Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Vns ist auch / Gott Lob / nicht vnbewust / daß in Schulen Transcendentia oder solche Wörter gefunden werden / welche vnter diese zwey Wörter / Substantia vnd Accidens, nicht können gezehlet werden / etc. Aber das gibt oder nimbt dieser Sache nichts / sintemal fürnemmlich nicht der Streit von der Aristotelischen Diuision oder Theilung der Substantz vnnd zufälliger Dinge ist: Sondern von der Erbsünde / ob die deß verderbten Menschen Natur selbst sey / oder ob ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst / da das Gegentheil rundt herauß sagt / die verderbte Menschliche Natur sey die Erbsünde selbst / vnnd es sey durchauß kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde. Wir aber hergegen auß Gottes Wort rund Nein darzu sagen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / Hergegen aber starck Ja darzu sagen / daß ein warhafftiger Vnderscheid sey zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde.

Weil wir dann solchen Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur so hell vnd klar auß der heiligen Schrifft erweisen können / vnd durch Gottes Gnade erwiesen haben / vnd also vnsere Sach oder Lehre in Gottes vnfehlbarem Wort starcken vnd vnwiderleglichen Grundt hat / ist der Diuision oder Abtheilung / so man von Aristotele hat / vnd in Christlichen Schulen brauchet / schon Raht gefunden. Dann wir brauchen gemelter Abtheilung / oder nicht / so bleibet doch dieses fest vnnd vnbeweglich / nach der Schrifft Aussage / stehen / daß die verderbte Natur deß Menschen die Erbsünde selbst nicht sey / sondern daß ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur Substantz oder Wesen / vnd zwischen der Erbsünde selbst / Darumb es vns auch allermeist wider das Gegentheil / vnnd nicht vmb die Aristotelische Diuision zuthun ist.

II. Gibt das Gegentheil für / das Concordi Buch vermeyne seine Lehre von der Erbsünde / daß die ein böser Zufall oder Verder-

Vns ist auch / Gott Lob / nicht vnbewust / daß in Schulen Transcendentia oder solche Wörter gefunden werdẽ / welche vnter diese zwey Wörter / Substantia vnd Accidens, nicht können gezehlet werden / etc. Aber das gibt oder nimbt dieser Sache nichts / sintemal fürnem̃lich nicht der Streit von der Aristotelischen Diuision oder Theilung der Substantz vnnd zufälliger Dinge ist: Sondern von der Erbsünde / ob die deß verderbten Menschen Natur selbst sey / oder ob ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst / da das Gegentheil rundt herauß sagt / die verderbte Menschliche Natur sey die Erbsünde selbst / vnnd es sey durchauß kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde. Wir aber hergegen auß Gottes Wort rund Nein darzu sagen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / Hergegen aber starck Ja darzu sagen / daß ein warhafftiger Vnderscheid sey zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde.

Weil wir dann solchen Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur so hell vnd klar auß der heiligen Schrifft erweisen können / vnd durch Gottes Gnade erwiesen haben / vnd also vnsere Sach oder Lehre in Gottes vnfehlbarem Wort starcken vnd vnwiderleglichen Grundt hat / ist der Diuision oder Abtheilung / so man von Aristotele hat / vnd in Christlichen Schulen brauchet / schon Raht gefunden. Dann wir brauchen gemelter Abtheilung / oder nicht / so bleibet doch dieses fest vnnd vnbeweglich / nach der Schrifft Aussage / stehen / daß die verderbte Natur deß Menschen die Erbsünde selbst nicht sey / sondern daß ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur Substantz oder Wesen / vnd zwischen der Erbsünde selbst / Darumb es vns auch allermeist wider das Gegentheil / vnnd nicht vmb die Aristotelische Diuision zuthun ist.

II. Gibt das Gegentheil für / das Concordi Buch vermeyne seine Lehre von der Erbsünde / daß die ein böser Zufall oder Verder-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0196"/>
        <p>Vns ist auch / Gott Lob / nicht vnbewust / daß in Schulen Transcendentia oder                      solche Wörter gefunden werde&#x0303; / welche vnter diese zwey Wörter /                      Substantia vnd Accidens, nicht können gezehlet werden / etc. Aber das gibt oder                      nimbt dieser Sache nichts / sintemal fürnem&#x0303;lich nicht der Streit                      von der Aristotelischen Diuision oder Theilung der Substantz vnnd zufälliger                      Dinge ist: Sondern von der Erbsünde / ob die deß verderbten Menschen Natur                      selbst sey / oder ob ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen                      Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst / da das Gegentheil rundt herauß sagt /                      die verderbte Menschliche Natur sey die Erbsünde selbst / vnnd es sey durchauß                      kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der                      Erbsünde. Wir aber hergegen auß Gottes Wort rund Nein darzu sagen / daß die                      verderbte Natur die Sünde selbst sey / Hergegen aber starck Ja darzu sagen / daß                      ein warhafftiger Vnderscheid sey zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen                      der Erbsünde.</p>
        <p>Weil wir dann solchen Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur                      so hell vnd klar auß der heiligen Schrifft erweisen können / vnd durch Gottes                      Gnade erwiesen haben / vnd also vnsere Sach oder Lehre in Gottes vnfehlbarem                      Wort starcken vnd vnwiderleglichen Grundt hat / ist der Diuision oder Abtheilung                      / so man von Aristotele hat / vnd in Christlichen Schulen brauchet / schon Raht                      gefunden. Dann wir brauchen gemelter Abtheilung / oder nicht / so bleibet doch                      dieses fest vnnd vnbeweglich / nach der Schrifft Aussage / stehen / daß die                      verderbte Natur deß Menschen die Erbsünde selbst nicht sey / sondern daß ein                      Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur Substantz oder Wesen                      / vnd zwischen der Erbsünde selbst / Darumb es vns auch allermeist wider das                      Gegentheil / vnnd nicht vmb die Aristotelische Diuision zuthun ist.</p>
        <p>II. Gibt das Gegentheil für / das Concordi Buch vermeyne seine Lehre von der                      Erbsünde / daß die ein böser Zufall oder Verder-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0196] Vns ist auch / Gott Lob / nicht vnbewust / daß in Schulen Transcendentia oder solche Wörter gefunden werdẽ / welche vnter diese zwey Wörter / Substantia vnd Accidens, nicht können gezehlet werden / etc. Aber das gibt oder nimbt dieser Sache nichts / sintemal fürnem̃lich nicht der Streit von der Aristotelischen Diuision oder Theilung der Substantz vnnd zufälliger Dinge ist: Sondern von der Erbsünde / ob die deß verderbten Menschen Natur selbst sey / oder ob ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst / da das Gegentheil rundt herauß sagt / die verderbte Menschliche Natur sey die Erbsünde selbst / vnnd es sey durchauß kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde. Wir aber hergegen auß Gottes Wort rund Nein darzu sagen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / Hergegen aber starck Ja darzu sagen / daß ein warhafftiger Vnderscheid sey zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde. Weil wir dann solchen Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur so hell vnd klar auß der heiligen Schrifft erweisen können / vnd durch Gottes Gnade erwiesen haben / vnd also vnsere Sach oder Lehre in Gottes vnfehlbarem Wort starcken vnd vnwiderleglichen Grundt hat / ist der Diuision oder Abtheilung / so man von Aristotele hat / vnd in Christlichen Schulen brauchet / schon Raht gefunden. Dann wir brauchen gemelter Abtheilung / oder nicht / so bleibet doch dieses fest vnnd vnbeweglich / nach der Schrifft Aussage / stehen / daß die verderbte Natur deß Menschen die Erbsünde selbst nicht sey / sondern daß ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur Substantz oder Wesen / vnd zwischen der Erbsünde selbst / Darumb es vns auch allermeist wider das Gegentheil / vnnd nicht vmb die Aristotelische Diuision zuthun ist. II. Gibt das Gegentheil für / das Concordi Buch vermeyne seine Lehre von der Erbsünde / daß die ein böser Zufall oder Verder-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/196
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/196>, abgerufen am 19.05.2024.