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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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angeboren seyn / vnd die verderbte Natur selbst seyn / sind von einander vnderscheiden. Die Erbseuche nennet Augustinus eine angeborne Kranckheit oder Seuche am Menschen. Darumm kan ja / Augustini Meynung nach / die verderbte Natur die Erbseuche oder Erbkranckheit selbst nicht seyn.

Zum dritten / nennet er die Erbsünde in diesem Capitel Qualitatem, da er spricht: Ego nominaui qualitatem, dicens, non substantialiter manere concupiscentiam, sicut corpus aliquod, aut spiritum, sed esse adfectionem quandam malae qualitatis, sicut est languor, &c. Ich habe die Sünde oder Lust eine Qualitet genannt oder eine Vnart / vnnd gesagt / daß sie nicht wesentlich bleibe / gleich als etwas / das einen Leib hat / oder als ein Geist / sondern daß sie sey eine böse Qualitet oder Vnart / vnd gleich wie eine Kranckheit im Menschen / etc. Wo nun Augustinus gelehret / daß die verderbte Natur die Sünde selbst were / hette er sie keine böse Qualitet od Vnart nennen können / noch viel weniger aber mit einer Kranckheit oder Seuche / die im Menschen ist / vergleichen können. Also da Augustini Meynung gewest / daß die verderbte Natur die Sünde selbst / hette er nicht verneinen dürffen / daß sie ein Leib oder Geist were. Dann offenbar ist / daß die verderbte Natur ein Leib / Substantz oder Wesen sey. So ist ja die verderbte Seele auch ein Geist / Geistliche Substantz oder Wesen.

Zum vierdten / sonennt er auß dem 103. Psalm die Sünde im Menschen einen Gebrechen / vnd spricht / daß derselbige geheilet werde durch Vergebung der Sünden. Da nun sein Meynung gewest / daß die verderbte Natur die Sünde selbst were / so hette er die Sünde nicht können einen Gebrechen heissen. Dann Gebrechen vnd verderbte Natur sind lange nicht ein Ding / hette auch nicht können schreiben / daß solcher Gebrechen im Menschen durch Vergebung der Sünden geheilet würde: Sondern hette müssen schreiben / daß die Erbsünde selbst geheilet würde vnd nicht der Mensch. Item / daß

angeboren seyn / vnd die verderbte Natur selbst seyn / sind von einander vnderscheiden. Die Erbseuche nennet Augustinus eine angeborne Kranckheit oder Seuche am Menschen. Darum̃ kan ja / Augustini Meynung nach / die verderbte Natur die Erbseuche oder Erbkranckheit selbst nicht seyn.

Zum dritten / nennet er die Erbsünde in diesem Capitel Qualitatem, da er spricht: Ego nominaui qualitatem, dicens, non substantialiter manere concupiscentiam, sicut corpus aliquod, aut spiritum, sed esse adfectionem quandam malae qualitatis, sicut est languor, &c. Ich habe die Sünde oder Lust eine Qualitet genannt oder eine Vnart / vnnd gesagt / daß sie nicht wesentlich bleibe / gleich als etwas / das einẽ Leib hat / oder als ein Geist / sondern daß sie sey eine böse Qualitet oder Vnart / vnd gleich wie eine Kranckheit im Menschen / etc. Wo nun Augustinus gelehret / daß die verderbte Natur die Sünde selbst were / hette er sie keine böse Qualitet oď Vnart nennẽ köñen / noch viel weniger aber mit einer Kranckheit oder Seuche / die im Menschen ist / vergleichen können. Also da Augustini Meynung gewest / daß die verderbte Natur die Sünde selbst / hette er nicht verneinen dürffen / daß sie ein Leib oder Geist were. Dann offenbar ist / daß die verderbte Natur ein Leib / Substantz oder Wesen sey. So ist ja die verderbte Seele auch ein Geist / Geistliche Substantz oder Wesen.

Zum vierdten / sonennt er auß dem 103. Psalm die Sünde im Menschen einen Gebrechen / vnd spricht / daß derselbige geheilet werde durch Vergebung der Sünden. Da nun sein Meynung gewest / daß die verderbte Natur die Sünde selbst were / so hette er die Sünde nicht können einen Gebrechen heissen. Dañ Gebrechen vñ verderbte Natur sind lange nicht ein Ding / hette auch nicht können schreiben / daß solcher Gebrechen im Menschen durch Vergebung der Sünden geheilet würde: Sondern hette müssen schreiben / daß die Erbsünde selbst geheilet würde vnd nicht der Mensch. Item / daß

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[105/0221] angeboren seyn / vnd die verderbte Natur selbst seyn / sind von einander vnderscheiden. Die Erbseuche nennet Augustinus eine angeborne Kranckheit oder Seuche am Menschen. Darum̃ kan ja / Augustini Meynung nach / die verderbte Natur die Erbseuche oder Erbkranckheit selbst nicht seyn. Zum dritten / nennet er die Erbsünde in diesem Capitel Qualitatem, da er spricht: Ego nominaui qualitatem, dicens, non substantialiter manere concupiscentiam, sicut corpus aliquod, aut spiritum, sed esse adfectionem quandam malae qualitatis, sicut est languor, &c. Ich habe die Sünde oder Lust eine Qualitet genannt oder eine Vnart / vnnd gesagt / daß sie nicht wesentlich bleibe / gleich als etwas / das einẽ Leib hat / oder als ein Geist / sondern daß sie sey eine böse Qualitet oder Vnart / vnd gleich wie eine Kranckheit im Menschen / etc. Wo nun Augustinus gelehret / daß die verderbte Natur die Sünde selbst were / hette er sie keine böse Qualitet oď Vnart nennẽ köñen / noch viel weniger aber mit einer Kranckheit oder Seuche / die im Menschen ist / vergleichen können. Also da Augustini Meynung gewest / daß die verderbte Natur die Sünde selbst / hette er nicht verneinen dürffen / daß sie ein Leib oder Geist were. Dann offenbar ist / daß die verderbte Natur ein Leib / Substantz oder Wesen sey. So ist ja die verderbte Seele auch ein Geist / Geistliche Substantz oder Wesen. Zum vierdten / sonennt er auß dem 103. Psalm die Sünde im Menschen einen Gebrechen / vnd spricht / daß derselbige geheilet werde durch Vergebung der Sünden. Da nun sein Meynung gewest / daß die verderbte Natur die Sünde selbst were / so hette er die Sünde nicht können einen Gebrechen heissen. Dañ Gebrechen vñ verderbte Natur sind lange nicht ein Ding / hette auch nicht können schreiben / daß solcher Gebrechen im Menschen durch Vergebung der Sünden geheilet würde: Sondern hette müssen schreiben / daß die Erbsünde selbst geheilet würde vnd nicht der Mensch. Item / daß

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/221>, abgerufen am 24.11.2024.