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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Rom. 8. spricht er: Fleischlich gesinnet seyn / ist eine Feindtschafft wider Gott. Durchs Wort (Feindtschafft wider Gott) verstehet er freylich die Erbsünde. Feindtschafft aber wider Gott ist ja nicht deß Menschen verderbte Natur vnd Wesen selbst: sondern eineböse Art vnd Verderbung im Hertzen / Seel / Wesen oder Natur deß Menschen. Derwegen kan ja die Erbsünde nicht deß Menschen Natur oder Wesen selbst seyn: sondern ist eine schändtliche Verderbung / so derselben anhangt.

1. Johan. 1. spricht S. Johannes: Das Blut Jesu Christi seines Sohns reiniget vns von aller Sünde: Redet freylich auch von der Erbsünde / dieweil erspricht: von Aller Sünde: Darauß schleust sich aber vnwidersprechlich / daß das jenige die Erbsünde selbst nicht sey / davon das Blut Christi den Menschen oder sein Natur vnnd Wesen rein machet. Dann offenbar ists / daß der Sohn Gottes nicht erschienen sey / die Substantz oder Wesen der Seelen vnd Leibs zu tilgen / sondern viel mehr zu reinigen / zu heilen vnd selig zu machen / Die Erbsünde ist aber das Böse / von welchem vns das Blut Christi reiniget / derentwegen so ist sie nicht deß Menschen Natur vnnd Wesen selbst / sondern ein böser Anhang desselbigen.

1. Johan. 3. Die Sünde ist das Vnrecht: Peccatum est [fremdsprachliches Material]: Hie bedarff es nicht viel Wort: sondern es sihet jedermann / daß [fremdsprachliches Material], das Vnrecht oder viel mehr die Vngerechtigkeit keine Substantz oder Wesen ist / oder daß es nicht so viel heist als deß Menschen Natur vnnd Wesen selbst / sondern als ein böser Zufall. Daß sie fürgeben / Anomia oder Vngerechtigkeit heisse so viel / als deß Menschen verderbte Natur vnnd Wesen selbst / ist eine schändtliche Verkehrung / die ein jeder für sich selbst mercken kan.

So spricht auch S. Johannes in gemeltem 3. Cap. Christus sey erschienen / daß er die Sünde wegnemme / etc. Was nuhn Christus vom Menschen wegnimpt / das ist ja sein Substantz oder

Rom. 8. spricht er: Fleischlich gesinnet seyn / ist eine Feindtschafft wider Gott. Durchs Wort (Feindtschafft wider Gott) verstehet er freylich die Erbsünde. Feindtschafft aber wider Gott ist ja nicht deß Menschen verderbte Natur vnd Wesen selbst: sondern eineböse Art vnd Verderbung im Hertzen / Seel / Wesen oder Natur deß Menschen. Derwegen kan ja die Erbsünde nicht deß Menschen Natur oder Wesen selbst seyn: sondern ist eine schändtliche Verderbung / so derselben anhangt.

1. Johan. 1. spricht S. Johannes: Das Blut Jesu Christi seines Sohns reiniget vns von aller Sünde: Redet freylich auch von der Erbsünde / dieweil erspricht: von Aller Sünde: Darauß schleust sich aber vnwidersprechlich / daß das jenige die Erbsünde selbst nicht sey / davon das Blut Christi den Menschen oder sein Natur vnnd Wesen rein machet. Dann offenbar ists / daß der Sohn Gottes nicht erschienen sey / die Substantz oder Wesen der Seelen vnd Leibs zu tilgen / sondern viel mehr zu reinigen / zu heilen vnd selig zu machen / Die Erbsünde ist aber das Böse / von welchem vns das Blut Christi reiniget / derentwegen so ist sie nicht deß Menschen Natur vnnd Wesen selbst / sondern ein böser Anhang desselbigen.

1. Johan. 3. Die Sünde ist das Vnrecht: Peccatum est [fremdsprachliches Material]: Hie bedarff es nicht viel Wort: sondern es sihet jedermann / daß [fremdsprachliches Material], das Vnrecht oder viel mehr die Vngerechtigkeit keine Substantz oder Wesen ist / oder daß es nicht so viel heist als deß Menschen Natur vnnd Wesen selbst / sondern als ein böser Zufall. Daß sie fürgeben / Anomia oder Vngerechtigkeit heisse so viel / als deß Menschen verderbte Natur vnnd Wesen selbst / ist eine schändtliche Verkehrung / die ein jeder für sich selbst mercken kan.

So spricht auch S. Johannes in gemeltem 3. Cap. Christus sey erschienen / daß er die Sünde wegnemme / etc. Was nuhn Christus vom Menschen wegnimpt / das ist ja sein Substantz oder

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[0018] Rom. 8. spricht er: Fleischlich gesinnet seyn / ist eine Feindtschafft wider Gott. Durchs Wort (Feindtschafft wider Gott) verstehet er freylich die Erbsünde. Feindtschafft aber wider Gott ist ja nicht deß Menschen verderbte Natur vnd Wesen selbst: sondern eineböse Art vnd Verderbung im Hertzen / Seel / Wesen oder Natur deß Menschen. Derwegen kan ja die Erbsünde nicht deß Menschen Natur oder Wesen selbst seyn: sondern ist eine schändtliche Verderbung / so derselben anhangt. 1. Johan. 1. spricht S. Johannes: Das Blut Jesu Christi seines Sohns reiniget vns von aller Sünde: Redet freylich auch von der Erbsünde / dieweil erspricht: von Aller Sünde: Darauß schleust sich aber vnwidersprechlich / daß das jenige die Erbsünde selbst nicht sey / davon das Blut Christi den Menschen oder sein Natur vnnd Wesen rein machet. Dann offenbar ists / daß der Sohn Gottes nicht erschienen sey / die Substantz oder Wesen der Seelen vnd Leibs zu tilgen / sondern viel mehr zu reinigen / zu heilen vnd selig zu machen / Die Erbsünde ist aber das Böse / von welchem vns das Blut Christi reiniget / derentwegen so ist sie nicht deß Menschen Natur vnnd Wesen selbst / sondern ein böser Anhang desselbigen. 1. Johan. 3. Die Sünde ist das Vnrecht: Peccatum est _ : Hie bedarff es nicht viel Wort: sondern es sihet jedermann / daß _ , das Vnrecht oder viel mehr die Vngerechtigkeit keine Substantz oder Wesen ist / oder daß es nicht so viel heist als deß Menschen Natur vnnd Wesen selbst / sondern als ein böser Zufall. Daß sie fürgeben / Anomia oder Vngerechtigkeit heisse so viel / als deß Menschen verderbte Natur vnnd Wesen selbst / ist eine schändtliche Verkehrung / die ein jeder für sich selbst mercken kan. So spricht auch S. Johannes in gemeltem 3. Cap. Christus sey erschienen / daß er die Sünde wegnemme / etc. Was nuhn Christus vom Menschen wegnimpt / das ist ja sein Substantz oder

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/18>, abgerufen am 24.11.2024.