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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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alle seine Erb: vnd wirckliche Sünde nicht zugerechnet / sondern vergeben werden. Hergegen aber der Gehorsam Christi jhme zugerechnet werde zur Gerechtigkeit / Rom. 4. 10. Derwegen auch dieser Fürwurff vnser Lehre nicht trifft.

VII. Soller auch die Widergeburt verkleinern / welche wesentlich sey / etc. Weil aber droben gründtlich erwiesen / daß die Schrifft keine solche wesentliche Widergeburt lehre / etc. sondern daß solche deß Gegentheils eigen Gedicht sey / so gehet gemelter Fürwurff vnsere Lehre auch nichts an.

VIII. Das er auch die Busse halbiern oder theilen solle / ist droben auß den Schmalkaldischen Artickeln gründtlich widerlegt. Derhalben auch dieser Fürwurff ein Gedicht vnd Vnwarheit ist.

IX. Daß der Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde die Aufferstehung oder Verklärung vnsers Leibes verkehren folte / etc. Ist kurtz zuuor das Gegenspiel dargethan vnnd erwiesen worden.

Weil dann alles / was das Gegentheil diß Falls fürbracht / lauter Vnwarheiten sind / soll sich kein rechtschaffener Christ durch jhr vielfältiges Schreyen vnd Dichten jrre machen lassen / fondern bey der erkandten Warheit fest stehen bleiben.

Da mans auch beim Liecht besihet / findet sich / daß niemandt mehr in der Theologia grössern Schaden thue (so viel diesen Streit anlangt) als eben das Gegentheil / so den Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst verleugnet vnd auffhebet.

I. Dann erstlich dichtet es wider die Heilige Schrifft Gen. 1. 2. Ephes. 4. daß das Bilde Gottes vnnd die Menschliche Natur ohne Vnderscheid ein Ding gewest / welchs eine grewliche Vnwarheit ist. Dann ja das Ebenbildt verloren / die Natur aber (wiewol geschwecht) blieben ist. Als D. Lutherus Genes. 3. recht vnnd wol schreibet vnd redet.

alle seine Erb: vnd wirckliche Sünde nicht zugerechnet / sondern vergeben werden. Hergegen aber der Gehorsam Christi jhme zugerechnet werde zur Gerechtigkeit / Rom. 4. 10. Derwegen auch dieser Fürwurff vnser Lehre nicht trifft.

VII. Soller auch die Widergeburt verkleinern / welche wesentlich sey / etc. Weil aber droben gründtlich erwiesen / daß die Schrifft keine solche wesentliche Widergeburt lehre / etc. sondern daß solche deß Gegentheils eigen Gedicht sey / so gehet gemelter Fürwurff vnsere Lehre auch nichts an.

VIII. Das er auch die Busse halbiern oder theilen solle / ist droben auß den Schmalkaldischẽ Artickeln gründtlich widerlegt. Derhalben auch dieser Fürwurff ein Gedicht vnd Vnwarheit ist.

IX. Daß der Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde die Aufferstehung oder Verklärung vnsers Leibes verkehren folte / etc. Ist kurtz zuuor das Gegenspiel dargethan vnnd erwiesen worden.

Weil dann alles / was das Gegentheil diß Falls fürbracht / lauter Vnwarheiten sind / soll sich kein rechtschaffener Christ durch jhr vielfältiges Schreyen vnd Dichten jrre machen lassen / fondern bey der erkandten Warheit fest stehen bleiben.

Da mans auch beim Liecht besihet / findet sich / daß niemandt mehr in der Theologia grössern Schadẽ thue (so viel diesen Streit anlangt) als eben das Gegentheil / so den Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst verleugnet vnd auffhebet.

I. Dann erstlich dichtet es wider die Heilige Schrifft Gen. 1. 2. Ephes. 4. daß das Bilde Gottes vnnd die Menschliche Natur ohne Vnderscheid ein Ding gewest / welchs eine grewliche Vnwarheit ist. Dann ja das Ebenbildt verloren / die Natur aber (wiewol geschwecht) blieben ist. Als D. Lutherus Genes. 3. recht vnnd wol schreibet vnd redet.

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[0174] alle seine Erb: vnd wirckliche Sünde nicht zugerechnet / sondern vergeben werden. Hergegen aber der Gehorsam Christi jhme zugerechnet werde zur Gerechtigkeit / Rom. 4. 10. Derwegen auch dieser Fürwurff vnser Lehre nicht trifft. VII. Soller auch die Widergeburt verkleinern / welche wesentlich sey / etc. Weil aber droben gründtlich erwiesen / daß die Schrifft keine solche wesentliche Widergeburt lehre / etc. sondern daß solche deß Gegentheils eigen Gedicht sey / so gehet gemelter Fürwurff vnsere Lehre auch nichts an. VIII. Das er auch die Busse halbiern oder theilen solle / ist droben auß den Schmalkaldischẽ Artickeln gründtlich widerlegt. Derhalben auch dieser Fürwurff ein Gedicht vnd Vnwarheit ist. IX. Daß der Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde die Aufferstehung oder Verklärung vnsers Leibes verkehren folte / etc. Ist kurtz zuuor das Gegenspiel dargethan vnnd erwiesen worden. Weil dann alles / was das Gegentheil diß Falls fürbracht / lauter Vnwarheiten sind / soll sich kein rechtschaffener Christ durch jhr vielfältiges Schreyen vnd Dichten jrre machen lassen / fondern bey der erkandten Warheit fest stehen bleiben. Da mans auch beim Liecht besihet / findet sich / daß niemandt mehr in der Theologia grössern Schadẽ thue (so viel diesen Streit anlangt) als eben das Gegentheil / so den Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst verleugnet vnd auffhebet. I. Dann erstlich dichtet es wider die Heilige Schrifft Gen. 1. 2. Ephes. 4. daß das Bilde Gottes vnnd die Menschliche Natur ohne Vnderscheid ein Ding gewest / welchs eine grewliche Vnwarheit ist. Dann ja das Ebenbildt verloren / die Natur aber (wiewol geschwecht) blieben ist. Als D. Lutherus Genes. 3. recht vnnd wol schreibet vnd redet.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/174>, abgerufen am 24.11.2024.