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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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der Erbsünde selbst die Sünde vergeben würden vnnd nicht dem Menschen. Derenaber hat er keines gethan.

Zum fünfften / so viel nun die angezogene Wort selbst betrifft / vnderscheiden sie klar zwischen der Sünde / die auch noch in den Gläubigen geschefftig ist vnd streittet / vnnd zwischen den Gläubigen selbst. Dann Augustinus spricht klar / daß etwas in den Gläubigen wider sie streite / darauß vnwidersprechlich folgt / daß die verderbte Natur vnnd die Sünde selbst nicht einerley seyn / dann sonst würden sie nicht widereinander streitten.

Die Wort (nostra sananda, vnsere Natur / so zu heilen) bedeuten Augustino keines Weges so viel / wie diese Schwärmer wöllen / als: Die verderbte Natur ist die Sünde selbst. Dann sonst könte es nicht heissen: natura sananda, eine Natur / die zu heilen ist / sondern müste heissen: Eine Natur / die zu vertilgen ist. Dann die Erbsünde selbst wirdt nicht geheilet / daß sie bleibe / sondern wirdt außgetilget auß dem Menschen / daß die gantze Substantz der Menschlichen Natur oder der Seelen / wie Augustinus redet / vberbleibe vnnd selig werde: sondern das ist Augustini Meynung / daß vnsere durch die Sünde verderbte Natur / welche die Pelagianer nicht wolten verderbt seyn lassen / sondern für rein vnnd gut hielten / solle von der Sünde geheilet werden / oder sie solle von der Sünde gereiniget werden / auff daß sie gantz bleibe vnd ewig selig werde. Vnd kan das similiter cadens, wie mans in Schulen heißt (welche Figur Augustino sehr gemein) aliena separanda, aut nostra sananda, die gantze Lehr Augustini von der Erbsünde nicht auffheben vnnd erzwingen / daß Augustinus beydes in diesem Capitel vnnd sonst durchauß in allen seinen Schrifften wider sich selbst sey / sondern es muß diesen Verstandt haben / daß wir wider die Pelagianer halten müssen / daß vnsere Natur nach dem Fall nicht rein / gut vnnd ohne Erbsünde sey / als die Pelagianer

der Erbsünde selbst die Sünde vergeben würden vnnd nicht dem Menschen. Derenaber hat er keines gethan.

Zum fünfften / so viel nun die angezogene Wort selbst betrifft / vnderscheiden sie klar zwischen der Sünde / die auch noch in den Gläubigen geschefftig ist vnd streittet / vnnd zwischen den Gläubigen selbst. Dann Augustinus spricht klar / daß etwas in den Gläubigen wider sie streite / darauß vnwidersprechlich folgt / daß die verderbte Natur vnnd die Sünde selbst nicht einerley seyn / dann sonst würden sie nicht widereinander streitten.

Die Wort (nostra sananda, vnsere Natur / so zu heilen) bedeuten Augustino keines Weges so viel / wie diese Schwärmer wöllen / als: Die verderbte Natur ist die Sünde selbst. Dann sonst könte es nicht heissen: natura sananda, eine Natur / die zu heilen ist / sondern müste heissen: Eine Natur / die zu vertilgen ist. Dann die Erbsünde selbst wirdt nicht geheilet / daß sie bleibe / sondern wirdt außgetilget auß dem Menschen / daß die gantze Substantz der Menschlichen Natur oder der Seelen / wie Augustinus redet / vberbleibe vnnd selig werde: sondern das ist Augustini Meynung / daß vnsere durch die Sünde verderbte Natur / welche die Pelagianer nicht wolten verderbt seyn lassen / sondern für rein vnnd gut hielten / solle von der Sünde geheilet werden / oder sie solle von der Sünde gereiniget werden / auff daß sie gantz bleibe vnd ewig selig werde. Vnd kan das similiter cadens, wie mans in Schulen heißt (welche Figur Augustino sehr gemein) aliena separanda, aut nostra sananda, die gantze Lehr Augustini von der Erbsünde nicht auffheben vnnd erzwingen / daß Augustinus beydes in diesem Capitel vnnd sonst durchauß in allen seinen Schrifften wider sich selbst sey / sondern es muß diesen Verstandt haben / daß wir wider die Pelagianer halten müssen / daß vnsere Natur nach dem Fall nicht rein / gut vnnd ohne Erbsünde sey / als die Pelagianer

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[0222] der Erbsünde selbst die Sünde vergeben würden vnnd nicht dem Menschen. Derenaber hat er keines gethan. Zum fünfften / so viel nun die angezogene Wort selbst betrifft / vnderscheiden sie klar zwischen der Sünde / die auch noch in den Gläubigen geschefftig ist vnd streittet / vnnd zwischen den Gläubigen selbst. Dann Augustinus spricht klar / daß etwas in den Gläubigen wider sie streite / darauß vnwidersprechlich folgt / daß die verderbte Natur vnnd die Sünde selbst nicht einerley seyn / dann sonst würden sie nicht widereinander streitten. Die Wort (nostra sananda, vnsere Natur / so zu heilen) bedeuten Augustino keines Weges so viel / wie diese Schwärmer wöllen / als: Die verderbte Natur ist die Sünde selbst. Dann sonst könte es nicht heissen: natura sananda, eine Natur / die zu heilen ist / sondern müste heissen: Eine Natur / die zu vertilgen ist. Dann die Erbsünde selbst wirdt nicht geheilet / daß sie bleibe / sondern wirdt außgetilget auß dem Menschen / daß die gantze Substantz der Menschlichen Natur oder der Seelen / wie Augustinus redet / vberbleibe vnnd selig werde: sondern das ist Augustini Meynung / daß vnsere durch die Sünde verderbte Natur / welche die Pelagianer nicht wolten verderbt seyn lassen / sondern für rein vnnd gut hielten / solle von der Sünde geheilet werden / oder sie solle von der Sünde gereiniget werden / auff daß sie gantz bleibe vnd ewig selig werde. Vnd kan das similiter cadens, wie mans in Schulen heißt (welche Figur Augustino sehr gemein) aliena separanda, aut nostra sananda, die gantze Lehr Augustini von der Erbsünde nicht auffheben vnnd erzwingen / daß Augustinus beydes in diesem Capitel vnnd sonst durchauß in allen seinen Schrifften wider sich selbst sey / sondern es muß diesen Verstandt haben / daß wir wider die Pelagianer halten müssen / daß vnsere Natur nach dem Fall nicht rein / gut vnnd ohne Erbsünde sey / als die Pelagianer

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/222>, abgerufen am 21.11.2024.