Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Natur vnd zwischen der Erbsünde / wirdt vom Concordi Buch nicht der Pelagianer Schwarm zu rechtfertigen auß Gottes Wort vnd den Artickeln deß Glaubens gesetzet / sondern dem Manichaeischen Schwarm zu begegenen / welcher lehret / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen oder die verderbte Natur selbst sey. Dieser Lästerung vorzukommen / wirdt erwehnter Vnderscheid getrieben / ferrner nicht.

Wer da sagt oder lehret / daß die Menschliche Natur noch gut vnnd durchauß in allen jhren Kräfften vnuerderbt sey / der ist freylich ein Pelagianer.

Das Concordi Buch aber sagt vnnd lehret das Widerspiel / nemblich / daß die Menschliche Natur durchauß vnd in allen jhren guten Kräfften gegen Gott / etc. verderbt sey: Wie kan es dan Pelagianisch seyn?

Augustinus treibt an vielen Orten in seinen Schrifften / sonderlich contra Epistolam Fundamenti cap. 33. 34. (die Wort haben wir droben / in Verantwortung deß dritten Puncts / gantz allegiert) daß ein jetwedere Natur / so ferrn sie eine Natur ist / gut sey / vnnd ist doch bißher noch keiner kommen / der jhn deß wegen eyniges Pelagianischen Irrthumbs beschüldiget hette.

Lutherus Genes. 4. vnd anderßwo sagt / die Geistlichen Menschen müssen ein Vnderscheidt machen zwischen Gottes Werck vnd zwischen der Erbsünde / vnd ist derhalben nicht Pelagianisch.

Ja die gantze Heilige Schrifft vnnd alle Artickel deß Glaubens vnderscheiden zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde / vnd sind dennoch nicht Pelagianisch.

In Summa / der Vnderscheid gehet nicht dahin / daß die verderbte Natur dadurch im wenigsten gut gemachet / sondern nur wider die jenigen / so auß der verderbten Natur vnnd Erbsünde durchauß ein Ding wöllen machen / oder die mit den Manicheern schwärmen / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / vnnd macht das Concordi Buch im geringsten nicht Pelagianisch.

Natur vnd zwischen der Erbsünde / wirdt vom Concordi Buch nicht der Pelagianer Schwarm zu rechtfertigen auß Gottes Wort vnd den Artickeln deß Glaubens gesetzet / sondern dem Manichaeischen Schwarm zu begegenen / welcher lehret / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen oder die verderbte Natur selbst sey. Dieser Lästerung vorzukommen / wirdt erwehnter Vnderscheid getrieben / ferrner nicht.

Wer da sagt oder lehret / daß die Menschliche Natur noch gut vnnd durchauß in allen jhren Kräfften vnuerderbt sey / der ist freylich ein Pelagianer.

Das Concordi Buch aber sagt vnnd lehret das Widerspiel / nemblich / daß die Menschliche Natur durchauß vnd in allen jhren guten Kräfften gegen Gott / etc. verderbt sey: Wie kan es dan Pelagianisch seyn?

Augustinus treibt an vielen Orten in seinen Schrifften / sonderlich contra Epistolam Fundamenti cap. 33. 34. (die Wort haben wir droben / in Verantwortung deß dritten Puncts / gantz allegiert) daß ein jetwedere Natur / so ferrn sie eine Natur ist / gut sey / vnnd ist doch bißher noch keiner kommen / der jhn deß wegen eyniges Pelagianischen Irrthumbs beschüldiget hette.

Lutherus Genes. 4. vnd anderßwo sagt / die Geistlichen Menschen müssen ein Vnderscheidt machen zwischen Gottes Werck vnd zwischen der Erbsünde / vnd ist derhalben nicht Pelagianisch.

Ja die gantze Heilige Schrifft vnnd alle Artickel deß Glaubens vnderscheiden zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde / vnd sind dennoch nicht Pelagianisch.

In Summa / der Vnderscheid gehet nicht dahin / daß die verderbte Natur dadurch im wenigsten gut gemachet / sondern nur wider die jenigen / so auß der verderbten Natur vnnd Erbsünde durchauß ein Ding wöllen machen / oder die mit den Manichęern schwärmen / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / vnnd macht das Concordi Buch im geringsten nicht Pelagianisch.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0284"/>
Natur vnd zwischen der Erbsünde /                      wirdt vom Concordi Buch nicht der Pelagianer Schwarm zu rechtfertigen auß Gottes                      Wort vnd den Artickeln deß Glaubens gesetzet / sondern dem Manichaeischen                      Schwarm zu begegenen / welcher lehret / daß die Erbsünde ein Substantz oder                      Wesen oder die verderbte Natur selbst sey. Dieser Lästerung vorzukommen / wirdt                      erwehnter Vnderscheid getrieben / ferrner nicht.</p>
        <p>Wer da sagt oder lehret / daß die Menschliche Natur noch gut vnnd durchauß in                      allen jhren Kräfften vnuerderbt sey / der ist freylich ein Pelagianer.</p>
        <p>Das Concordi Buch aber sagt vnnd lehret das Widerspiel / nemblich / daß die                      Menschliche Natur durchauß vnd in allen jhren guten Kräfften gegen Gott / etc.                      verderbt sey: Wie kan es dan Pelagianisch seyn?</p>
        <p>Augustinus treibt an vielen Orten in seinen Schrifften / sonderlich contra                      Epistolam Fundamenti cap. 33. 34. (die Wort haben wir droben / in Verantwortung                      deß dritten Puncts / gantz allegiert) daß ein jetwedere Natur / so ferrn sie                      eine Natur ist / gut sey / vnnd ist doch bißher noch keiner kommen / der jhn deß                      wegen eyniges Pelagianischen Irrthumbs beschüldiget hette.</p>
        <p>Lutherus Genes. 4. vnd anderßwo sagt / die Geistlichen Menschen müssen ein                      Vnderscheidt machen zwischen Gottes Werck vnd zwischen der Erbsünde / vnd ist                      derhalben nicht Pelagianisch.</p>
        <p>Ja die gantze Heilige Schrifft vnnd alle Artickel deß Glaubens vnderscheiden                      zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde / vnd sind dennoch nicht                      Pelagianisch.</p>
        <p>In Summa / der Vnderscheid gehet nicht dahin / daß die verderbte Natur dadurch im                      wenigsten gut gemachet / sondern nur wider die jenigen / so auß der verderbten                      Natur vnnd Erbsünde durchauß ein Ding wöllen machen / oder die mit den                      Manich&#x0119;ern schwärmen / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / vnnd                      macht das Concordi Buch im geringsten nicht Pelagianisch.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0284] Natur vnd zwischen der Erbsünde / wirdt vom Concordi Buch nicht der Pelagianer Schwarm zu rechtfertigen auß Gottes Wort vnd den Artickeln deß Glaubens gesetzet / sondern dem Manichaeischen Schwarm zu begegenen / welcher lehret / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen oder die verderbte Natur selbst sey. Dieser Lästerung vorzukommen / wirdt erwehnter Vnderscheid getrieben / ferrner nicht. Wer da sagt oder lehret / daß die Menschliche Natur noch gut vnnd durchauß in allen jhren Kräfften vnuerderbt sey / der ist freylich ein Pelagianer. Das Concordi Buch aber sagt vnnd lehret das Widerspiel / nemblich / daß die Menschliche Natur durchauß vnd in allen jhren guten Kräfften gegen Gott / etc. verderbt sey: Wie kan es dan Pelagianisch seyn? Augustinus treibt an vielen Orten in seinen Schrifften / sonderlich contra Epistolam Fundamenti cap. 33. 34. (die Wort haben wir droben / in Verantwortung deß dritten Puncts / gantz allegiert) daß ein jetwedere Natur / so ferrn sie eine Natur ist / gut sey / vnnd ist doch bißher noch keiner kommen / der jhn deß wegen eyniges Pelagianischen Irrthumbs beschüldiget hette. Lutherus Genes. 4. vnd anderßwo sagt / die Geistlichen Menschen müssen ein Vnderscheidt machen zwischen Gottes Werck vnd zwischen der Erbsünde / vnd ist derhalben nicht Pelagianisch. Ja die gantze Heilige Schrifft vnnd alle Artickel deß Glaubens vnderscheiden zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde / vnd sind dennoch nicht Pelagianisch. In Summa / der Vnderscheid gehet nicht dahin / daß die verderbte Natur dadurch im wenigsten gut gemachet / sondern nur wider die jenigen / so auß der verderbten Natur vnnd Erbsünde durchauß ein Ding wöllen machen / oder die mit den Manichęern schwärmen / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / vnnd macht das Concordi Buch im geringsten nicht Pelagianisch.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/284
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/284>, abgerufen am 22.11.2024.