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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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vnd die Erbsünde selbst seyn / sind / wie nun offt erwiesen / vnderschiedene Ding.

Item / contra Iulian. lib. 3. cap. 26. Deß Menschen Natur ist gantz verkehrt vnd böse worden / auß welcher die Erbsünde auffgeerbt wirdt / ist recht geredt. Aber wie schleust sich darauß / Ergo, so ist deß Menschen verkehrte Natur die Erbsünde selbst worden? Gantz verkehret vnd böse worden seyn / vnd die Erbsünde selbst worden seyn / sind vnderschiedene Sachen.

Diese Gestallt hat es auch mit den andern Sprüchen Augustini / welche das Gegentheil dieses Orts einführet / daß sie nemmlich die jämmerliche Verderbung der Menschlichen Natur beschreiben / die wir auch mit S. Augustino lehren vnd bekennen. Daß aber in derselben einen / auch mit einigem Wörtlein stehen solte / daß die verderbte Natur / ohne allen Vnderscheid / die Erbsünde selbst were (wie das Gegentheil schwärmet) das werden sie weder auß diesen noch andern Sprüchen Augustini zu ewigen Zeiten darthun. Vnd beruffen vns dißfalls auff das Vrtheil deß Christlichen vnnd Verständigen Lesers / dem Augustini Schrifften bekandt seyn.

Sie sollen beweisen auß Augustino / daß er gelehret / daß die verderbte Natur / ohn allen Vnderscheid / die Sünde selbst sey / so führen sie Sprüche auß Augustino / darinnen er lehret / daß die Natur verderbt sey. Wie nun das beweisen heisse / vrtheile der Christliche Leser.

Auff den Spruch: Totus homo est peccatum, ist bißher vielfältig geantwortet / vnnötig zu wider holen. Der gantze Mensch ist Sünde / das ist / sündig / vnrein vnd verderbt / aber nicht die Sünde selbst / dann dieses widerspricht Augustinus: als wir gehöret haben in allen seynen Büchern.

Daß Augustinus die Erbsünde ein malum Accidens heisse / oder einen bösen Zufall in der Natur deß Menschen / ist auß vielen seinen Sprüchen hell vnnd klar / derer etliche wir droben in Wi-

vnd die Erbsünde selbst seyn / sind / wie nun offt erwiesen / vnderschiedene Ding.

Item / contra Iulian. lib. 3. cap. 26. Deß Menschen Natur ist gantz verkehrt vnd böse worden / auß welcher die Erbsünde auffgeerbt wirdt / ist recht geredt. Aber wie schleust sich darauß / Ergo, so ist deß Menschen verkehrte Natur die Erbsünde selbst worden? Gantz verkehret vnd böse worden seyn / vnd die Erbsünde selbst worden seyn / sind vnderschiedene Sachen.

Diese Gestallt hat es auch mit den andern Sprüchen Augustini / welche das Gegentheil dieses Orts einführet / daß sie nem̃lich die jämmerliche Verderbung der Menschlichen Natur beschreiben / die wir auch mit S. Augustino lehren vnd bekennen. Daß aber in derselben einen / auch mit einigem Wörtlein stehen solte / daß die verderbte Natur / ohne allen Vnderscheid / die Erbsünde selbst were (wie das Gegentheil schwärmet) das werden sie weder auß diesen noch andern Sprüchen Augustini zu ewigen Zeiten darthun. Vnd beruffen vns dißfalls auff das Vrtheil deß Christlichen vnnd Verständigen Lesers / dem Augustini Schrifften bekandt seyn.

Sie sollen beweisen auß Augustino / daß er gelehret / daß die verderbte Natur / ohn allen Vnderscheid / die Sünde selbst sey / so führen sie Sprüche auß Augustino / darinnen er lehret / daß die Natur verderbt sey. Wie nun das beweisen heisse / vrtheile der Christliche Leser.

Auff den Spruch: Totus homo est peccatum, ist bißher vielfältig geantwortet / vnnötig zu wider holen. Der gantze Mensch ist Sünde / das ist / sündig / vnrein vnd verderbt / aber nicht die Sünde selbst / dann dieses widerspricht Augustinus: als wir gehöret haben in allen seynen Büchern.

Daß Augustinus die Erbsünde ein malum Accidens heisse / oder einen bösen Zufall in der Natur deß Menschen / ist auß vielen seinen Sprüchen hell vnnd klar / derer etliche wir droben in Wi-

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[0218] vnd die Erbsünde selbst seyn / sind / wie nun offt erwiesen / vnderschiedene Ding. Item / contra Iulian. lib. 3. cap. 26. Deß Menschen Natur ist gantz verkehrt vnd böse worden / auß welcher die Erbsünde auffgeerbt wirdt / ist recht geredt. Aber wie schleust sich darauß / Ergo, so ist deß Menschen verkehrte Natur die Erbsünde selbst worden? Gantz verkehret vnd böse worden seyn / vnd die Erbsünde selbst worden seyn / sind vnderschiedene Sachen. Diese Gestallt hat es auch mit den andern Sprüchen Augustini / welche das Gegentheil dieses Orts einführet / daß sie nem̃lich die jämmerliche Verderbung der Menschlichen Natur beschreiben / die wir auch mit S. Augustino lehren vnd bekennen. Daß aber in derselben einen / auch mit einigem Wörtlein stehen solte / daß die verderbte Natur / ohne allen Vnderscheid / die Erbsünde selbst were (wie das Gegentheil schwärmet) das werden sie weder auß diesen noch andern Sprüchen Augustini zu ewigen Zeiten darthun. Vnd beruffen vns dißfalls auff das Vrtheil deß Christlichen vnnd Verständigen Lesers / dem Augustini Schrifften bekandt seyn. Sie sollen beweisen auß Augustino / daß er gelehret / daß die verderbte Natur / ohn allen Vnderscheid / die Sünde selbst sey / so führen sie Sprüche auß Augustino / darinnen er lehret / daß die Natur verderbt sey. Wie nun das beweisen heisse / vrtheile der Christliche Leser. Auff den Spruch: Totus homo est peccatum, ist bißher vielfältig geantwortet / vnnötig zu wider holen. Der gantze Mensch ist Sünde / das ist / sündig / vnrein vnd verderbt / aber nicht die Sünde selbst / dann dieses widerspricht Augustinus: als wir gehöret haben in allen seynen Büchern. Daß Augustinus die Erbsünde ein malum Accidens heisse / oder einen bösen Zufall in der Natur deß Menschen / ist auß vielen seinen Sprüchen hell vnnd klar / derer etliche wir droben in Wi-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/218>, abgerufen am 21.11.2024.