Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

bung deß Menschen / vnnd nicht die verderbte Natur selbst sey / auß der definitione accidentis, oder auß der Beschreibung / was accidens oder ein Zufälliges Ding genendt werde / zu erhalten. Thut jhm aber durchauß Gewalt. Dann deß Concordi Buchs Grund von diesem Artickel / was die Erbsünde sey / etc. stehet weder auff der Abtheilung der Substantz vnd zufälliger Dinge / noch auch auff dieser oder jener Beschreibung / was accidens sey vnd genennet werde: Sonder / wie bißhero außführlich erwiesen / stehet er auff Gottes vnfehlbarem Wort / auff den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung / Heiligung vnd Aufferstehung dieses Fleisches / etc. Welche klar bezeugen vnd bekräfftigen / daß die verderbte Natur nicht die Erbsünde selbst sey / sondern daß die verderbte Natur vnd die Erbsünde zu vnderscheiden seyn. Daß aber das Concordi Buch der Definition / was accidens in Schulen genennet werde / gedenckt / geschicht nicht derwegen / daß es darauß der Lehre selbst Grundt suchen oder nemmen wolte / Keines Wegs: Sondern vmb richtiger Erklärung willen. Dann weil die Schrifft klar außspricht / daß die Erbsünde ein Mangel sey. Roman. 3. Eine Vngerechtigkeit sey im Menschen / Roman. 1. Eine Boßheit so im Fleisch wohnet / oder demselbigen anhänget. Rom. 7. etc. vnd die verderbte Natur vnd die Erbsünde selbst / wie droben dargethan / vnterscheidet / vnd mit nichten für ein Ding hält: Vnnd aber in Christlichen Schulen / solche Wörter allzumal / damit die Schrifft die Erbsünde nennet / vnter die accidentia oder zufällige Dinge gerechnet werden: Als nimpt das Christliche Concordi Buch / pag. 264. die Definition deß Wörtleins accidens, vnd spricht: Weil die Erbsünde für sich selbst nicht bestehe (verstehe wie die Substantz oder Wesen vnser Natur) noch ein Theil oder Stück sey der erschaffenen Substantz oder Natur deß Menschlichen Wesens: Sondern sey wandelbar in der Natur / dann sie durch Krafft deß Heiligen Geistes von derselben in der Widergeburt anfangt gescheiden zu werden / vnnd wirdt vollends

bung deß Menschen / vnnd nicht die verderbte Natur selbst sey / auß der definitione accidentis, oder auß der Beschreibung / was accidens oder ein Zufälliges Ding genendt werde / zu erhalten. Thut jhm aber durchauß Gewalt. Dann deß Concordi Buchs Grund von diesem Artickel / was die Erbsünde sey / etc. stehet weder auff der Abtheilung der Substantz vnd zufälliger Dinge / noch auch auff dieser oder jener Beschreibung / was accidens sey vnd genennet werde: Sonder / wie bißhero außführlich erwiesen / stehet er auff Gottes vnfehlbarem Wort / auff den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung / Heiligung vnd Aufferstehung dieses Fleisches / etc. Welche klar bezeugen vnd bekräfftigen / daß die verderbte Natur nicht die Erbsünde selbst sey / sondern daß die verderbte Natur vnd die Erbsünde zu vnderscheiden seyn. Daß aber das Concordi Buch der Definition / was accidens in Schulen genennet werde / gedenckt / geschicht nicht derwegen / daß es darauß der Lehre selbst Grundt suchen oder nemmen wolte / Keines Wegs: Sondern vmb richtiger Erklärung willen. Dann weil die Schrifft klar außspricht / daß die Erbsünde ein Mangel sey. Roman. 3. Eine Vngerechtigkeit sey im Menschen / Roman. 1. Eine Boßheit so im Fleisch wohnet / oder demselbigen anhänget. Rom. 7. etc. vnd die verderbte Natur vnd die Erbsünde selbst / wie droben dargethan / vnterscheidet / vnd mit nichten für ein Ding hält: Vnnd aber in Christlichen Schulen / solche Wörter allzumal / damit die Schrifft die Erbsünde nennet / vnter die accidentia oder zufällige Dinge gerechnet werden: Als nimpt das Christliche Concordi Buch / pag. 264. die Definition deß Wörtleins accidens, vnd spricht: Weil die Erbsünde für sich selbst nicht bestehe (verstehe wie die Substantz oder Wesen vnser Natur) noch ein Theil oder Stück sey der erschaffenen Substantz oder Natur deß Menschlichen Wesens: Sondern sey wandelbar in der Natur / dann sie durch Krafft deß Heiligen Geistes von derselben in der Widergeburt anfangt gescheiden zu werden / vnnd wirdt vollends

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0197" n="93"/>
bung deß Menschen /                      vnnd nicht die verderbte Natur selbst sey / auß der definitione accidentis, oder                      auß der Beschreibung / was accidens oder ein Zufälliges Ding genendt werde / zu                      erhalten. Thut jhm aber durchauß Gewalt. Dann deß Concordi Buchs Grund von                      diesem Artickel / was die Erbsünde sey / etc. stehet weder auff der Abtheilung                      der Substantz vnd zufälliger Dinge / noch auch auff dieser oder jener                      Beschreibung / was accidens sey vnd genennet werde: Sonder / wie bißhero                      außführlich erwiesen / stehet er auff Gottes vnfehlbarem Wort / auff den                      Artickeln vnsers Christlichen Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung /                      Erlösung / Heiligung vnd Aufferstehung dieses Fleisches / etc. Welche klar                      bezeugen vnd bekräfftigen / daß die verderbte Natur nicht die Erbsünde selbst                      sey / sondern daß die verderbte Natur vnd die Erbsünde zu vnderscheiden seyn.                      Daß aber das Concordi Buch der Definition / was accidens in Schulen genennet                      werde / gedenckt / geschicht nicht derwegen / daß es darauß der Lehre selbst                      Grundt suchen oder nemmen wolte / Keines Wegs: Sondern vmb richtiger Erklärung                      willen. Dann weil die Schrifft klar außspricht / daß die Erbsünde ein Mangel                      sey. Roman. 3. Eine Vngerechtigkeit sey im Menschen / Roman. 1. Eine Boßheit so                      im Fleisch wohnet / oder demselbigen anhänget. Rom. 7. etc. vnd die verderbte                      Natur vnd die Erbsünde selbst / wie droben dargethan / vnterscheidet / vnd mit                      nichten für ein Ding hält: Vnnd aber in Christlichen Schulen / solche Wörter                      allzumal / damit die Schrifft die Erbsünde nennet / vnter die accidentia oder                      zufällige Dinge gerechnet werden: Als nimpt das Christliche Concordi Buch / pag.                      264. die Definition deß Wörtleins accidens, vnd spricht: Weil die Erbsünde für                      sich selbst nicht bestehe (verstehe wie die Substantz oder Wesen vnser Natur)                      noch ein Theil oder Stück sey der erschaffenen Substantz oder Natur deß                      Menschlichen Wesens: Sondern sey wandelbar in der Natur / dann sie durch Krafft                      deß Heiligen Geistes von derselben in der Widergeburt anfangt gescheiden zu                      werden / vnnd wirdt vollends
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[93/0197] bung deß Menschen / vnnd nicht die verderbte Natur selbst sey / auß der definitione accidentis, oder auß der Beschreibung / was accidens oder ein Zufälliges Ding genendt werde / zu erhalten. Thut jhm aber durchauß Gewalt. Dann deß Concordi Buchs Grund von diesem Artickel / was die Erbsünde sey / etc. stehet weder auff der Abtheilung der Substantz vnd zufälliger Dinge / noch auch auff dieser oder jener Beschreibung / was accidens sey vnd genennet werde: Sonder / wie bißhero außführlich erwiesen / stehet er auff Gottes vnfehlbarem Wort / auff den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung / Heiligung vnd Aufferstehung dieses Fleisches / etc. Welche klar bezeugen vnd bekräfftigen / daß die verderbte Natur nicht die Erbsünde selbst sey / sondern daß die verderbte Natur vnd die Erbsünde zu vnderscheiden seyn. Daß aber das Concordi Buch der Definition / was accidens in Schulen genennet werde / gedenckt / geschicht nicht derwegen / daß es darauß der Lehre selbst Grundt suchen oder nemmen wolte / Keines Wegs: Sondern vmb richtiger Erklärung willen. Dann weil die Schrifft klar außspricht / daß die Erbsünde ein Mangel sey. Roman. 3. Eine Vngerechtigkeit sey im Menschen / Roman. 1. Eine Boßheit so im Fleisch wohnet / oder demselbigen anhänget. Rom. 7. etc. vnd die verderbte Natur vnd die Erbsünde selbst / wie droben dargethan / vnterscheidet / vnd mit nichten für ein Ding hält: Vnnd aber in Christlichen Schulen / solche Wörter allzumal / damit die Schrifft die Erbsünde nennet / vnter die accidentia oder zufällige Dinge gerechnet werden: Als nimpt das Christliche Concordi Buch / pag. 264. die Definition deß Wörtleins accidens, vnd spricht: Weil die Erbsünde für sich selbst nicht bestehe (verstehe wie die Substantz oder Wesen vnser Natur) noch ein Theil oder Stück sey der erschaffenen Substantz oder Natur deß Menschlichen Wesens: Sondern sey wandelbar in der Natur / dann sie durch Krafft deß Heiligen Geistes von derselben in der Widergeburt anfangt gescheiden zu werden / vnnd wirdt vollends

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/197
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/197>, abgerufen am 22.11.2024.