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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Menschen selbst die Erbsünde seyn solle / taug es eben so viel / als das Wort Substantz. So können sie auch auß Lutheri Schrifften zu ewigen Zeiten nicht wahr machen / daß er das Wort (Wesen) in der Lehre von der Erbsünde also gebraucht habe / wie sie es jhme fälschlich zumessen / daß es nemmlich so viel heisse / als die Sünde selbst / oder daß das Wesen der Menschlichen Natur jetzo solte die Erbsünde selbst seyn / vnnd daß durchauß kein Vnderscheidt zwischen dem verderbten Wesen Menschlicher Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst sey. Ach wie gerne würden sie das vorlengst gethan haben / wann sie nuhr etwas / das einen Schein haben möchte / fürzubringen gewust hetten. Daß sie auß Luthero Genes. 3. anziehen / peccatum esse de essentia, &c. Die Sünde sey von deß Menschen Wesen / etc. ist etlich mal gründtlich auff geantwortet. Vnnd verstehet sich selbst / daß ein grosser Vnderscheidt sey / vnder diesen beyden Reden / esse ipsam essentiam, Das Wesen für oder an sich selbst seyn / vnd esse de essentia, das ist / Vom Wesen seyn. Sie lehren / die Erbsünde sey eygentlich vnd ohne allen Vnderscheidt deß verderbten Menschen Wesen selbst. Lutherus aber spricht / es sey vom Wesen. Verstehet aber solchs also / daß / wie die Erbgerechtigkeit vor dem Fall dem Menschen Connaturalis, natürlich gewesen ist / gleich wie es eines gesunden Auges Natur ist / das Liecht schen: Also sey nach dem Fall die Erbvngerechtigkeit oder die Erbsünde dem Menschen oder seinem Wesen auch natürlich / vnd hange seinem Wesen an / daß der Mensch natürlicher Weise / als er von Vatter vnd Mutter geboren wirdt / von Art oder von der Verderbung wegen / so in seinem Wesen oder Natur ist / nicht anders könne / als in Gottes Sachen blind seyn / vngerecht seyn / böse / vnrein / vnheilig / zerrüttet seyn vnd sündigen. Wie ers dann selbst an dem Ohrt außspricht: Quod voluntas saucia, intellectus corruptus & ratio vitiosa & in aliud mutata sit. Das ist / Daß der Wille verwundet / der Verstandt verderbt / die Vernunfft verruckt vnd in ein anders verwandelt sey. Dann da der Wille / der Verstandt / die Vernunfft

Menschen selbst die Erbsünde seyn solle / taug es eben so viel / als das Wort Substantz. So können sie auch auß Lutheri Schrifften zu ewigen Zeiten nicht wahr machen / daß er das Wort (Wesen) in der Lehre von der Erbsünde also gebraucht habe / wie sie es jhme fälschlich zumessen / daß es nem̃lich so viel heisse / als die Sünde selbst / oder daß das Wesen der Menschlichen Natur jetzo solte die Erbsünde selbst seyn / vnnd daß durchauß kein Vnderscheidt zwischen dem verderbten Wesen Menschlicher Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst sey. Ach wie gerne würden sie das vorlengst gethan haben / wann sie nuhr etwas / das einen Schein haben möchte / fürzubringen gewust hetten. Daß sie auß Luthero Genes. 3. anziehen / peccatum esse de essentia, &c. Die Sünde sey von deß Menschen Wesen / etc. ist etlich mal gründtlich auff geantwortet. Vnnd verstehet sich selbst / daß ein grosser Vnderscheidt sey / vnder diesen beyden Reden / esse ipsam essentiam, Das Wesen für oder an sich selbst seyn / vnd esse de essentia, das ist / Vom Wesen seyn. Sie lehren / die Erbsünde sey eygentlich vnd ohne allen Vnderscheidt deß verderbten Menschen Wesen selbst. Lutherus aber spricht / es sey vom Wesen. Verstehet aber solchs also / daß / wie die Erbgerechtigkeit vor dem Fall dem Menschen Connaturalis, natürlich gewesen ist / gleich wie es eines gesunden Auges Natur ist / das Liecht schen: Also sey nach dem Fall die Erbvngerechtigkeit oder die Erbsünde dem Menschen oder seinem Wesen auch natürlich / vnd hange seinem Wesen an / daß der Mensch natürlicher Weise / als er von Vatter vnd Mutter geboren wirdt / von Art oder von der Verderbung wegen / so in seinem Wesen oder Natur ist / nicht anders könne / als in Gottes Sachẽ blind seyn / vngerecht seyn / böse / vnrein / vnheilig / zerrüttet seyn vnd sündigen. Wie ers dann selbst an dem Ohrt außspricht: Quòd voluntas saucia, intellectus corruptus & ratio vitiosa & in aliud mutata sit. Das ist / Daß der Wille verwundet / der Verstandt verderbt / die Vernunfft verruckt vnd in ein anders verwandelt sey. Dann da der Wille / der Verstandt / die Vernunfft

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[86/0183] Menschen selbst die Erbsünde seyn solle / taug es eben so viel / als das Wort Substantz. So können sie auch auß Lutheri Schrifften zu ewigen Zeiten nicht wahr machen / daß er das Wort (Wesen) in der Lehre von der Erbsünde also gebraucht habe / wie sie es jhme fälschlich zumessen / daß es nem̃lich so viel heisse / als die Sünde selbst / oder daß das Wesen der Menschlichen Natur jetzo solte die Erbsünde selbst seyn / vnnd daß durchauß kein Vnderscheidt zwischen dem verderbten Wesen Menschlicher Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst sey. Ach wie gerne würden sie das vorlengst gethan haben / wann sie nuhr etwas / das einen Schein haben möchte / fürzubringen gewust hetten. Daß sie auß Luthero Genes. 3. anziehen / peccatum esse de essentia, &c. Die Sünde sey von deß Menschen Wesen / etc. ist etlich mal gründtlich auff geantwortet. Vnnd verstehet sich selbst / daß ein grosser Vnderscheidt sey / vnder diesen beyden Reden / esse ipsam essentiam, Das Wesen für oder an sich selbst seyn / vnd esse de essentia, das ist / Vom Wesen seyn. Sie lehren / die Erbsünde sey eygentlich vnd ohne allen Vnderscheidt deß verderbten Menschen Wesen selbst. Lutherus aber spricht / es sey vom Wesen. Verstehet aber solchs also / daß / wie die Erbgerechtigkeit vor dem Fall dem Menschen Connaturalis, natürlich gewesen ist / gleich wie es eines gesunden Auges Natur ist / das Liecht schen: Also sey nach dem Fall die Erbvngerechtigkeit oder die Erbsünde dem Menschen oder seinem Wesen auch natürlich / vnd hange seinem Wesen an / daß der Mensch natürlicher Weise / als er von Vatter vnd Mutter geboren wirdt / von Art oder von der Verderbung wegen / so in seinem Wesen oder Natur ist / nicht anders könne / als in Gottes Sachẽ blind seyn / vngerecht seyn / böse / vnrein / vnheilig / zerrüttet seyn vnd sündigen. Wie ers dann selbst an dem Ohrt außspricht: Quòd voluntas saucia, intellectus corruptus & ratio vitiosa & in aliud mutata sit. Das ist / Daß der Wille verwundet / der Verstandt verderbt / die Vernunfft verruckt vnd in ein anders verwandelt sey. Dann da der Wille / der Verstandt / die Vernunfft

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/183>, abgerufen am 24.11.2024.