Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Sünde vnd wesentliche Sünde / daß deß Menschen durch Adams Fall gantz verderbte Natur / Person vnd Wesen zur Sünden / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider worden / vnd eine Wurtzel aller Sünden / etc. Sie ist / spricht er / selbst zur Sünden / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider worden. Ist nun diese seine eigne Mässignug wahr vnd recht / so ist gewiß / daß Lutherus die Erbsünde nicht darumb Person oder Natur Sünde heisse / daß die Person oder Natur die Sünde selbst sey / sondern daß sie Sünde / das ist / vngerecht / sündig / vnrein / vnnd der ewigen Verdamniß vnterwörffig worden. Dann es sind vnderschiedene Sachen / die Erbsünde selbst seyn / vnd Sünde / das ist / vngerecht seyn / da kan dieser Schwarmgeist nicht fürvber / oder aber er muß seine eygene Deutung als für falsch vnnd jrrig schelten vnd wegwerffen.

Vnd zwar / was Lutherus mit ermelten Worten in dem Euangelio / am newen Jarstag in der Kirchen Postillen meyne / erkläret er selbst mit diesen Worten: Erstlich / da er spricht: Vnser Gebreche ligt nicht an den Wercken / sonder an der Natur / die Person / Natur vnd gantz Wesen ist in vns durch Adams Fall verderbt. Das heist ja nicht so viel / als: Die Person / Natur vnd gantz Wesen ist in vns durch Adams Fall ohne allen Vnderschiedt zur Sünde selbst worden.

Zum andern / Es fehlet / spricht er abermals / an dem gantzen Wesen der Natur / daß die Geburt vnd alles jhr Herkommen sey verderbt vnd Sünde. Das heist ja nicht ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst seyn.

Ob auch Lutherus dieses Ohrts spricht / das Wesen der Natur sey Sünde: Erkläret er sich doch gnugsamm in den andern Worten / da er sagt / es fehle an dem gantzen Wesen / nennet die Erbsünde einen Fehl. Ein Fehl aber ist ja nicht ein Substantz / Natur oder Wesen. Setzet darbey vmb richtigers Verstandes willen / es fehle am gantzen Wesen der Natur. Darumb vnderscheidet er ja vnter dem Fehl oder Erbsünde / vnd vnter der Natur vnd Wesen / an der

Sünde vnd wesentliche Sünde / daß deß Menschen durch Adams Fall gantz verderbte Natur / Person vnd Wesen zur Sünden / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider worden / vnd eine Wurtzel aller Sünden / etc. Sie ist / spricht er / selbst zur Sünden / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider worden. Ist nun diese seine eigne Mässignug wahr vnd recht / so ist gewiß / daß Lutherus die Erbsünde nicht darumb Person oder Natur Sünde heisse / daß die Person oder Natur die Sünde selbst sey / sondern daß sie Sünde / das ist / vngerecht / sündig / vnrein / vnnd der ewigen Verdamniß vnterwörffig worden. Dann es sind vnderschiedene Sachen / die Erbsünde selbst seyn / vnd Sünde / das ist / vngerecht seyn / da kan dieser Schwarmgeist nicht fürvber / oder aber er muß seine eygene Deutung als für falsch vnnd jrrig schelten vnd wegwerffen.

Vnd zwar / was Lutherus mit ermelten Worten in dem Euangelio / am newen Jarstag in der Kirchen Postillen meyne / erkläret er selbst mit diesen Worten: Erstlich / da er spricht: Vnser Gebreche ligt nicht an den Werckẽ / sonder an der Natur / die Person / Natur vnd gantz Wesen ist in vns durch Adams Fall verderbt. Das heist ja nicht so viel / als: Die Person / Natur vnd gantz Wesen ist in vns durch Adams Fall ohne allen Vnderschiedt zur Sünde selbst worden.

Zum andern / Es fehlet / spricht er abermals / an dem gantzen Wesen der Natur / daß die Geburt vnd alles jhr Herkom̃en sey verderbt vnd Sünde. Das heist ja nicht ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst seyn.

Ob auch Lutherus dieses Ohrts spricht / das Wesen der Natur sey Sünde: Erkläret er sich doch gnugsam̃ in den andern Worten / da er sagt / es fehle an dem gantzen Wesen / nennet die Erbsünde einen Fehl. Ein Fehl aber ist ja nicht ein Substantz / Natur oder Wesen. Setzet darbey vmb richtigers Verstandes willen / es fehle am gantzen Wesen der Natur. Darumb vnderscheidet er ja vnter dem Fehl oder Erbsünde / vnd vnter der Natur vnd Wesen / an der

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0273" n="131"/>
Sünde vnd wesentliche Sünde /                      daß deß Menschen durch Adams Fall gantz verderbte Natur / Person vnd Wesen zur                      Sünden / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider worden / vnd eine Wurtzel                      aller Sünden / etc. Sie ist / spricht er / selbst zur Sünden / das ist /                      vngerecht / dem Gesetz zu wider worden. Ist nun diese seine eigne Mässignug wahr                      vnd recht / so ist gewiß / daß Lutherus die Erbsünde nicht darumb Person oder                      Natur Sünde heisse / daß die Person oder Natur die Sünde selbst sey / sondern                      daß sie Sünde / das ist / vngerecht / sündig / vnrein / vnnd der ewigen                      Verdamniß vnterwörffig worden. Dann es sind vnderschiedene Sachen / die Erbsünde                      selbst seyn / vnd Sünde / das ist / vngerecht seyn / da kan dieser Schwarmgeist                      nicht fürvber / oder aber er muß seine eygene Deutung als für falsch vnnd jrrig                      schelten vnd wegwerffen.</p>
        <p>Vnd zwar / was Lutherus mit ermelten Worten in dem Euangelio / am newen Jarstag                      in der Kirchen Postillen meyne / erkläret er selbst mit diesen Worten: Erstlich                      / da er spricht: Vnser Gebreche ligt nicht an den Wercke&#x0303; / sonder                      an der Natur / die Person / Natur vnd gantz Wesen ist in vns durch Adams Fall                      verderbt. Das heist ja nicht so viel / als: Die Person / Natur vnd gantz Wesen                      ist in vns durch Adams Fall ohne allen Vnderschiedt zur Sünde selbst worden.</p>
        <p>Zum andern / Es fehlet / spricht er abermals / an dem gantzen Wesen der Natur /                      daß die Geburt vnd alles jhr Herkom&#x0303;en sey verderbt vnd Sünde. Das                      heist ja nicht ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst seyn.</p>
        <p>Ob auch Lutherus dieses Ohrts spricht / das Wesen der Natur sey Sünde: Erkläret                      er sich doch gnugsam&#x0303; in den andern Worten / da er sagt / es fehle                      an dem gantzen Wesen / nennet die Erbsünde einen Fehl. Ein Fehl aber ist ja                      nicht ein Substantz / Natur oder Wesen. Setzet darbey vmb richtigers Verstandes                      willen / es fehle am gantzen Wesen der Natur. Darumb vnderscheidet er ja vnter                      dem Fehl oder Erbsünde / vnd vnter der Natur vnd Wesen / an der
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[131/0273] Sünde vnd wesentliche Sünde / daß deß Menschen durch Adams Fall gantz verderbte Natur / Person vnd Wesen zur Sünden / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider worden / vnd eine Wurtzel aller Sünden / etc. Sie ist / spricht er / selbst zur Sünden / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider worden. Ist nun diese seine eigne Mässignug wahr vnd recht / so ist gewiß / daß Lutherus die Erbsünde nicht darumb Person oder Natur Sünde heisse / daß die Person oder Natur die Sünde selbst sey / sondern daß sie Sünde / das ist / vngerecht / sündig / vnrein / vnnd der ewigen Verdamniß vnterwörffig worden. Dann es sind vnderschiedene Sachen / die Erbsünde selbst seyn / vnd Sünde / das ist / vngerecht seyn / da kan dieser Schwarmgeist nicht fürvber / oder aber er muß seine eygene Deutung als für falsch vnnd jrrig schelten vnd wegwerffen. Vnd zwar / was Lutherus mit ermelten Worten in dem Euangelio / am newen Jarstag in der Kirchen Postillen meyne / erkläret er selbst mit diesen Worten: Erstlich / da er spricht: Vnser Gebreche ligt nicht an den Werckẽ / sonder an der Natur / die Person / Natur vnd gantz Wesen ist in vns durch Adams Fall verderbt. Das heist ja nicht so viel / als: Die Person / Natur vnd gantz Wesen ist in vns durch Adams Fall ohne allen Vnderschiedt zur Sünde selbst worden. Zum andern / Es fehlet / spricht er abermals / an dem gantzen Wesen der Natur / daß die Geburt vnd alles jhr Herkom̃en sey verderbt vnd Sünde. Das heist ja nicht ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst seyn. Ob auch Lutherus dieses Ohrts spricht / das Wesen der Natur sey Sünde: Erkläret er sich doch gnugsam̃ in den andern Worten / da er sagt / es fehle an dem gantzen Wesen / nennet die Erbsünde einen Fehl. Ein Fehl aber ist ja nicht ein Substantz / Natur oder Wesen. Setzet darbey vmb richtigers Verstandes willen / es fehle am gantzen Wesen der Natur. Darumb vnderscheidet er ja vnter dem Fehl oder Erbsünde / vnd vnter der Natur vnd Wesen / an der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/273
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/273>, abgerufen am 22.11.2024.