Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Was hieneben auß etlicher Priuat Personen Schrifften angezogen wirdt / werden sie sich selbst wol / da es die Notturfft erheischet / zu verantworten wissen. Mit einem Wort zu melden / geschicht jhnen Gewalt vnnd vnrecht / in dem sie deß Pelagianischen Irrthumbs jhrer Wort halben beschüldigt worden / etc.

III. Weil dieser Schwärmer dem Christlichen Concordi-Buch nicht beykommen kan / in dem es die Lehre verwirfft / da jemandt für gebe / daß die böse Lust nicht Sünde were / so reibet er sich an andere / die wolt er gerne dieses Irrthumbs bezichtigen. Weil aber hie der Streit vom Concordi Buch ist / vnnd nicht von andern Schrifften / werden sich die / welcher Wort dieses Orths verkehrlich angezogen / wanns die Notturfft der Kirchen erheischt / wol zu verantworten wissen.

IIII. Also / da das Christliche Concordi Buch deutlich verwirfft / da jemandt lehrete / daß die Erbsünde nur von aussen ein geringschätziger / schlechter / eingesprengeter Fleck oder anfliegender Mackel sey / etc. vnnd dieser Schwärmer es vngetadelt muß passiern lassen / kompt er abermals auff die / so die Erbsünde mit einem Kot / Vnflat / Vnreinigkeit / Gifft / etc. verglichen / vnnd verstehet nicht / daß dieses nur Gleichnüssen sind / der sich auch Augustinus / Lutherus vnd andere reine Lehrer in der Lehre von der Erbsünde gebrauchthaben / nit daß sie dadurch / was die Erbsünde eigentlich were / beschreiben wolten: Sondern daß sie nur etlicher Massen damit anzeigeten / was es für ein jämmerlicher Schade were / wiewol solcher Schade nicht kan gnugsamb außgesprochen werden.

Droben hat dieser Schwarmgeist auß dem Wort Gifft erzwingen wöllen / daß vnsere Lehr Manicheisch were / weil Gifft ein Substantz. Hie wendet er vmb / vnnd will vns deß Pelagianischen Irrthumms darauß beschüldigen / also fein ist er mit sich selber eynig.

Vom Wort Qualitas oder Seuche / das hie wider repetiert / ist droben im dritten Punct gnugsamb geantwortet.

V. Solcher Gestallt muß er auch passiern lassen / daß das

Was hieneben auß etlicher Priuat Personen Schrifften angezogen wirdt / werden sie sich selbst wol / da es die Notturfft erheischet / zu verantworten wissen. Mit einem Wort zu melden / geschicht jhnen Gewalt vnnd vnrecht / in dem sie deß Pelagianischen Irrthumbs jhrer Wort halben beschüldigt worden / etc.

III. Weil dieser Schwärmer dem Christlichen Concordi-Buch nicht beykommen kan / in dem es die Lehre verwirfft / da jemandt für gebe / daß die böse Lust nicht Sünde were / so reibet er sich an andere / die wolt er gerne dieses Irrthumbs bezichtigen. Weil aber hie der Streit vom Concordi Buch ist / vnnd nicht von andern Schrifften / werden sich die / welcher Wort dieses Orths verkehrlich angezogen / wañs die Notturfft der Kirchen erheischt / wol zu verantworten wissen.

IIII. Also / da das Christliche Concordi Buch deutlich verwirfft / da jemandt lehrete / daß die Erbsünde nur von aussen ein geringschätziger / schlechter / eingesprengeter Fleck oder anfliegender Mackel sey / etc. vnnd dieser Schwärmer es vngetadelt muß passiern lassen / kompt er abermals auff die / so die Erbsünde mit einem Kot / Vnflat / Vnreinigkeit / Gifft / etc. verglichen / vnnd verstehet nicht / daß dieses nur Gleichnüssen sind / der sich auch Augustinus / Lutherus vnd andere reine Lehrer in der Lehre von der Erbsünde gebrauchthaben / nit daß sie dadurch / was die Erbsünde eigentlich were / beschreiben wolten: Sondern daß sie nur etlicher Massen damit anzeigeten / was es für ein jäm̃erlicher Schade were / wiewol solcher Schade nicht kan gnugsamb außgesprochen werden.

Droben hat dieser Schwarmgeist auß dem Wort Gifft erzwingen wöllen / daß vnsere Lehr Manicheisch were / weil Gifft ein Substantz. Hie wendet er vmb / vnnd will vns deß Pelagianischen Irrthum̃s darauß beschüldigen / also fein ist er mit sich selber eynig.

Vom Wort Qualitas oder Seuche / das hie wider repetiert / ist droben im dritten Punct gnugsamb geantwortet.

V. Solcher Gestallt muß er auch passiern lassen / daß das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0285" n="137"/>
        <p>Was hieneben auß etlicher Priuat Personen Schrifften angezogen wirdt / werden sie                      sich selbst wol / da es die Notturfft erheischet / zu verantworten wissen. Mit                      einem Wort zu melden / geschicht jhnen Gewalt vnnd vnrecht / in dem sie deß                      Pelagianischen Irrthumbs jhrer Wort halben beschüldigt worden / etc.</p>
        <p>III. Weil dieser Schwärmer dem Christlichen Concordi-Buch nicht beykommen kan /                      in dem es die Lehre verwirfft / da jemandt für gebe / daß die böse Lust nicht                      Sünde were / so reibet er sich an andere / die wolt er gerne dieses Irrthumbs                      bezichtigen. Weil aber hie der Streit vom Concordi Buch ist / vnnd nicht von                      andern Schrifften / werden sich die / welcher Wort dieses Orths verkehrlich                      angezogen / wan&#x0303;s die Notturfft der Kirchen erheischt / wol zu                      verantworten wissen.</p>
        <p>IIII. Also / da das Christliche Concordi Buch deutlich verwirfft / da jemandt                      lehrete / daß die Erbsünde nur von aussen ein geringschätziger / schlechter /                      eingesprengeter Fleck oder anfliegender Mackel sey / etc. vnnd dieser Schwärmer                      es vngetadelt muß passiern lassen / kompt er abermals auff die / so die Erbsünde                      mit einem Kot / Vnflat / Vnreinigkeit / Gifft / etc. verglichen / vnnd verstehet                      nicht / daß dieses nur Gleichnüssen sind / der sich auch Augustinus / Lutherus                      vnd andere reine Lehrer in der Lehre von der Erbsünde gebrauchthaben / nit daß                      sie dadurch / was die Erbsünde eigentlich were / beschreiben wolten: Sondern daß                      sie nur etlicher Massen damit anzeigeten / was es für ein jäm&#x0303;erlicher Schade were / wiewol solcher Schade nicht kan gnugsamb außgesprochen                      werden.</p>
        <p>Droben hat dieser Schwarmgeist auß dem Wort Gifft erzwingen wöllen / daß vnsere                      Lehr Manicheisch were / weil Gifft ein Substantz. Hie wendet er vmb / vnnd will                      vns deß Pelagianischen Irrthum&#x0303;s darauß beschüldigen / also fein                      ist er mit sich selber eynig.</p>
        <p>Vom Wort Qualitas oder Seuche / das hie wider repetiert / ist droben im dritten                      Punct gnugsamb geantwortet.</p>
        <p>V. Solcher Gestallt muß er auch passiern lassen / daß das
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[137/0285] Was hieneben auß etlicher Priuat Personen Schrifften angezogen wirdt / werden sie sich selbst wol / da es die Notturfft erheischet / zu verantworten wissen. Mit einem Wort zu melden / geschicht jhnen Gewalt vnnd vnrecht / in dem sie deß Pelagianischen Irrthumbs jhrer Wort halben beschüldigt worden / etc. III. Weil dieser Schwärmer dem Christlichen Concordi-Buch nicht beykommen kan / in dem es die Lehre verwirfft / da jemandt für gebe / daß die böse Lust nicht Sünde were / so reibet er sich an andere / die wolt er gerne dieses Irrthumbs bezichtigen. Weil aber hie der Streit vom Concordi Buch ist / vnnd nicht von andern Schrifften / werden sich die / welcher Wort dieses Orths verkehrlich angezogen / wañs die Notturfft der Kirchen erheischt / wol zu verantworten wissen. IIII. Also / da das Christliche Concordi Buch deutlich verwirfft / da jemandt lehrete / daß die Erbsünde nur von aussen ein geringschätziger / schlechter / eingesprengeter Fleck oder anfliegender Mackel sey / etc. vnnd dieser Schwärmer es vngetadelt muß passiern lassen / kompt er abermals auff die / so die Erbsünde mit einem Kot / Vnflat / Vnreinigkeit / Gifft / etc. verglichen / vnnd verstehet nicht / daß dieses nur Gleichnüssen sind / der sich auch Augustinus / Lutherus vnd andere reine Lehrer in der Lehre von der Erbsünde gebrauchthaben / nit daß sie dadurch / was die Erbsünde eigentlich were / beschreiben wolten: Sondern daß sie nur etlicher Massen damit anzeigeten / was es für ein jäm̃erlicher Schade were / wiewol solcher Schade nicht kan gnugsamb außgesprochen werden. Droben hat dieser Schwarmgeist auß dem Wort Gifft erzwingen wöllen / daß vnsere Lehr Manicheisch were / weil Gifft ein Substantz. Hie wendet er vmb / vnnd will vns deß Pelagianischen Irrthum̃s darauß beschüldigen / also fein ist er mit sich selber eynig. Vom Wort Qualitas oder Seuche / das hie wider repetiert / ist droben im dritten Punct gnugsamb geantwortet. V. Solcher Gestallt muß er auch passiern lassen / daß das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/285
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/285>, abgerufen am 25.11.2024.