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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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derlegung deß andern Puncts eingefüret / wöllen hie noch einen oder zwen setzen.

Hypognosticon lib, 4. Cognoui concupiscentiam non naturale bonum, sed per peccatum accidens esse malum.

Contra 2. Epistolas Pelag. ad Bonifacium lib. 2. cap. 2. Manichaei carnis concupiscentiam non tanquam accidens vitium, sed tanquam naturam ab aeternitate malam vituperant. Pelagiani eam, tanquam nullum vitium sed naturale sit bonum, in super laudant, Catholica vtrosque redarguit.

Da spricht Augustinus deutlich / daß die Manicheer derwewegen verdampt sindt / daß sie verleugnet / daß die Lust deß Fleisches ein böser Zufall sey. Nun hat er aber durch die Lust deß Fleisches die Erbsünde verstanden / denn die Pelagianer lobten nicht die wircklichen Sünde: sondern die Lüste vnd Neygungen zum bösen hiessen sie ein natürlich gut / vnd verneinten die Erbsünde durchauß. Auß welchen klar zu sehen ist / daß die Manicheer verleugnet haben / daß die Erbsünde ein Accidens oder böser Zufall in der Natur sey.

Betreffendt die Wort Augustini lib. 6. contra Iulian. cap. 7. Da er schreibt: Hoc quippe, vnde nunc agimus, quod nobis resistere sentimus in nobis, aut aliena est natura separanda, aut nostra sananda. Si alienam dicimus separandam, Manichaeis fauemus. Fateamur ergo nostram esse sanandam, vt Manichaeos simul Pelagianosque vitemus. Das ist / das jenige / daher wir nun wircken / vnnd das wir empfinden das vns widerstrebet / ist entweder eine fremmde Natur von vns zuscheiden / oder vnsere zu heilen. Sagen wir / daß es eine fremmde Natur sey von vns zuscheiden / so halten wirs mit den Manichern. Darumb last vns bekennen / daß es vnsere zu heilen sey / damit wir zugleich die Manicheer vnd Pelagianer vermeiden / etc. bestätigen deß Gegentheils Schwarmb / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / im wenigsten nicht.

derlegung deß andern Puncts eingefüret / wöllen hie noch einen oder zwen setzen.

Hypognosticon lib, 4. Cognoui concupiscentiam non naturale bonum, sed per peccatum accidens esse malum.

Contra 2. Epistolas Pelag. ad Bonifacium lib. 2. cap. 2. Manichaei carnis concupiscentiam non tanquam accidens vitium, sed tanquam naturam ab aeternitate malam vituperant. Pelagiani eam, tanquam nullum vitium sed naturale sit bonum, in super laudant, Catholica vtrosque redarguit.

Da spricht Augustinus deutlich / daß die Manicheer derwewegen verdampt sindt / daß sie verleugnet / daß die Lust deß Fleisches ein böser Zufall sey. Nun hat er aber durch die Lust deß Fleisches die Erbsünde verstanden / deñ die Pelagianer lobten nicht die wircklichen Sünde: sondern die Lüste vnd Neygungen zum bösen hiessen sie ein natürlich gut / vnd verneinten die Erbsünde durchauß. Auß welchen klar zu sehen ist / daß die Manicheer verleugnet haben / daß die Erbsünde ein Accidens oder böser Zufall in der Natur sey.

Betreffendt die Wort Augustini lib. 6. contra Iulian. cap. 7. Da er schreibt: Hoc quippe, vnde nunc agimus, quod nobis resistere sentimus in nobis, aut aliena est natura separanda, aut nostra sananda. Si alienam dicimus separandam, Manichaeis fauemus. Fateamur ergo nostram esse sanandam, vt Manichaeos simul Pelagianosque vitemus. Das ist / das jenige / daher wir nun wircken / vnnd das wir empfinden das vns widerstrebet / ist entweder eine frem̃de Natur von vns zuscheiden / oder vnsere zu heilen. Sagen wir / daß es eine frem̃de Natur sey von vns zuscheiden / so halten wirs mit den Manichern. Darumb last vns bekennen / daß es vnsere zu heilen sey / damit wir zugleich die Manicheer vnd Pelagianer vermeiden / etc. bestätigen deß Gegentheils Schwarmb / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / im wenigsten nicht.

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[104/0219] derlegung deß andern Puncts eingefüret / wöllen hie noch einen oder zwen setzen. Hypognosticon lib, 4. Cognoui concupiscentiam non naturale bonum, sed per peccatum accidens esse malum. Contra 2. Epistolas Pelag. ad Bonifacium lib. 2. cap. 2. Manichaei carnis concupiscentiam non tanquam accidens vitium, sed tanquam naturam ab aeternitate malam vituperant. Pelagiani eam, tanquam nullum vitium sed naturale sit bonum, in super laudant, Catholica vtrosque redarguit. Da spricht Augustinus deutlich / daß die Manicheer derwewegen verdampt sindt / daß sie verleugnet / daß die Lust deß Fleisches ein böser Zufall sey. Nun hat er aber durch die Lust deß Fleisches die Erbsünde verstanden / deñ die Pelagianer lobten nicht die wircklichen Sünde: sondern die Lüste vnd Neygungen zum bösen hiessen sie ein natürlich gut / vnd verneinten die Erbsünde durchauß. Auß welchen klar zu sehen ist / daß die Manicheer verleugnet haben / daß die Erbsünde ein Accidens oder böser Zufall in der Natur sey. Betreffendt die Wort Augustini lib. 6. contra Iulian. cap. 7. Da er schreibt: Hoc quippe, vnde nunc agimus, quod nobis resistere sentimus in nobis, aut aliena est natura separanda, aut nostra sananda. Si alienam dicimus separandam, Manichaeis fauemus. Fateamur ergo nostram esse sanandam, vt Manichaeos simul Pelagianosque vitemus. Das ist / das jenige / daher wir nun wircken / vnnd das wir empfinden das vns widerstrebet / ist entweder eine frem̃de Natur von vns zuscheiden / oder vnsere zu heilen. Sagen wir / daß es eine frem̃de Natur sey von vns zuscheiden / so halten wirs mit den Manichern. Darumb last vns bekennen / daß es vnsere zu heilen sey / damit wir zugleich die Manicheer vnd Pelagianer vermeiden / etc. bestätigen deß Gegentheils Schwarmb / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / im wenigsten nicht.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/219>, abgerufen am 21.11.2024.