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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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wir sollen das antecedens bonae consequentiae, passieren lassen / das consequens aber antecedentis in bona consequentia verneinen. Dann wir beweisen vnwidersprechlich / daß das Antecedens, wann es ein bestendiger Grundt dieses Arguments seyn solte / also heissen müste: Alles was an vnd für sich selbst wider Gottes Gesetz streitet / das ist Sünde / vnd müste darauff gesagt werden / die Natur deß Menschen streitet an vnd für sich selbst / als eine Natur / wider Gottes Gesetz / darumb ist sie die Sünde selbst. Da sihet jedermann daß der Minor oder die ander Propositio falsch sey / dann die Natur deß Menschen nicht an vnd für sich selbst / als eine Natur oder Substantz vnd Geschöpff Gottes / wider Gottes Gesetz streitet / sondern von wegen der Verderbung / damit sie verderbet ist. Wer darauff acht gibt / kan deß Gegentheils Irregeist vnd Betrug leichtlich mercken vnd verstehen. Vnnd so viel vom ersten Theil.

wir sollen das antecedens bonae consequentiae, passieren lassen / das consequens aber antecedentis in bona consequentia verneinen. Dann wir beweisen vnwidersprechlich / daß das Antecedens, wann es ein bestendiger Grundt dieses Arguments seyn solte / also heissen müste: Alles was an vnd für sich selbst wider Gottes Gesetz streitet / das ist Sünde / vnd müste darauff gesagt werden / die Natur deß Menschen streitet an vnd für sich selbst / als eine Natur / wider Gottes Gesetz / darumb ist sie die Sünde selbst. Da sihet jedermann daß der Minor oder die ander Propositio falsch sey / dann die Natur deß Menschen nicht an vnd für sich selbst / als eine Natur oder Substantz vnd Geschöpff Gottes / wider Gottes Gesetz streitet / sondern von wegen der Verderbung / damit sie verderbet ist. Wer darauff acht gibt / kan deß Gegentheils Irregeist vnd Betrug leichtlich mercken vnd verstehen. Vnnd so viel vom ersten Theil.

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[8/0027] wir sollen das antecedens bonae consequentiae, passieren lassen / das consequens aber antecedentis in bona consequentia verneinen. Dann wir beweisen vnwidersprechlich / daß das Antecedens, wann es ein bestendiger Grundt dieses Arguments seyn solte / also heissen müste: Alles was an vnd für sich selbst wider Gottes Gesetz streitet / das ist Sünde / vnd müste darauff gesagt werden / die Natur deß Menschen streitet an vnd für sich selbst / als eine Natur / wider Gottes Gesetz / darumb ist sie die Sünde selbst. Da sihet jedermann daß der Minor oder die ander Propositio falsch sey / dann die Natur deß Menschen nicht an vnd für sich selbst / als eine Natur oder Substantz vnd Geschöpff Gottes / wider Gottes Gesetz streitet / sondern von wegen der Verderbung / damit sie verderbet ist. Wer darauff acht gibt / kan deß Gegentheils Irregeist vnd Betrug leichtlich mercken vnd verstehen. Vnnd so viel vom ersten Theil.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/27>, abgerufen am 21.11.2024.