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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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vnd machet entweder Gott oder den Teuffel zum Schöpffer der Sünde. Alles was ein Substantz ist / das ist von Gott geschaffen / Johan. 1. Coloss. 1. Ist nun die Erbsünde ein Substantz / so muß sie von Gott geschaffen seyn / Ist sie aber von Gott nicht geschaffen / vnd doch ohne einen Schöpffer nicht seyn kan / so muß der Teuffel der Schöpffer der Seelen seyn / vnd muß also vnser verderbte Natur / welche / jhrem Fürgeben nach / ohne alle Vnderscheid die Sünde selbst ist / vom Teuffel erschaffen seyn.

Zum andern / Wanns wahr were / daß sie dichten / der Teuffel habe den Menschen durch die Sünde wesentlich verwandelt / also / daß in vnnd durch solche wesentliche Verwandlung die verderbte Natur die Erbsünde selbst worden / etc: So müste freylich abermals folgen / daß der Teuffel ein Schöpffer vnd also Gott selbst were. Dann wesentlich verwandeln vnd in ein ander speciem transformieren / ist keiner Creatur / sondern Gottes eygen Werck / nicht weniger als die Schöpffung selbst.

Zum dritten / daß nimmermehr von jhnen kan oder mag erwiesen werden / daß verderbte Natur oder verderbte Substantz vnd die Verderbung oder Sünde selbst / ohne allen Vnderscheid / synonima oder ein Ding seyn / welches dann die Wort (verderbte Natur) so zwey Ding / vnd nicht eines alleine begreiffen / klar vnd deutlich geben. Wie solchs auch Augustinus de moribus Manichaeorun lib. 2. cap. 5. bezeuget / da er spricht: Corruptio non est in seipsa, sed in aliqua substantia, quam corrumpit. Non enim substantia est ipsa corruptio. Da das Gegentheil nicht fürvber kan.

Zum vierdten / Ob wol das Gegentheil allerley Sprüche auß Luthero anzeucht / darinnen das Wort (Wesen) oder Sünde steht: So ligt jhnen doch noch auff den heutigen Tag ob / auß Lutheri Schrifften diese Proposition / illis ipsis formalibus verbis, oder mit denselbigen Worten zu erweisen / wie sie von jhnen geführet wirdt / Nemmlich: Die verderbte Menschliche Natur ist eygentlich oder one eynigen Vnderscheidt die Erbsünde oder Sünde selbst. Ehe

vnd machet entweder Gott oder den Teuffel zum Schöpffer der Sünde. Alles was ein Substantz ist / das ist von Gott geschaffen / Johan. 1. Coloss. 1. Ist nun die Erbsünde ein Substantz / so muß sie von Gott geschaffen seyn / Ist sie aber von Gott nicht geschaffen / vnd doch ohne einen Schöpffer nicht seyn kan / so muß der Teuffel der Schöpffer der Seelen seyn / vnd muß also vnser verderbte Natur / welche / jhrem Fürgeben nach / ohne alle Vnderscheid die Sünde selbst ist / vom Teuffel erschaffen seyn.

Zum andern / Wanns wahr were / daß sie dichten / der Teuffel habe den Menschen durch die Sünde wesentlich verwandelt / also / daß in vnnd durch solche wesentliche Verwandlung die verderbte Natur die Erbsünde selbst worden / etc: So müste freylich abermals folgen / daß der Teuffel ein Schöpffer vnd also Gott selbst were. Dann wesentlich verwandeln vnd in ein ander speciem transformieren / ist keiner Creatur / sondern Gottes eygen Werck / nicht weniger als die Schöpffung selbst.

Zum dritten / daß nimmermehr von jhnen kan oder mag erwiesen werden / daß verderbte Natur oder verderbte Substantz vnd die Verderbung oder Sünde selbst / ohne allen Vnderscheid / synonima oder ein Ding seyn / welches dann die Wort (verderbte Natur) so zwey Ding / vnd nicht eines alleine begreiffen / klar vnd deutlich geben. Wie solchs auch Augustinus de moribus Manichaeorũ lib. 2. cap. 5. bezeuget / da er spricht: Corruptio non est in seipsa, sed in aliqua substantia, quam corrumpit. Non enim substantia est ipsa corruptio. Da das Gegentheil nicht fürvber kan.

Zum vierdten / Ob wol das Gegentheil allerley Sprüche auß Luthero anzeucht / darinnen das Wort (Wesen) oder Sünde steht: So ligt jhnen doch noch auff den heutigen Tag ob / auß Lutheri Schrifften diese Proposition / illis ipsis formalibus verbis, oder mit denselbigen Worten zu erweisen / wie sie von jhnen geführet wirdt / Nem̃lich: Die verderbte Menschliche Natur ist eygentlich oder one eynigen Vnderscheidt die Erbsünde oder Sünde selbst. Ehe

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[85/0181] vnd machet entweder Gott oder den Teuffel zum Schöpffer der Sünde. Alles was ein Substantz ist / das ist von Gott geschaffen / Johan. 1. Coloss. 1. Ist nun die Erbsünde ein Substantz / so muß sie von Gott geschaffen seyn / Ist sie aber von Gott nicht geschaffen / vnd doch ohne einen Schöpffer nicht seyn kan / so muß der Teuffel der Schöpffer der Seelen seyn / vnd muß also vnser verderbte Natur / welche / jhrem Fürgeben nach / ohne alle Vnderscheid die Sünde selbst ist / vom Teuffel erschaffen seyn. Zum andern / Wanns wahr were / daß sie dichten / der Teuffel habe den Menschen durch die Sünde wesentlich verwandelt / also / daß in vnnd durch solche wesentliche Verwandlung die verderbte Natur die Erbsünde selbst worden / etc: So müste freylich abermals folgen / daß der Teuffel ein Schöpffer vnd also Gott selbst were. Dann wesentlich verwandeln vnd in ein ander speciem transformieren / ist keiner Creatur / sondern Gottes eygen Werck / nicht weniger als die Schöpffung selbst. Zum dritten / daß nimmermehr von jhnen kan oder mag erwiesen werden / daß verderbte Natur oder verderbte Substantz vnd die Verderbung oder Sünde selbst / ohne allen Vnderscheid / synonima oder ein Ding seyn / welches dann die Wort (verderbte Natur) so zwey Ding / vnd nicht eines alleine begreiffen / klar vnd deutlich geben. Wie solchs auch Augustinus de moribus Manichaeorũ lib. 2. cap. 5. bezeuget / da er spricht: Corruptio non est in seipsa, sed in aliqua substantia, quam corrumpit. Non enim substantia est ipsa corruptio. Da das Gegentheil nicht fürvber kan. Zum vierdten / Ob wol das Gegentheil allerley Sprüche auß Luthero anzeucht / darinnen das Wort (Wesen) oder Sünde steht: So ligt jhnen doch noch auff den heutigen Tag ob / auß Lutheri Schrifften diese Proposition / illis ipsis formalibus verbis, oder mit denselbigen Worten zu erweisen / wie sie von jhnen geführet wirdt / Nem̃lich: Die verderbte Menschliche Natur ist eygentlich oder one eynigen Vnderscheidt die Erbsünde oder Sünde selbst. Ehe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/181>, abgerufen am 19.05.2024.