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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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eordi Buch solchs billich thue. Dann wir bißhero mit starcken Gründen erwiesen haben / daß die vornembsten Väter vnnd Lehrer der Kirchen von anbegin mit vns gelehret / daß nemblich die Erbsünde eine Verderbung der Menschlichen Natur sey / etc. Vnd nicht die verderbte Natur selbst / auch gewiß sind / daß sie das Gegenspiel nimmermehr erweisen können.

Daß Gabriel Biel die Erbsünde auch ein Accidens genannt / vnd aber zu schlimm / gering vnd schwach von der Erbsünd / als ein Sophist oder Schul lehrer / geredet / benimpt vnser Lehr vnd Bekandtnüß gar nichts. Denn was er vnnd andere Schullehrer zu schlimm vnd zu wenig von der Erbsünde geschrieben / das verwerffen wir. Was sie aber recht daruon geschrieben / als da sie die Erbsünde ein Accidens, vnd nicht Substantz oder Wesen / oder aber die verderbte Natur selbst nennen / das behalten wir.

Also daß D. Lutherus vnserer Meynung sey / ist droben im andern Punct vnnd sonsten in dieser Schrifft gründtlich dargethan / vnd soll hinfort ferrner erwiesen werden.

Daß wir vnsere Lehre auß den Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifften starck vnnd wol erweisen können / haben wir im ersten Punct dieser Schrifft der gantzen Christenheit für Augen gestellet / vnd sind gewiß / daß auch die Pforten der Hellen solche Beweisung nicht werden oder können vmbstossen / geschweigen diese lausige Schwärmer.

Daß sie im Symbolo Apostolico begrundtfestiget sey / haben wir im andern Punct dieser Refutation Schrifft außführlich dargethan / dabey wirs nachmals bleiben lassen / vnnd wollen sehen / wer vns vnsere Gründe / auß den Artickeln deß Glaubens genommen / vmbstossen oder nemmen soll.

Daß sie in Symbolo Niceno stehe / weisen diese Wort klar: Welcher vmb vns Menschen vnd vmb vnser Seligkeit willen vom Himmel kommen ist / Da / wo die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst were / das Symbolum müste gesagt ha-

eordi Buch solchs billich thue. Dann wir bißhero mit starcken Gründen erwiesen haben / daß die vornembsten Väter vnnd Lehrer der Kirchen von anbegin mit vns gelehret / daß nemblich die Erbsünde eine Verderbung der Menschlichen Natur sey / etc. Vnd nicht die verderbte Natur selbst / auch gewiß sind / daß sie das Gegenspiel nimmermehr erweisen können.

Daß Gabriel Biel die Erbsünde auch ein Accidens genañt / vnd aber zu schlim̃ / gering vnd schwach von der Erbsünd / als ein Sophist oder Schul lehrer / geredet / benimpt vnser Lehr vnd Bekandtnüß gar nichts. Denn was er vnnd andere Schullehrer zu schlim̃ vnd zu wenig von der Erbsünde geschrieben / das verwerffen wir. Was sie aber recht daruon geschrieben / als da sie die Erbsünde ein Accidens, vnd nicht Substantz oder Wesen / oder aber die verderbte Natur selbst nennen / das behalten wir.

Also daß D. Lutherus vnserer Meynung sey / ist droben im andern Punct vnnd sonsten in dieser Schrifft gründtlich dargethan / vnd soll hinfort ferrner erwiesen werden.

Daß wir vnsere Lehre auß den Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifften starck vnnd wol erweisen können / haben wir im ersten Punct dieser Schrifft der gantzen Christenheit für Augen gestellet / vnd sind gewiß / daß auch die Pforten der Hellen solche Beweisung nicht werden oder können vmbstossen / geschweigen diese lausige Schwärmer.

Daß sie im Symbolo Apostolico begrundtfestiget sey / haben wir im andern Punct dieser Refutation Schrifft außführlich dargethan / dabey wirs nachmals bleiben lassen / vnnd wollen sehen / wer vns vnsere Gründe / auß den Artickeln deß Glaubens genommen / vmbstossen oder nemmen soll.

Daß sie in Symbolo Niceno stehe / weisen diese Wort klar: Welcher vmb vns Menschen vnd vmb vnser Seligkeit willen vom Himmel kommen ist / Da / wo die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst were / das Symbolum müste gesagt ha-

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[111/0233] eordi Buch solchs billich thue. Dann wir bißhero mit starcken Gründen erwiesen haben / daß die vornembsten Väter vnnd Lehrer der Kirchen von anbegin mit vns gelehret / daß nemblich die Erbsünde eine Verderbung der Menschlichen Natur sey / etc. Vnd nicht die verderbte Natur selbst / auch gewiß sind / daß sie das Gegenspiel nimmermehr erweisen können. Daß Gabriel Biel die Erbsünde auch ein Accidens genañt / vnd aber zu schlim̃ / gering vnd schwach von der Erbsünd / als ein Sophist oder Schul lehrer / geredet / benimpt vnser Lehr vnd Bekandtnüß gar nichts. Denn was er vnnd andere Schullehrer zu schlim̃ vnd zu wenig von der Erbsünde geschrieben / das verwerffen wir. Was sie aber recht daruon geschrieben / als da sie die Erbsünde ein Accidens, vnd nicht Substantz oder Wesen / oder aber die verderbte Natur selbst nennen / das behalten wir. Also daß D. Lutherus vnserer Meynung sey / ist droben im andern Punct vnnd sonsten in dieser Schrifft gründtlich dargethan / vnd soll hinfort ferrner erwiesen werden. Daß wir vnsere Lehre auß den Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifften starck vnnd wol erweisen können / haben wir im ersten Punct dieser Schrifft der gantzen Christenheit für Augen gestellet / vnd sind gewiß / daß auch die Pforten der Hellen solche Beweisung nicht werden oder können vmbstossen / geschweigen diese lausige Schwärmer. Daß sie im Symbolo Apostolico begrundtfestiget sey / haben wir im andern Punct dieser Refutation Schrifft außführlich dargethan / dabey wirs nachmals bleiben lassen / vnnd wollen sehen / wer vns vnsere Gründe / auß den Artickeln deß Glaubens genommen / vmbstossen oder nemmen soll. Daß sie in Symbolo Niceno stehe / weisen diese Wort klar: Welcher vmb vns Menschen vnd vmb vnser Seligkeit willen vom Himmel kommen ist / Da / wo die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Erbsünde selbst were / das Symbolum müste gesagt ha-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/233>, abgerufen am 21.11.2024.