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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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ben: Welcher vmb der Erbsünde selbst willen vnd vmb der selben seligkeit willen vom Himmel kommen ist / etc.

Solcher Gestallt ist sie auch in Symbolo Athanasii gegründet / da er spricht / daß die Gottheit die Menschheit angenommen habe / etc. Da abermals / wann deß Gegentheils Lehre wahr / daß die verderbte Natur ohn allen Vnderscheid die Sünde selbst were / stehen müste / die Gottheit hette die Erbsünde selbst vnd nicht die Menschheit angenommen.

Daß sie in der Augspurgischen Confession geführet werde / bezeugt der ander Artickel derselben (daß wir jetzo vieler ander Zeugnüß / so wir darauß anziehen könten / geschweigen) da diese Wort stehen / daß nach Adams Fall alle Menschen / so natürlich geboren werden / in Sünden entpfangen vnd geboren werden / etc. Iten / daß auch dieselbige angeborne Seuche vnd Erbsünde warhafftiglich Sünde sey vnd verdamme / etc. In Sünden entpfangen vnd geboren werden / vnd die Erbsünde selbst seyn / sagt niemandt / daß einerley Ding sindt / als diese verirrete vnd verwirrete Schwärmer. Also auch angeborne Seuche vnd Erbsünde seyn / vnd die verderbte Natur selbst seyn / hält niemandts für einerley / als diese Leut / die selbst nicht wissen / was sie setzen oder sagen. Weil dann die Augspurgische Confession neben vnd mit vns die Erbsünde vnd verderbte Natur deutlich vnderscheidet / so hält sie es ja mit vns vnd nicht mit diesen verwirreten Leuten. Mehr Beweises auß der Augspurgischen Confession / ist hie vnvonnöhten.

Daß die Erbsünde nicht die verderbte Natur selbst sey / etc. ist im Concordi Buch auß der Apologia Augspurgischer Confession dermassen außgefüret / daß es diese Schwärmer wol müssen vngebissen vnd vnummgestossen lassen. Vnd vermögen sie nit mit einigem Wort jhre falsche Lehre / daß die verderbte Natur ohn allen Vnderscheid die Erbsünde selbst sey / auß der Apologia Augspurgischer Confession beyzubringen / wann sie sich auch zerreissen solten.

Eben also stehen auch die Schmalkaldischen Artickel auff vn-

ben: Welcher vmb der Erbsünde selbst willen vnd vmb der selben seligkeit willen vom Himmel kommen ist / etc.

Solcher Gestallt ist sie auch in Symbolo Athanasii gegründet / da er spricht / daß die Gottheit die Menschheit angenommen habe / etc. Da abermals / wañ deß Gegentheils Lehre wahr / daß die verderbte Natur ohn allen Vnderscheid die Sünde selbst were / stehen müste / die Gottheit hette die Erbsünde selbst vnd nicht die Menschheit angenommen.

Daß sie in der Augspurgischen Confession geführet werde / bezeugt der ander Artickel derselben (daß wir jetzo vieler ander Zeugnüß / so wir darauß anziehen könten / geschweigen) da diese Wort stehen / daß nach Adams Fall alle Menschẽ / so natürlich geborẽ werdẽ / in Sünden entpfangen vnd geboren werdẽ / etc. Itẽ / daß auch dieselbige angeborne Seuche vnd Erbsünde warhafftiglich Sünde sey vñ verdamme / etc. In Sünden entpfangen vnd geboren werden / vñ die Erbsünde selbst seyn / sagt niemandt / daß einerley Ding sindt / als diese verirrete vnd verwirrete Schwärmer. Also auch angeborne Seuche vnd Erbsünde seyn / vñ die verderbte Natur selbst seyn / hält niemandts für einerley / als diese Leut / die selbst nicht wissen / was sie setzen oder sagen. Weil dann die Augspurgische Confession neben vnd mit vns die Erbsünde vñ verderbte Natur deutlich vnderscheidet / so hält sie es ja mit vns vnd nicht mit diesen verwirreten Leuten. Mehr Beweises auß der Augspurgischen Confession / ist hie vnvonnöhten.

Daß die Erbsünde nicht die verderbte Natur selbst sey / etc. ist im Concordi Buch auß der Apologia Augspurgischer Confession dermassen außgefüret / daß es diese Schwärmer wol müssen vngebissen vnd vnum̃gestossen lassen. Vñ vermögen sie nit mit einigem Wort jhre falsche Lehre / daß die verderbte Natur ohn allen Vnderscheid die Erbsünde selbst sey / auß der Apologia Augspurgischer Confession beyzubringen / wann sie sich auch zerreissen solten.

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[0234] ben: Welcher vmb der Erbsünde selbst willen vnd vmb der selben seligkeit willen vom Himmel kommen ist / etc. Solcher Gestallt ist sie auch in Symbolo Athanasii gegründet / da er spricht / daß die Gottheit die Menschheit angenommen habe / etc. Da abermals / wañ deß Gegentheils Lehre wahr / daß die verderbte Natur ohn allen Vnderscheid die Sünde selbst were / stehen müste / die Gottheit hette die Erbsünde selbst vnd nicht die Menschheit angenommen. Daß sie in der Augspurgischen Confession geführet werde / bezeugt der ander Artickel derselben (daß wir jetzo vieler ander Zeugnüß / so wir darauß anziehen könten / geschweigen) da diese Wort stehen / daß nach Adams Fall alle Menschẽ / so natürlich geborẽ werdẽ / in Sünden entpfangen vnd geboren werdẽ / etc. Itẽ / daß auch dieselbige angeborne Seuche vnd Erbsünde warhafftiglich Sünde sey vñ verdamme / etc. In Sünden entpfangen vnd geboren werden / vñ die Erbsünde selbst seyn / sagt niemandt / daß einerley Ding sindt / als diese verirrete vnd verwirrete Schwärmer. Also auch angeborne Seuche vnd Erbsünde seyn / vñ die verderbte Natur selbst seyn / hält niemandts für einerley / als diese Leut / die selbst nicht wissen / was sie setzen oder sagen. Weil dann die Augspurgische Confession neben vnd mit vns die Erbsünde vñ verderbte Natur deutlich vnderscheidet / so hält sie es ja mit vns vnd nicht mit diesen verwirreten Leuten. Mehr Beweises auß der Augspurgischen Confession / ist hie vnvonnöhten. Daß die Erbsünde nicht die verderbte Natur selbst sey / etc. ist im Concordi Buch auß der Apologia Augspurgischer Confession dermassen außgefüret / daß es diese Schwärmer wol müssen vngebissen vnd vnum̃gestossen lassen. Vñ vermögen sie nit mit einigem Wort jhre falsche Lehre / daß die verderbte Natur ohn allen Vnderscheid die Erbsünde selbst sey / auß der Apologia Augspurgischer Confession beyzubringen / wann sie sich auch zerreissen solten. Eben also stehen auch die Schmalkaldischen Artickel auff vn-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/234>, abgerufen am 21.11.2024.