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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Nochmals kompt dieser Schwarmgeist / vnd will beweisen / daß das Concordi Buch vnd die jhm subscribicrt Pelagianisch sind.

I. Sagt erstlich / in dem das Concordi Buch lehret / die Erbsünde sey ein zufälliges Ding an der Natur / füre es Pelagianische Lehre / vnd bestätige / daß die Natur an jhr selbst noch gut sey. Ist aber das nicht ein schöner Beweiß? Das Concordi Buch soll derwegen Pelagianische Lehre füren / vnd setzen / daß die Natur noch gut sey / dieweil es die Erbsünde ein zufällig Ding heißt. So doch die Pelagianer keines Weges gestanden oder gelehret / daß die Erbsünde ein Accidens oder zufälliges Ding in der Natur were / sondern die Erbsünde gantz vnd gar verleugnet haben / auch im geringsten nicht zugelassen oder zugeben wollen / daß Erbsünde were / sondern zum hefftigsten gestritten / daß die Menschliche Natur noch gut vnd vnuerderbt were / nicht weniger als Adae Natur vor dem Fall gut vnd vnuer derbt gewesen ist. Demnach dann das Concordi Buch beydes wider die Pelagianer setzet: Erstlich / daß die Erbsünde ein böser Zufall in der Natur sey / welchs sie verleugnet / dann sie von keiner Erbsünde wissen wöllen. Zum andern / eine tieffe vnnd schädliche Verderbung der gantzen Natur sey an Leib vnd Seele / welchs sie auch verneint haben. Wie kansdann wahr seyn / daß es Pelagianische Lehre führe / vnd setze / daß die Natur deß Menschen noch gut sey?

Was hie abermal vom Wort reatus oder Schuldt erholet wirdt / ist kurtz zuvor in 3. Punct verantwortet.

II. Wer (sagt dieser Schwärmer) vnderscheidet zwischen der Erbsünde vnd zwischen der verderbten Natur / der lehret / daß die Natur noch gut vnd in jhren natürlichen Kräfften vnuerderbt sey. Das Concordi Buch thut das. Ergo, so lehret es / daß die Natur noch gut vnd in jhren natürlichen Kräfften / vnuerderbt sey / vnd ist also Pelagianisch.

Antwort. Der Vnderscheid zwischen der verderbten

Nochmals kompt dieser Schwarmgeist / vnd will beweisen / daß das Concordi Buch vnd die jhm subscribicrt Pelagianisch sind.

I. Sagt erstlich / in dem das Concordi Buch lehret / die Erbsünde sey ein zufälliges Ding an der Natur / füre es Pelagianische Lehre / vnd bestätige / daß die Natur an jhr selbst noch gut sey. Ist aber das nicht ein schöner Beweiß? Das Concordi Buch soll derwegen Pelagianische Lehre füren / vnd setzen / daß die Natur noch gut sey / dieweil es die Erbsünde ein zufällig Ding heißt. So doch die Pelagianer keines Weges gestanden oder gelehret / daß die Erbsünde ein Accidens oder zufälliges Ding in der Natur were / sondern die Erbsünde gantz vnd gar verleugnet haben / auch im geringsten nicht zugelassen oder zugebẽ wollen / daß Erbsünde were / sondern zum hefftigsten gestritten / daß die Menschliche Natur noch gut vnd vnuerderbt were / nicht weniger als Adae Natur vor dem Fall gut vñ vnuer derbt gewesen ist. Demnach dann das Concordi Buch beydes wider die Pelagianer setzet: Erstlich / daß die Erbsünde ein böser Zufall in der Natur sey / welchs sie verleugnet / dann sie von keiner Erbsünde wissen wöllen. Zum andern / eine tieffe vnnd schädliche Verderbung der gantzen Natur sey an Leib vnd Seele / welchs sie auch verneint haben. Wie kansdann wahr seyn / daß es Pelagianische Lehre führe / vnd setze / daß die Natur deß Menschen noch gut sey?

Was hie abermal vom Wort reatus oder Schuldt erholet wirdt / ist kurtz zuvor in 3. Punct verantwortet.

II. Wer (sagt dieser Schwärmer) vnderscheidet zwischen der Erbsünde vñ zwischen der verderbten Natur / der lehret / daß die Natur noch gut vnd in jhren natürlichen Kräfften vnuerderbt sey. Das Concordi Buch thut das. Ergo, so lehret es / daß die Natur noch gut vnd in jhren natürlichen Kräfften / vnuerderbt sey / vnd ist also Pelagianisch.

Antwort. Der Vnderscheid zwischen der verderbten

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[136/0283] Nochmals kompt dieser Schwarmgeist / vnd will beweisen / daß das Concordi Buch vnd die jhm subscribicrt Pelagianisch sind. I. Sagt erstlich / in dem das Concordi Buch lehret / die Erbsünde sey ein zufälliges Ding an der Natur / füre es Pelagianische Lehre / vnd bestätige / daß die Natur an jhr selbst noch gut sey. Ist aber das nicht ein schöner Beweiß? Das Concordi Buch soll derwegen Pelagianische Lehre füren / vnd setzen / daß die Natur noch gut sey / dieweil es die Erbsünde ein zufällig Ding heißt. So doch die Pelagianer keines Weges gestanden oder gelehret / daß die Erbsünde ein Accidens oder zufälliges Ding in der Natur were / sondern die Erbsünde gantz vnd gar verleugnet haben / auch im geringsten nicht zugelassen oder zugebẽ wollen / daß Erbsünde were / sondern zum hefftigsten gestritten / daß die Menschliche Natur noch gut vnd vnuerderbt were / nicht weniger als Adae Natur vor dem Fall gut vñ vnuer derbt gewesen ist. Demnach dann das Concordi Buch beydes wider die Pelagianer setzet: Erstlich / daß die Erbsünde ein böser Zufall in der Natur sey / welchs sie verleugnet / dann sie von keiner Erbsünde wissen wöllen. Zum andern / eine tieffe vnnd schädliche Verderbung der gantzen Natur sey an Leib vnd Seele / welchs sie auch verneint haben. Wie kansdann wahr seyn / daß es Pelagianische Lehre führe / vnd setze / daß die Natur deß Menschen noch gut sey? Was hie abermal vom Wort reatus oder Schuldt erholet wirdt / ist kurtz zuvor in 3. Punct verantwortet. II. Wer (sagt dieser Schwärmer) vnderscheidet zwischen der Erbsünde vñ zwischen der verderbten Natur / der lehret / daß die Natur noch gut vnd in jhren natürlichen Kräfften vnuerderbt sey. Das Concordi Buch thut das. Ergo, so lehret es / daß die Natur noch gut vnd in jhren natürlichen Kräfften / vnuerderbt sey / vnd ist also Pelagianisch. Antwort. Der Vnderscheid zwischen der verderbten

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/283>, abgerufen am 10.11.2024.