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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Wesen selbst nicht / oder ist sein Leib / Seele vnd Vernunfft selbst nicht: Sondern ist ein anhangendes Böses oder Vbel. Dann der Sohn Gottes ist nicht kommen / daß er die Substantz oder Wesen deß Menschen hinweg nemme oder vertilge / sondern daß er vnser Leib vnnd Seele selig mache / so kan ja deß Menschen verderbte Natur die Erbsünde selbst nicht seyn / sie verdrehen sich wie sie wöllen.

David Psalm. 51. da er betet: Tilge meine Sünde nach deiner grossen Barmhertzigkeit / bittet er freylich nicht / daß Gott sein Leib vnnd Seele vertilgen / sondern daß er die anklebende Sünde (welchs Wort Lutherus Heb. 13. gebraucht) seines Leibs vnd Seelen tilgen / oder jme gnädig vergeben vnd außfegen wölle.

Psalm. 25. bittet David: HERR gedencke nicht der Sünde meiner Jugent / noch meiner Vbertrettung / etc. da er freylich auch von der Erbsünde handelt. Nun sindt es ja vnterschiedene Sachen / das jenige / dessen Gott gedencken / vnd dessen er nicht gedencken soll. Davids soll der HERR gedencken / aber der Sünde seiner Jugendt / das ist / der Erb: vnd angebornen Sünde soll er nicht gedencken. Darvmb muß ja die Erbsünde deß Menschen Wesen / Leib vnd Seele selbst nicht seyn.

Also Psalm. 38. spricht er: Meine Sünde gehen vber mein Haupt / wie eine schwere Last sind sie mir zu schwer worden / etc. Da er auch von allen Sünden / vnd also auch von der Erbsünde redet. Da nu die Erbsünde deß Menschen Wesen / Natur / Leib vnd Seele selbst were / würde er nicht sprechen / seine Sünde giengen vber sein Haupt / vnd weren jhm als eine schwere Last zu schwer worden / etc. Dann sonst müst er sprechen: Mein verderbte Natur vnd Wesen / so die Erbsünde selbst ist / gehet vber mein Wesen vnnd Natur / vnd mein verderbte Natur vnd Wesen ist meiner verderbten Natur vnnd Wesen zu schwer worden / etc. Welches aber zumahl seltzam lauten wolte. Derwegen kan die Erbsünde deß Menschen Natur vnnd Wesen selbst nicht seyn.

Wesen selbst nicht / oder ist sein Leib / Seele vnd Vernunfft selbst nicht: Sondern ist ein anhangendes Böses oder Vbel. Dann der Sohn Gottes ist nicht kommen / daß er die Substantz oder Wesen deß Menschen hinweg nemme oder vertilge / sondern daß er vnser Leib vnnd Seele selig mache / so kan ja deß Menschen verderbte Natur die Erbsünde selbst nicht seyn / sie verdrehen sich wie sie wöllen.

David Psalm. 51. da er betet: Tilge meine Sünde nach deiner grossen Barmhertzigkeit / bittet er freylich nicht / daß Gott sein Leib vnnd Seele vertilgen / sondern daß er die anklebende Sünde (welchs Wort Lutherus Heb. 13. gebraucht) seines Leibs vnd Seelen tilgen / oder jme gnädig vergeben vnd außfegen wölle.

Psalm. 25. bittet David: HERR gedencke nicht der Sünde meiner Jugent / noch meiner Vbertrettung / etc. da er freylich auch von der Erbsünde handelt. Nun sindt es ja vnterschiedene Sachen / das jenige / dessen Gott gedencken / vnd dessen er nicht gedencken soll. Davids soll der HERR gedencken / aber der Sünde seiner Jugendt / das ist / der Erb: vnd angebornen Sünde soll er nicht gedencken. Darvmb muß ja die Erbsünde deß Menschen Wesen / Leib vnd Seele selbst nicht seyn.

Also Psalm. 38. spricht er: Meine Sünde gehen vber mein Haupt / wie eine schwere Last sind sie mir zu schwer worden / etc. Da er auch von allen Sünden / vnd also auch von der Erbsünde redet. Da nu die Erbsünde deß Menschen Wesen / Natur / Leib vnd Seele selbst were / würde er nicht sprechen / seine Sünde giengen vber sein Haupt / vnd weren jhm als eine schwere Last zu schwer worden / etc. Dann sonst müst er sprechen: Mein verderbte Natur vnd Wesen / so die Erbsünde selbst ist / gehet vber mein Wesen vnnd Natur / vnd mein verderbte Natur vnd Wesen ist meiner verderbten Natur vnnd Wesen zu schwer worden / etc. Welches aber zumahl seltzam lauten wolte. Derwegen kan die Erbsünde deß Menschen Natur vnnd Wesen selbst nicht seyn.

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[4/0019] Wesen selbst nicht / oder ist sein Leib / Seele vnd Vernunfft selbst nicht: Sondern ist ein anhangendes Böses oder Vbel. Dann der Sohn Gottes ist nicht kommen / daß er die Substantz oder Wesen deß Menschen hinweg nemme oder vertilge / sondern daß er vnser Leib vnnd Seele selig mache / so kan ja deß Menschen verderbte Natur die Erbsünde selbst nicht seyn / sie verdrehen sich wie sie wöllen. David Psalm. 51. da er betet: Tilge meine Sünde nach deiner grossen Barmhertzigkeit / bittet er freylich nicht / daß Gott sein Leib vnnd Seele vertilgen / sondern daß er die anklebende Sünde (welchs Wort Lutherus Heb. 13. gebraucht) seines Leibs vnd Seelen tilgen / oder jme gnädig vergeben vnd außfegen wölle. Psalm. 25. bittet David: HERR gedencke nicht der Sünde meiner Jugent / noch meiner Vbertrettung / etc. da er freylich auch von der Erbsünde handelt. Nun sindt es ja vnterschiedene Sachen / das jenige / dessen Gott gedencken / vnd dessen er nicht gedencken soll. Davids soll der HERR gedencken / aber der Sünde seiner Jugendt / das ist / der Erb: vnd angebornen Sünde soll er nicht gedencken. Darvmb muß ja die Erbsünde deß Menschen Wesen / Leib vnd Seele selbst nicht seyn. Also Psalm. 38. spricht er: Meine Sünde gehen vber mein Haupt / wie eine schwere Last sind sie mir zu schwer worden / etc. Da er auch von allen Sünden / vnd also auch von der Erbsünde redet. Da nu die Erbsünde deß Menschen Wesen / Natur / Leib vnd Seele selbst were / würde er nicht sprechen / seine Sünde giengen vber sein Haupt / vnd weren jhm als eine schwere Last zu schwer worden / etc. Dann sonst müst er sprechen: Mein verderbte Natur vnd Wesen / so die Erbsünde selbst ist / gehet vber mein Wesen vnnd Natur / vnd mein verderbte Natur vnd Wesen ist meiner verderbten Natur vnnd Wesen zu schwer worden / etc. Welches aber zumahl seltzam lauten wolte. Derwegen kan die Erbsünde deß Menschen Natur vnnd Wesen selbst nicht seyn.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/19>, abgerufen am 21.11.2024.