Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.bung deß Menschen / vnnd nicht die verderbte Natur selbst sey / auß der definitione accidentis, oder auß der Beschreibung / was accidens oder ein Zufälliges Ding genendt werde / zu erhalten. Thut jhm aber durchauß Gewalt. Dann deß Concordi Buchs Grund von diesem Artickel / was die Erbsünde sey / etc. stehet weder auff der Abtheilung der Substantz vnd zufälliger Dinge / noch auch auff dieser oder jener Beschreibung / was accidens sey vnd genennet werde: Sonder / wie bißhero außführlich erwiesen / stehet er auff Gottes vnfehlbarem Wort / auff den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung / Heiligung vnd Aufferstehung dieses Fleisches / etc. Welche klar bezeugen vnd bekräfftigen / daß die verderbte Natur nicht die Erbsünde selbst sey / sondern daß die verderbte Natur vnd die Erbsünde zu vnderscheiden seyn. Daß aber das Concordi Buch der Definition / was accidens in Schulen genennet werde / gedenckt / geschicht nicht derwegen / daß es darauß der Lehre selbst Grundt suchen oder nemmen wolte / Keines Wegs: Sondern vmb richtiger Erklärung willen. Dann weil die Schrifft klar außspricht / daß die Erbsünde ein Mangel sey. Roman. 3. Eine Vngerechtigkeit sey im Menschen / Roman. 1. Eine Boßheit so im Fleisch wohnet / oder demselbigen anhänget. Rom. 7. etc. vnd die verderbte Natur vnd die Erbsünde selbst / wie droben dargethan / vnterscheidet / vnd mit nichten für ein Ding hält: Vnnd aber in Christlichen Schulen / solche Wörter allzumal / damit die Schrifft die Erbsünde nennet / vnter die accidentia oder zufällige Dinge gerechnet werden: Als nimpt das Christliche Concordi Buch / pag. 264. die Definition deß Wörtleins accidens, vnd spricht: Weil die Erbsünde für sich selbst nicht bestehe (verstehe wie die Substantz oder Wesen vnser Natur) noch ein Theil oder Stück sey der erschaffenen Substantz oder Natur deß Menschlichen Wesens: Sondern sey wandelbar in der Natur / dann sie durch Krafft deß Heiligen Geistes von derselben in der Widergeburt anfangt gescheiden zu werden / vnnd wirdt vollends bung deß Menschen / vnnd nicht die verderbte Natur selbst sey / auß der definitione accidentis, oder auß der Beschreibung / was accidens oder ein Zufälliges Ding genendt werde / zu erhalten. Thut jhm aber durchauß Gewalt. Dann deß Concordi Buchs Grund von diesem Artickel / was die Erbsünde sey / etc. stehet weder auff der Abtheilung der Substantz vnd zufälliger Dinge / noch auch auff dieser oder jener Beschreibung / was accidens sey vnd genennet werde: Sonder / wie bißhero außführlich erwiesen / stehet er auff Gottes vnfehlbarem Wort / auff den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung / Heiligung vnd Aufferstehung dieses Fleisches / etc. Welche klar bezeugen vnd bekräfftigen / daß die verderbte Natur nicht die Erbsünde selbst sey / sondern daß die verderbte Natur vnd die Erbsünde zu vnderscheiden seyn. Daß aber das Concordi Buch der Definition / was accidens in Schulen genennet werde / gedenckt / geschicht nicht derwegen / daß es darauß der Lehre selbst Grundt suchen oder nemmen wolte / Keines Wegs: Sondern vmb richtiger Erklärung willen. Dann weil die Schrifft klar außspricht / daß die Erbsünde ein Mangel sey. Roman. 3. Eine Vngerechtigkeit sey im Menschen / Roman. 1. Eine Boßheit so im Fleisch wohnet / oder demselbigen anhänget. Rom. 7. etc. vnd die verderbte Natur vnd die Erbsünde selbst / wie droben dargethan / vnterscheidet / vnd mit nichten für ein Ding hält: Vnnd aber in Christlichen Schulen / solche Wörter allzumal / damit die Schrifft die Erbsünde nennet / vnter die accidentia oder zufällige Dinge gerechnet werden: Als nimpt das Christliche Concordi Buch / pag. 264. die Definition deß Wörtleins accidens, vnd spricht: Weil die Erbsünde für sich selbst nicht bestehe (verstehe wie die Substantz oder Wesen vnser Natur) noch ein Theil oder Stück sey der erschaffenen Substantz oder Natur deß Menschlichen Wesens: Sondern sey wandelbar in der Natur / dann sie durch Krafft deß Heiligen Geistes von derselben in der Widergeburt anfangt gescheiden zu werden / vnnd wirdt vollends <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0197" n="93"/> bung deß Menschen / vnnd nicht die verderbte Natur selbst sey / auß der definitione accidentis, oder auß der Beschreibung / was accidens oder ein Zufälliges Ding genendt werde / zu erhalten. Thut jhm aber durchauß Gewalt. Dann deß Concordi Buchs Grund von diesem Artickel / was die Erbsünde sey / etc. stehet weder auff der Abtheilung der Substantz vnd zufälliger Dinge / noch auch auff dieser oder jener Beschreibung / was accidens sey vnd genennet werde: Sonder / wie bißhero außführlich erwiesen / stehet er auff Gottes vnfehlbarem Wort / auff den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung / Heiligung vnd Aufferstehung dieses Fleisches / etc. Welche klar bezeugen vnd bekräfftigen / daß die verderbte Natur nicht die Erbsünde selbst sey / sondern daß die verderbte Natur vnd die Erbsünde zu vnderscheiden seyn. Daß aber das Concordi Buch der Definition / was accidens in Schulen genennet werde / gedenckt / geschicht nicht derwegen / daß es darauß der Lehre selbst Grundt suchen oder nemmen wolte / Keines Wegs: Sondern vmb richtiger Erklärung willen. Dann weil die Schrifft klar außspricht / daß die Erbsünde ein Mangel sey. Roman. 3. Eine Vngerechtigkeit sey im Menschen / Roman. 1. Eine Boßheit so im Fleisch wohnet / oder demselbigen anhänget. Rom. 7. etc. vnd die verderbte Natur vnd die Erbsünde selbst / wie droben dargethan / vnterscheidet / vnd mit nichten für ein Ding hält: Vnnd aber in Christlichen Schulen / solche Wörter allzumal / damit die Schrifft die Erbsünde nennet / vnter die accidentia oder zufällige Dinge gerechnet werden: Als nimpt das Christliche Concordi Buch / pag. 264. die Definition deß Wörtleins accidens, vnd spricht: Weil die Erbsünde für sich selbst nicht bestehe (verstehe wie die Substantz oder Wesen vnser Natur) noch ein Theil oder Stück sey der erschaffenen Substantz oder Natur deß Menschlichen Wesens: Sondern sey wandelbar in der Natur / dann sie durch Krafft deß Heiligen Geistes von derselben in der Widergeburt anfangt gescheiden zu werden / vnnd wirdt vollends </p> </div> </body> </text> </TEI> [93/0197]
bung deß Menschen / vnnd nicht die verderbte Natur selbst sey / auß der definitione accidentis, oder auß der Beschreibung / was accidens oder ein Zufälliges Ding genendt werde / zu erhalten. Thut jhm aber durchauß Gewalt. Dann deß Concordi Buchs Grund von diesem Artickel / was die Erbsünde sey / etc. stehet weder auff der Abtheilung der Substantz vnd zufälliger Dinge / noch auch auff dieser oder jener Beschreibung / was accidens sey vnd genennet werde: Sonder / wie bißhero außführlich erwiesen / stehet er auff Gottes vnfehlbarem Wort / auff den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung / Heiligung vnd Aufferstehung dieses Fleisches / etc. Welche klar bezeugen vnd bekräfftigen / daß die verderbte Natur nicht die Erbsünde selbst sey / sondern daß die verderbte Natur vnd die Erbsünde zu vnderscheiden seyn. Daß aber das Concordi Buch der Definition / was accidens in Schulen genennet werde / gedenckt / geschicht nicht derwegen / daß es darauß der Lehre selbst Grundt suchen oder nemmen wolte / Keines Wegs: Sondern vmb richtiger Erklärung willen. Dann weil die Schrifft klar außspricht / daß die Erbsünde ein Mangel sey. Roman. 3. Eine Vngerechtigkeit sey im Menschen / Roman. 1. Eine Boßheit so im Fleisch wohnet / oder demselbigen anhänget. Rom. 7. etc. vnd die verderbte Natur vnd die Erbsünde selbst / wie droben dargethan / vnterscheidet / vnd mit nichten für ein Ding hält: Vnnd aber in Christlichen Schulen / solche Wörter allzumal / damit die Schrifft die Erbsünde nennet / vnter die accidentia oder zufällige Dinge gerechnet werden: Als nimpt das Christliche Concordi Buch / pag. 264. die Definition deß Wörtleins accidens, vnd spricht: Weil die Erbsünde für sich selbst nicht bestehe (verstehe wie die Substantz oder Wesen vnser Natur) noch ein Theil oder Stück sey der erschaffenen Substantz oder Natur deß Menschlichen Wesens: Sondern sey wandelbar in der Natur / dann sie durch Krafft deß Heiligen Geistes von derselben in der Widergeburt anfangt gescheiden zu werden / vnnd wirdt vollends
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