichen. Es were dann / daß wir mit diesen Leuten schwermen wolten / daß Gottes Volck seyn / sein Erbe seyn / Sünde vnd Missethat seyn / einerley vnd nicht vnderschieden weren / welches wir / ob Gott will / nimmermehr thun werden oder wöllen. Mit Salomonis Gebet 1. Regum 8. hat es eben die vorige Meynung: Biß der Sünde deines Volcks gnädig: Das ist / vergib deinem Volck jhre Sünde. Dann wo Salomons Intent gewest / daß GOtt der Sünden selbst gnädig seyn solte / so hette er nicht für deß Volcks Sünde vmb Gnade bitten dürffen: Sondern hette mit diesen Schwermern schwermen vnd sagen müssen: Gott sey deiner Sünde gnädig / vnd das Wörtlein (deines Volcks) gar aussen lassen. Jeremiae 31. Erkläret der HERR selbst / was er mit seinen Worten meyne / da er spricht: Ich will gnädig seyn jhrer Vntugendt vnd jhren Sünden / vnd jhrer Vngerechtigkeit will ich nicht mehr gedencken: Nem̃lich / daß er den Gläubigen jhre Sünde nicht zurechnen / sondern auß Gnaden verzeihen will. Dann also ist er der Sünden gnädig / nicht daß er die Sünde selbst zu Gnaden auffnemme (dann das geschicht nim̃ermehr) sondern wañ er den Gläubigen / wie gemeldt / jhre Sünde auß Gnaden erläst / vnd derselbigen vmb Christi willen nicht mehr gedencket. Summa die Wörtlein (jrer Sünde) vnderscheiden klärlich zwischen der Sünde selbst / der Gott nicht gnädig wirdt / sonder die er vergibt vnd nicht zurechnet / vñ vnter den Menschen / welchen er gnädig ist / vnd jnen jre Sünde vnd Missethat schenckt.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/130>, abgerufen am 19.05.2024.