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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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chen Psalmen / nicht so viel / als daß die verderbte Natur vnd Wesen die Erbsünde selbst sey: sondern das wirdt dadurch verstanden / daß deß Menschen Natur vnd Wesen durch die Erbsünde jämmerlich verderbet sey. Nun sind es aber gantz vnderschiedene Sachen / ein verderbte Natur vnd Wesen seyn von wegen der Erbsünde / vnd die Verderbung od die Erbsünde selbst seyn / wie biß anhero gründtlich dargethan. Betreffendt das Wörtlein (Wesen) im 14. Psal. Ir Wesen ist verderbet zwar / etc. Haben wir auch kurtz zuvor berichtet / daß es an gemeltem Ort nicht für deß Menschen verderbte Natur oder Wesen genommen werde: sondern für den Fleiß / Arbeit / Mühe vnd Sorge der Gottlosen / damit sie Tag vnd Nacht vmbgehen. Ist derwegen ein gantz vnuerschampte Künheit / daß das Gegentheil solche Wörter also schändtlich zu seinem Vortheil verkehret vnd die Einfältigen / welche es nicht besser wissen / so schändtlich bey der Nasen vmbfüren vnnd teuschen soll / Gott wirdt es gewißlich finden.

Die sibende Vrsach / wann sie es fallen liessen / machten sie Lutheri Lehre von der Erbsünde verdächtig / sterckten jhre Widersacher mit dem Accidens, bestürtzten die einfältigen / so da halten / daß Erbsünde deß Menschen gantz Natur vnd Wesen selbst sey / so auch darüber exilia außgestanden / etc. Antwort. D. Lutheri Lehre von der Erbsünde / wirt mit nichten verdächtig / ob jhr das Wort Substantz gleich fallen lasset. Dann wo D. Lutheri Lehr von der Erbsünde in der Schrifft nicht andern Grundt hette / als diesen / den jhr auß den Wort (Substantz oder Wesen) derselben vnterstützen wöllet: So stünde sie zumal auff schwachen Beinen. Vnd ist also viel mehr das Gegenspiel wahr / daß mit solchen Verkehren vnd Gottlosen Brauch der Wörter (Substantz od Wesen) in der Lehre von der Erbsünde der Heiligen Schrifft vnd Lutheri Lehre zu Grundt vmmgestossen vnd in Hauffen gerissen wirt / mit schändtlichem Betrug vnd Verführung vieler einfältigen Hertzen / die durch solchen Mißbrauch vnnd verkehrliche Deutung eingenommen vnd betrogen werden / als daß

chen Psalmen / nicht so viel / als daß die verderbte Natur vnd Wesen die Erbsünde selbst sey: sondern das wirdt dadurch verstanden / daß deß Menschen Natur vnd Wesen durch die Erbsünde jämmerlich verderbet sey. Nun sind es aber gantz vnderschiedene Sachẽ / ein verderbte Natur vñ Wesen seyn von wegen der Erbsünde / vñ die Verderbung oď die Erbsünde selbst seyn / wie biß anhero gründtlich dargethan. Betreffendt das Wörtlein (Wesen) im 14. Psal. Ir Wesen ist verderbet zwar / etc. Habẽ wir auch kurtz zuvor berichtet / daß es an gemeltem Ort nicht für deß Menschen verderbte Natur oder Wesen genom̃en werde: sondern für den Fleiß / Arbeit / Mühe vñ Sorge der Gottlosen / damit sie Tag vnd Nacht vmbgehen. Ist derwegen ein gantz vnuerschampte Künheit / daß das Gegentheil solche Wörter also schändtlich zu seinem Vortheil verkehret vnd die Einfältigen / welche es nicht besser wissen / so schändtlich bey der Nasen vmbfüren vnnd teuschen soll / Gott wirdt es gewißlich finden.

Die sibende Vrsach / wann sie es fallen liessen / machten sie Lutheri Lehre von der Erbsünde verdächtig / stercktẽ jhre Widersacher mit dem Accidens, bestürtzten die einfältigen / so da haltẽ / daß Erbsünde deß Menschen gantz Natur vnd Wesen selbst sey / so auch darüber exilia außgestanden / etc. Antwort. D. Lutheri Lehre von der Erbsünde / wirt mit nichtẽ verdächtig / ob jhr das Wort Substantz gleich fallen lasset. Dañ wo D. Lutheri Lehr von der Erbsünde in der Schrifft nicht andern Grundt hette / als diesen / den jhr auß dẽ Wort (Substantz oder Wesen) derselben vnterstützen wöllet: So stünde sie zumal auff schwachen Beinen. Vnd ist also viel mehr das Gegenspiel wahr / daß mit solchẽ Verkehren vñ Gottlosen Brauch der Wörter (Substantz oď Wesen) in der Lehre von der Erbsünde der Heiligen Schrifft vnd Lutheri Lehre zu Grundt vm̃gestossen vnd in Hauffen gerissen wirt / mit schändtlichem Betrug vñ Verführung vieler einfältigen Hertzen / die durch solchen Mißbrauch vnnd verkehrliche Deutung eingenommen vnd betrogen werden / als daß

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[88/0187] chen Psalmen / nicht so viel / als daß die verderbte Natur vnd Wesen die Erbsünde selbst sey: sondern das wirdt dadurch verstanden / daß deß Menschen Natur vnd Wesen durch die Erbsünde jämmerlich verderbet sey. Nun sind es aber gantz vnderschiedene Sachẽ / ein verderbte Natur vñ Wesen seyn von wegen der Erbsünde / vñ die Verderbung oď die Erbsünde selbst seyn / wie biß anhero gründtlich dargethan. Betreffendt das Wörtlein (Wesen) im 14. Psal. Ir Wesen ist verderbet zwar / etc. Habẽ wir auch kurtz zuvor berichtet / daß es an gemeltem Ort nicht für deß Menschen verderbte Natur oder Wesen genom̃en werde: sondern für den Fleiß / Arbeit / Mühe vñ Sorge der Gottlosen / damit sie Tag vnd Nacht vmbgehen. Ist derwegen ein gantz vnuerschampte Künheit / daß das Gegentheil solche Wörter also schändtlich zu seinem Vortheil verkehret vnd die Einfältigen / welche es nicht besser wissen / so schändtlich bey der Nasen vmbfüren vnnd teuschen soll / Gott wirdt es gewißlich finden. Die sibende Vrsach / wann sie es fallen liessen / machten sie Lutheri Lehre von der Erbsünde verdächtig / stercktẽ jhre Widersacher mit dem Accidens, bestürtzten die einfältigen / so da haltẽ / daß Erbsünde deß Menschen gantz Natur vnd Wesen selbst sey / so auch darüber exilia außgestanden / etc. Antwort. D. Lutheri Lehre von der Erbsünde / wirt mit nichtẽ verdächtig / ob jhr das Wort Substantz gleich fallen lasset. Dañ wo D. Lutheri Lehr von der Erbsünde in der Schrifft nicht andern Grundt hette / als diesen / den jhr auß dẽ Wort (Substantz oder Wesen) derselben vnterstützen wöllet: So stünde sie zumal auff schwachen Beinen. Vnd ist also viel mehr das Gegenspiel wahr / daß mit solchẽ Verkehren vñ Gottlosen Brauch der Wörter (Substantz oď Wesen) in der Lehre von der Erbsünde der Heiligen Schrifft vnd Lutheri Lehre zu Grundt vm̃gestossen vnd in Hauffen gerissen wirt / mit schändtlichem Betrug vñ Verführung vieler einfältigen Hertzen / die durch solchen Mißbrauch vnnd verkehrliche Deutung eingenommen vnd betrogen werden / als daß

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/187>, abgerufen am 24.11.2024.