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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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II. Dichtet es wider die Schrifft / daß Adam durch den Fall wesentlich verändert / daß er wesentlich eine andere Natur habe alterius speciei, &c. als er für dem Fall gehabt. Welchs abermals eine grewliche Vnwarheit ist. Dann Adams Wesen ist in oder durch den Fall nicht wesentlich in ein ander Wesen verwandelt / sondern ist verderbt / sündig / vnrein / vnnd vnheilig gemacht / da es zuuor rein / heilig / gerecht vnd ohn alle Sünde war / etc.

III. Dichtet es wider die Schrifft / daß das Gesetz vnser Natur oder den Menschen also anklag / daß er die Erbsünde selbst sey: so doch die Schrifft klar bezeuget / daß es den Menschen anklage / auff daß es jhme die Erbsünde mit sampt jhren Früchten offenbare. Rom. 1. Es wirdt offenbaret vom Himmel der Zorn Gottes vber alles Gottloses Wesen vnnd Vngerechtigkeit der Menschen. Rom. 3. Durchs Gesetz kömmt nur Erkändtniß der Sünde. Daher Lutherus cotra Latomun Tom. 2. fol. 402. schreibet: Lex aliter non tractat peccatun, quam vt ipsum reuelet. Sicut dixit Paulus Rom. 3. Per legem cognitio peccati. Quae cognitio duo docet. Corruptionem naturae & iram Dei. Das ist / das Gesetz handelt die Sünde nicht anderst / dann daß es dieselbige offenbare / wie Rom. 3. stehet: durchs Gesetz kompt nur Erkändtniß der Sünde. Welche Erkändtniß zwey Ding lehret / nemmlich die Verderbung der Natur vnd Gottes Zorn. Die Verderbung der Natur lehret es wol vnnd Gottes Zorn / aber es lehret nicht / daß die Natur die Verderbung oder Sünde selbst sey.

IIII. Schändet es / wider die Schrifft / Gottes Barmhertzigkeit / in dem es lehret / daß GOTT der Sünden selbst gnädig sey: da doch die gantze Schrifft das Widerspiel lehret / nemblich / daß GOtt nicht der Sünden selbst: sondern den armen Sündern gnädig sey. Verkehret auch die schönsten Sprüche der Schrifft / als wir an seinem Ort gehöret / welche es dahin deuten will /

II. Dichtet es wider die Schrifft / daß Adam durch den Fall wesentlich verändert / daß er wesentlich eine andere Natur habe alterius speciei, &c. als er für dem Fall gehabt. Welchs abermals eine grewliche Vnwarheit ist. Dann Adams Wesen ist in oder durch den Fall nicht wesentlich in ein ander Wesen verwandelt / sondern ist verderbt / sündig / vnrein / vnnd vnheilig gemacht / da es zuuor rein / heilig / gerecht vnd ohn alle Sünde war / etc.

III. Dichtet es wider die Schrifft / daß das Gesetz vnser Natur oder den Menschen also anklag / daß er die Erbsünde selbst sey: so doch die Schrifft klar bezeuget / daß es den Menschen anklage / auff daß es jhme die Erbsünde mit sampt jhren Früchten offenbare. Rom. 1. Es wirdt offenbaret vom Himmel der Zorn Gottes vber alles Gottloses Wesen vnnd Vngerechtigkeit der Menschen. Rom. 3. Durchs Gesetz köm̃t nur Erkändtniß der Sünde. Daher Lutherus cotra Latomũ Tom. 2. fol. 402. schreibet: Lex aliter non tractat peccatũ, quàm vt ipsum reuelet. Sicut dixit Paulus Rom. 3. Per legem cognitio peccati. Quae cognitio duo docet. Corruptionem naturae & iram Dei. Das ist / das Gesetz handelt die Sünde nicht anderst / dann daß es dieselbige offenbare / wie Rom. 3. stehet: durchs Gesetz kompt nur Erkändtniß der Sünde. Welche Erkändtniß zwey Ding lehret / nem̃lich die Verderbung der Natur vnd Gottes Zorn. Die Verderbung der Natur lehret es wol vnnd Gottes Zorn / aber es lehret nicht / daß die Natur die Verderbung oder Sünde selbst sey.

IIII. Schändet es / wider die Schrifft / Gottes Barmhertzigkeit / in dem es lehret / daß GOTT der Sünden selbst gnädig sey: da doch die gantze Schrifft das Widerspiel lehret / nemblich / daß GOtt nicht der Sünden selbst: sondern den armen Sündern gnädig sey. Verkehret auch die schönsten Sprüche der Schrifft / als wir an seinem Ort gehöret / welche es dahin deuten will /

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[82/0175] II. Dichtet es wider die Schrifft / daß Adam durch den Fall wesentlich verändert / daß er wesentlich eine andere Natur habe alterius speciei, &c. als er für dem Fall gehabt. Welchs abermals eine grewliche Vnwarheit ist. Dann Adams Wesen ist in oder durch den Fall nicht wesentlich in ein ander Wesen verwandelt / sondern ist verderbt / sündig / vnrein / vnnd vnheilig gemacht / da es zuuor rein / heilig / gerecht vnd ohn alle Sünde war / etc. III. Dichtet es wider die Schrifft / daß das Gesetz vnser Natur oder den Menschen also anklag / daß er die Erbsünde selbst sey: so doch die Schrifft klar bezeuget / daß es den Menschen anklage / auff daß es jhme die Erbsünde mit sampt jhren Früchten offenbare. Rom. 1. Es wirdt offenbaret vom Himmel der Zorn Gottes vber alles Gottloses Wesen vnnd Vngerechtigkeit der Menschen. Rom. 3. Durchs Gesetz köm̃t nur Erkändtniß der Sünde. Daher Lutherus cotra Latomũ Tom. 2. fol. 402. schreibet: Lex aliter non tractat peccatũ, quàm vt ipsum reuelet. Sicut dixit Paulus Rom. 3. Per legem cognitio peccati. Quae cognitio duo docet. Corruptionem naturae & iram Dei. Das ist / das Gesetz handelt die Sünde nicht anderst / dann daß es dieselbige offenbare / wie Rom. 3. stehet: durchs Gesetz kompt nur Erkändtniß der Sünde. Welche Erkändtniß zwey Ding lehret / nem̃lich die Verderbung der Natur vnd Gottes Zorn. Die Verderbung der Natur lehret es wol vnnd Gottes Zorn / aber es lehret nicht / daß die Natur die Verderbung oder Sünde selbst sey. IIII. Schändet es / wider die Schrifft / Gottes Barmhertzigkeit / in dem es lehret / daß GOTT der Sünden selbst gnädig sey: da doch die gantze Schrifft das Widerspiel lehret / nemblich / daß GOtt nicht der Sünden selbst: sondern den armen Sündern gnädig sey. Verkehret auch die schönsten Sprüche der Schrifft / als wir an seinem Ort gehöret / welche es dahin deuten will /

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/175>, abgerufen am 24.11.2024.