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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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selbst gewest / vnd hinwider die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur selbst were / vnnd nicht eine böse Qualitas, Mangel / Gebrechen / Schade vnd Verderbung der Natur / das sagen diese Schwärmer wol / aber sie beweisens nicht / werdens auch in alle Ewigkeit nicht erweisen.

Er sagt ja nicht / daß die Seele verlohren sey / sondern daß in der Seele Gebrechen oder Mangel seyn / vnd daß Gottes Erkändtnüß verlohren sey / Danckbarkeit vnd Gefallen an seinen Wercken vnd Thaten / das Vertrawen zu Gott: Vnd daß hergegen in der Seele sey / Feindschafft wider Gott / Gottslästerung / Haß vnnd Neid gegen dem Nechsten / vnnd andere grewliche Vntugend vnnd Gebrechen mehr. Darumb muß er ja gehalten haben / daß ein anders die Seele sey / ein anders das Erkändtnüß Gottes vnnd dergleichen in der Seelen / welche darauß verlohren seyn.

Wie er dann auch gleichsfalls gehalten / daß noch ein anders die Seele sey / so viel jhr Substantz anlangt / vnnd ein anders Vnwissenheit / Blindtheit / Haß vnnd Feindschafft wider Gott / Vnglaube vnd was dergleichen Vntugendt vnnd Gebrechen mehr jetzt in der Seelen sind / welchs nicht Substantie oder selbständige wesentliche Dinge sind / sondern priuationes, Mangel / Fehl oder Gebrechen / wie es Lutherus selbst dieses Orts vnnd sonsten zu nennen pflegt.

Demnach dann Lutherus selbst beydes die Erbgerechtigkeit vnd Erbsünde also beschreibet / daß menniglich sihet / daß er sie beyderseits für Qualitates gehalten / die Erbgerechtigkeit für eine treffliche köstliche gute Qualitet oder Gaben / so in die Natur eingepflantzet gewest / welche auch ohne Verderbung derselben nicht hat können drauß verloren werden. Die Erbsünde aber für eine schädliche gantz gefehrliche eusserste böse Qualitet / Seuche / Mangel / Schaden / Gebrechen / Ver derbung / etc. dadurch die Natur schändtlich vnd jämmerlich verderbt

selbst gewest / vnd hinwider die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur selbst were / vnnd nicht eine böse Qualitas, Mangel / Gebrechen / Schade vñ Verderbung der Natur / das sagen diese Schwärmer wol / aber sie beweisens nicht / werdens auch in alle Ewigkeit nicht erweisen.

Er sagt ja nicht / daß die Seele verlohren sey / sondern daß in der Seele Gebrechen oder Mangel seyn / vnd daß Gottes Erkändtnüß verlohren sey / Danckbarkeit vnd Gefallen an seinen Wercken vnd Thaten / das Vertrawẽ zu Gott: Vñ daß hergegen in der Seele sey / Feindschafft wider Gott / Gottslästerung / Haß vnnd Neid gegen dem Nechsten / vnnd andere grewliche Vntugend vnnd Gebrechen mehr. Darumb muß er ja gehalten haben / daß ein anders die Seele sey / ein anders das Erkändtnüß Gottes vnnd dergleichen in der Seelen / welche darauß verlohren seyn.

Wie er dann auch gleichsfalls gehalten / daß noch ein anders die Seele sey / so viel jhr Substantz anlangt / vnnd ein anders Vnwissenheit / Blindtheit / Haß vnnd Feindschafft wider Gott / Vnglaube vnd was dergleichen Vntugendt vnnd Gebrechen mehr jetzt in der Seelen sind / welchs nicht Substantię oder selbständige wesentliche Dinge sind / sondern priuationes, Mangel / Fehl oder Gebrechen / wie es Lutherus selbst dieses Orts vnnd sonsten zu nennen pflegt.

Demnach dañ Lutherus selbst beydes die Erbgerechtigkeit vñ Erbsünde also beschreibet / daß meñiglich sihet / daß er sie beyderseits für Qualitates gehaltẽ / die Erbgerechtigkeit für eine treffliche köstliche gute Qualitet oder Gabẽ / so in die Natur eingepflantzet gewest / welche auch ohne Verderbung derselben nicht hat köñen drauß verloren werdẽ. Die Erbsünde aber für eine schädliche gantz gefehrliche eusserste böse Qualitet / Seuche / Mãgel / Schadẽ / Gebrechẽ / Ver derbung / etc. dadurch die Natur schändtlich vñ jämmerlich verderbt

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[128/0267] selbst gewest / vnd hinwider die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur selbst were / vnnd nicht eine böse Qualitas, Mangel / Gebrechen / Schade vñ Verderbung der Natur / das sagen diese Schwärmer wol / aber sie beweisens nicht / werdens auch in alle Ewigkeit nicht erweisen. Er sagt ja nicht / daß die Seele verlohren sey / sondern daß in der Seele Gebrechen oder Mangel seyn / vnd daß Gottes Erkändtnüß verlohren sey / Danckbarkeit vnd Gefallen an seinen Wercken vnd Thaten / das Vertrawẽ zu Gott: Vñ daß hergegen in der Seele sey / Feindschafft wider Gott / Gottslästerung / Haß vnnd Neid gegen dem Nechsten / vnnd andere grewliche Vntugend vnnd Gebrechen mehr. Darumb muß er ja gehalten haben / daß ein anders die Seele sey / ein anders das Erkändtnüß Gottes vnnd dergleichen in der Seelen / welche darauß verlohren seyn. Wie er dann auch gleichsfalls gehalten / daß noch ein anders die Seele sey / so viel jhr Substantz anlangt / vnnd ein anders Vnwissenheit / Blindtheit / Haß vnnd Feindschafft wider Gott / Vnglaube vnd was dergleichen Vntugendt vnnd Gebrechen mehr jetzt in der Seelen sind / welchs nicht Substantię oder selbständige wesentliche Dinge sind / sondern priuationes, Mangel / Fehl oder Gebrechen / wie es Lutherus selbst dieses Orts vnnd sonsten zu nennen pflegt. Demnach dañ Lutherus selbst beydes die Erbgerechtigkeit vñ Erbsünde also beschreibet / daß meñiglich sihet / daß er sie beyderseits für Qualitates gehaltẽ / die Erbgerechtigkeit für eine treffliche köstliche gute Qualitet oder Gabẽ / so in die Natur eingepflantzet gewest / welche auch ohne Verderbung derselben nicht hat köñen drauß verloren werdẽ. Die Erbsünde aber für eine schädliche gantz gefehrliche eusserste böse Qualitet / Seuche / Mãgel / Schadẽ / Gebrechẽ / Ver derbung / etc. dadurch die Natur schändtlich vñ jämmerlich verderbt

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/267>, abgerufen am 22.11.2024.