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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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das geschicht / sagen wir nicht vnbillich / daß sie Luthero Gewalt thun vnd seine Wort wider seinen Sinn vnnd Meynung anziehen / sagen auch ferrner vnd sagens billich / daß / wo sie gemelte Proposition nicht solcher Gestallt / wie sie dieselbige führen vnnd Luthero zu messen / auß seinen Schrifften darthun / daß alles jhr Dichten vnd Schreiben vergebens sey vnd auff lauter Vngrund stehe. Daß sie aber jhre Glossen fürwenden vnnd sagen: Ey Lutherus hat ja gesagt / vnser Natur sey Sünde / nuhn kan er von keiner andern Natur reden / dann die verderbt ist. Ergo, so muß ja folgen / daß die verderbte Natur die Sünde sey / vnd weil die verderbte Natur fortgepflantzet / so muß sie ja die Erbsünde selbst seyn / etc. Antworten wir / dieses jr Glossieren sey anders nichts / als ein pur lauter Fabelwerck / biß so lang sie die gedachte Proposition oder Rede selbst auß Luthero fürbringen vnd zeigen. Dann wann es mit Glossieren außgerichtet were / so köndt man menniglich seine Wort vmbkehren / vnd alles / was man nur wolt / darauß inferieren / Vnter deß / daß sie nun solches thun / bleiben wir billich darbey / daß das Wort Substantz / in diesem Streit von der Erbsünde / keinen platz habe.

Zum fünfften / daß sie nicht einen einigen Spruch der Schrifft können darthun / in welchem die verderbte Natur die Erbsünde selbst oder Substantz genennt würde.

Zum sechsten / daß sie auch auß der Vätter Schrifften nicht beybringen können / daß die Sünde oder Erbsunde ein Substantz sey / oder daß die verderbte Natur (wie sie jetzo am meisten reden) die Erbsünde selbst sey / etc. Aber hiervon an diesem Ort genug

Die ander Vrsach ist: Daß sie an statt deß Worts Substantz / welches nicht so bekandt ist / das Wort Wesen gebrauchen. So viel das Wort (Wesen) anlangt / weil es in dem Verstande von jnen gebraucht wirdt / wie das Wort Substantz / vnd dardurch angezeiget / daß das Wesen der Natur / oder die verderbte Natur deß

das geschicht / sagẽ wir nicht vnbillich / daß sie Luthero Gewalt thun vnd seine Wort wider seinen Sinn vnnd Meynung anziehen / sagen auch ferrner vnd sagens billich / daß / wo sie gemelte Proposition nicht solcher Gestallt / wie sie dieselbige führen vnnd Luthero zu messen / auß seinen Schrifften darthun / daß alles jhr Dichten vñ Schreiben vergebens sey vnd auff lauter Vngrund stehe. Daß sie aber jhre Glossen fürwenden vnnd sagen: Ey Lutherus hat ja gesagt / vnser Natur sey Sünde / nuhn kan er von keiner andern Natur reden / dann die verderbt ist. Ergo, so muß ja folgen / daß die verderbte Natur die Sünde sey / vnd weil die verderbte Natur fortgepflantzet / so muß sie ja die Erbsünde selbst seyn / etc. Antworten wir / dieses jr Glossieren sey anders nichts / als ein pur lauter Fabelwerck / biß so lang sie die gedachte Proposition oder Rede selbst auß Luthero fürbringen vnd zeigen. Dann wann es mit Glossieren außgerichtet were / so köndt man menniglich seine Wort vmbkehren / vnd alles / was man nur wolt / darauß inferieren / Vnter deß / daß sie nun solches thun / bleiben wir billich darbey / daß das Wort Substantz / in diesem Streit von der Erbsünde / keinen platz habe.

Zum fünfften / daß sie nicht einen einigen Spruch der Schrifft können darthun / in welchem die verderbte Natur die Erbsünde selbst oder Substantz genennt würde.

Zum sechsten / daß sie auch auß der Vätter Schrifften nicht beybringen können / daß die Sünde oder Erbsunde ein Substantz sey / oder daß die verderbte Natur (wie sie jetzo am meisten reden) die Erbsünde selbst sey / etc. Aber hiervon an diesem Ort genug

Die ander Vrsach ist: Daß sie an statt deß Worts Substantz / welches nicht so bekandt ist / das Wort Wesen gebrauchen. So viel das Wort (Wesen) anlangt / weil es in dem Verstande von jnen gebraucht wirdt / wie das Wort Substantz / vnd dardurch angezeiget / daß das Wesen der Natur / oder die verderbte Natur deß

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[0182] das geschicht / sagẽ wir nicht vnbillich / daß sie Luthero Gewalt thun vnd seine Wort wider seinen Sinn vnnd Meynung anziehen / sagen auch ferrner vnd sagens billich / daß / wo sie gemelte Proposition nicht solcher Gestallt / wie sie dieselbige führen vnnd Luthero zu messen / auß seinen Schrifften darthun / daß alles jhr Dichten vñ Schreiben vergebens sey vnd auff lauter Vngrund stehe. Daß sie aber jhre Glossen fürwenden vnnd sagen: Ey Lutherus hat ja gesagt / vnser Natur sey Sünde / nuhn kan er von keiner andern Natur reden / dann die verderbt ist. Ergo, so muß ja folgen / daß die verderbte Natur die Sünde sey / vnd weil die verderbte Natur fortgepflantzet / so muß sie ja die Erbsünde selbst seyn / etc. Antworten wir / dieses jr Glossieren sey anders nichts / als ein pur lauter Fabelwerck / biß so lang sie die gedachte Proposition oder Rede selbst auß Luthero fürbringen vnd zeigen. Dann wann es mit Glossieren außgerichtet were / so köndt man menniglich seine Wort vmbkehren / vnd alles / was man nur wolt / darauß inferieren / Vnter deß / daß sie nun solches thun / bleiben wir billich darbey / daß das Wort Substantz / in diesem Streit von der Erbsünde / keinen platz habe. Zum fünfften / daß sie nicht einen einigen Spruch der Schrifft können darthun / in welchem die verderbte Natur die Erbsünde selbst oder Substantz genennt würde. Zum sechsten / daß sie auch auß der Vätter Schrifften nicht beybringen können / daß die Sünde oder Erbsunde ein Substantz sey / oder daß die verderbte Natur (wie sie jetzo am meisten reden) die Erbsünde selbst sey / etc. Aber hiervon an diesem Ort genug Die ander Vrsach ist: Daß sie an statt deß Worts Substantz / welches nicht so bekandt ist / das Wort Wesen gebrauchen. So viel das Wort (Wesen) anlangt / weil es in dem Verstande von jnen gebraucht wirdt / wie das Wort Substantz / vnd dardurch angezeiget / daß das Wesen der Natur / oder die verderbte Natur deß

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/182>, abgerufen am 24.11.2024.