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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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wann er ausser Gottes Gnade betrachtet wirdt / erweiset auch nicht / daß er wesentlich oder seiner Natur nach ein Sathan sey / sondern daß er / ausser Gottes Gnade vnd Glauben an Christum betrachtet / verderbt vnnd Gottes Widerwertiger sey / das heißt aber nicht die Erbsünde selbst seyn.

Augustini Beicht Soliloq. cap. 2. Ich bin vor dir ein stinckendt Aaß / etc. thut auch nichts zu dieser Sach / da sie bewei sen sollen oder wollen / daß die Sünde kein böser Zufall im Menschen / sondern ohne allen Vnderscheid die verderbte Natur selbst sey.

Daß auch Augustinus Gott alles / vnnd dem Menschen nichts zueignet in Geistlichen Sachen / ist recht vnnd gut. Es machet aber solchs deß verderbten Menschen Natur drumb nicht zur Erbsünde selbst / dann weit ein anders ist / Gott alles / vnd dem Menschen in Geistlichen Sachen nichts zueygnen / vnd mit jnen schwärmen / die verderbte Natur sey ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst.

Bleibt also wahr / daß Augustinus diese Lehre / daß die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst sey / verdammt vnd verworffen habe / Hergegen aber die Lehre deß Concordi-Buchs von der Erbsünde / daß sie ein böser Zufall vnd Verderbung Menschlicher Natur sey / gebilliget habe.

Nochmals vnderfehet sich das Gegentheil zubeweisen / daß / ob wol Augustinus die Sünde ein Accidens oder bösen Zufall genannt / so habe er doch solchs deactuali peccato, das ist / von der wircklichen Sünde verstanden / Ist Illyrici sein Schmierwerck / das aber im Grunde den Stich nicht hält. Dann daß er die Erbsünde selbst ein Accidens geheissen / haben wir kurtz zuuor außführlich dargethan. Wöllen aber etliche seiner Sprüch noch einmal besehen.

Augustinus lib. 4. Hipognosticon: Quam Apostolus legem, hoc est, malam consuetudinem nominat, & esse dicit in mem-

wann er ausser Gottes Gnade betrachtet wirdt / erweiset auch nicht / daß er wesentlich oder seiner Natur nach ein Sathan sey / sondern daß er / ausser Gottes Gnade vnd Glauben an Christum betrachtet / verderbt vnnd Gottes Widerwertiger sey / das heißt aber nicht die Erbsünde selbst seyn.

Augustini Beicht Soliloq. cap. 2. Ich bin vor dir ein stinckendt Aaß / etc. thut auch nichts zu dieser Sach / da sie bewei sen sollen oder wollen / daß die Sünde kein böser Zufall im Menschen / sondern ohne allen Vnderscheid die verderbte Natur selbst sey.

Daß auch Augustinus Gott alles / vnnd dem Menschen nichts zueignet in Geistlichen Sachen / ist recht vnnd gut. Es machet aber solchs deß verderbten Menschen Natur drumb nicht zur Erbsünde selbst / dann weit ein anders ist / Gott alles / vnd dem Menschen in Geistlichen Sachen nichts zueygnen / vnd mit jnen schwärmen / die verderbte Natur sey ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst.

Bleibt also wahr / daß Augustinus diese Lehre / daß die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst sey / verdam̃t vnd verworffen habe / Hergegen aber die Lehre deß Concordi-Buchs von der Erbsünde / daß sie ein böser Zufall vnd Verderbung Menschlicher Natur sey / gebilliget habe.

Nochmals vnderfehet sich das Gegentheil zubeweisen / daß / ob wol Augustinus die Sünde ein Accidens oder bösen Zufall genannt / so habe er doch solchs deactuali peccato, das ist / von der wircklichen Sünde verstanden / Ist Illyrici sein Schmierwerck / das aber im Grunde den Stich nicht hält. Dann daß er die Erbsünde selbst ein Accidens geheissen / haben wir kurtz zuuor außführlich dargethan. Wöllen aber etliche seiner Sprüch noch einmal besehen.

Augustinus lib. 4. Hipognosticon: Quam Apostolus legem, hoc est, malam consuetudinem nominat, & esse dicit in mem-

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[0224] wann er ausser Gottes Gnade betrachtet wirdt / erweiset auch nicht / daß er wesentlich oder seiner Natur nach ein Sathan sey / sondern daß er / ausser Gottes Gnade vnd Glauben an Christum betrachtet / verderbt vnnd Gottes Widerwertiger sey / das heißt aber nicht die Erbsünde selbst seyn. Augustini Beicht Soliloq. cap. 2. Ich bin vor dir ein stinckendt Aaß / etc. thut auch nichts zu dieser Sach / da sie bewei sen sollen oder wollen / daß die Sünde kein böser Zufall im Menschen / sondern ohne allen Vnderscheid die verderbte Natur selbst sey. Daß auch Augustinus Gott alles / vnnd dem Menschen nichts zueignet in Geistlichen Sachen / ist recht vnnd gut. Es machet aber solchs deß verderbten Menschen Natur drumb nicht zur Erbsünde selbst / dann weit ein anders ist / Gott alles / vnd dem Menschen in Geistlichen Sachen nichts zueygnen / vnd mit jnen schwärmen / die verderbte Natur sey ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst. Bleibt also wahr / daß Augustinus diese Lehre / daß die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst sey / verdam̃t vnd verworffen habe / Hergegen aber die Lehre deß Concordi-Buchs von der Erbsünde / daß sie ein böser Zufall vnd Verderbung Menschlicher Natur sey / gebilliget habe. Nochmals vnderfehet sich das Gegentheil zubeweisen / daß / ob wol Augustinus die Sünde ein Accidens oder bösen Zufall genannt / so habe er doch solchs deactuali peccato, das ist / von der wircklichen Sünde verstanden / Ist Illyrici sein Schmierwerck / das aber im Grunde den Stich nicht hält. Dann daß er die Erbsünde selbst ein Accidens geheissen / haben wir kurtz zuuor außführlich dargethan. Wöllen aber etliche seiner Sprüch noch einmal besehen. Augustinus lib. 4. Hipognosticon: Quam Apostolus legem, hoc est, malam consuetudinem nominat, & esse dicit in mem-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/224>, abgerufen am 21.11.2024.