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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Latein also: Angelus, quem creauit Deus, res a peccato libera fuit: homo, quem primum creauit Deus, res a peccato libera fuit. De rebus igitur a peccato liberis nata esse peccata qui negat, aut Manicheus est manifectus, aut Manicheis suffragatur incautus. Das ist / Der Engel / welchen Gott erschaffen hat / ist ein Ding oder Substantz gewest frey von der Sünde. Der Mensch / welchen Gott erstlich erschaffen hat / ist ein Ding oder Substantz gewest frey von der Sünde. Derhalben wer da verneinet / daß von denen Dingen oder Creaturen / welche von der Sünde frey seyn / Sünde könne herkommen / der ist entweder ein offentlicher Manicheer / oder billiget doch zum wenigsten vnwissent der Manicheer Schwarm vnnd Irrthumb. Nun hat er jhn aber also gedeutschet. Der Engel vnd der Mensch / welche Gottes reine Creaturen gewest / sind böse worden / nicht durch Vermischung etwas böses / sondern durch Abfall vom guten / vnd wer da leugnet / daß Sünde von denen Dingen / das ist / von Engeln vnd Menschen / die doch zuuor gerecht vnd ohne Sünde gewesen / herkomme / oder daß die guten Engel zu Teuffeln / vnd die gerechten Menschen zur Sünde / das ist / vngerecht worden sind / der ist entweder ein öffentlicher Manicheer / oder billiget doch zum wenigsten vnwissent der Manicheer Schwarm vnd Irrthumb.

Ob dieses Deutsch mit Augustini Worten vberein treffe / stellen wir zu Erkandtnüß deß Christlichen Lesers.

Augustinus streitet wider Julianum den Pelagianer / der diesen Grundt fürbracht: Von dem / das der Sünden frey ist / kan kein Sünde herkommen. Darauff / antwortet Augustinus / sage die Warheit Nein zu / welche beydes Julianum vnd die Manicheer vmbstosse / welcher Grundt Julianus brauchete. Vnd zeiget dessen die zwey Exempel / Der Engel / die vor dem Fall der Sünden frey gewest / vnd dennoch gesündiget. Der Menschen welche vor dem Fall von der Sünden frey gewest / vnd dennoch Sünde gethan haben. Derwegen sey es gewiß / daß von den Creaturen welche der Sünden frey sindt / Sünde herkommen könne / vnd wer / das verneine / der sey entweder

Latein also: Angelus, quem creauit Deus, res à peccato libera fuit: homo, quem primum creauit Deus, res à peccato libera fuit. De rebus igitur à peccato liberis nata esse peccata qui negat, aut Manichęus est manifectus, aut Manichęis suffragatur incautus. Das ist / Der Engel / welchẽ Gott erschaffen hat / ist ein Ding oder Substantz gewest frey von der Sünde. Der Mensch / welchen Gott erstlich erschaffen hat / ist ein Ding oder Substantz gewest frey von der Sünde. Derhalben wer da verneinet / daß von denen Dingen oder Creaturen / welche von der Sünde frey seyn / Sünde köñe herkommen / der ist entweder ein offentlicher Manicheer / oder billiget doch zum wenigsten vnwissent der Manicheer Schwarm vnnd Irrthumb. Nun hat er jhn aber also gedeutschet. Der Engel vnd der Mensch / welche Gottes reine Creaturen gewest / sind böse worden / nicht durch Vermischung etwas böses / sondern durch Abfall vom guten / vnd wer da leugnet / daß Sünde von denen Dingen / das ist / von Engeln vnd Menschen / die doch zuuor gerecht vnd ohne Sünde gewesen / herkomme / oder daß die guten Engel zu Teuffeln / vnd die gerechten Menschen zur Sünde / das ist / vngerecht worden sind / der ist entweder ein öffentlicher Manicheer / oder billiget doch zum wenigsten vnwissent der Manicheer Schwarm vnd Irrthumb.

Ob dieses Deutsch mit Augustini Worten vberein treffe / stellen wir zu Erkandtnüß deß Christlichen Lesers.

Augustinus streitet wider Julianum den Pelagianer / der diesen Grundt fürbracht: Von dem / das der Sünden frey ist / kan kein Sünde herkom̃en. Darauff / antwortet Augustinus / sage die Warheit Nein zu / welche beydes Julianum vñ die Manicheer vmbstosse / welcher Grundt Julianus brauchete. Vnd zeiget dessen die zwey Exempel / Der Engel / die vor dem Fall der Sünden frey gewest / vñ dennoch gesündiget. Der Menschen welche vor dem Fall von der Sünden frey gewest / vnd deñoch Sünde gethan haben. Derwegen sey es gewiß / daß von den Creaturen welche der Sünden frey sindt / Sünde herkommen könne / vnd wer / das verneine / der sey entweder

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[143/0297] Latein also: Angelus, quem creauit Deus, res à peccato libera fuit: homo, quem primum creauit Deus, res à peccato libera fuit. De rebus igitur à peccato liberis nata esse peccata qui negat, aut Manichęus est manifectus, aut Manichęis suffragatur incautus. Das ist / Der Engel / welchẽ Gott erschaffen hat / ist ein Ding oder Substantz gewest frey von der Sünde. Der Mensch / welchen Gott erstlich erschaffen hat / ist ein Ding oder Substantz gewest frey von der Sünde. Derhalben wer da verneinet / daß von denen Dingen oder Creaturen / welche von der Sünde frey seyn / Sünde köñe herkommen / der ist entweder ein offentlicher Manicheer / oder billiget doch zum wenigsten vnwissent der Manicheer Schwarm vnnd Irrthumb. Nun hat er jhn aber also gedeutschet. Der Engel vnd der Mensch / welche Gottes reine Creaturen gewest / sind böse worden / nicht durch Vermischung etwas böses / sondern durch Abfall vom guten / vnd wer da leugnet / daß Sünde von denen Dingen / das ist / von Engeln vnd Menschen / die doch zuuor gerecht vnd ohne Sünde gewesen / herkomme / oder daß die guten Engel zu Teuffeln / vnd die gerechten Menschen zur Sünde / das ist / vngerecht worden sind / der ist entweder ein öffentlicher Manicheer / oder billiget doch zum wenigsten vnwissent der Manicheer Schwarm vnd Irrthumb. Ob dieses Deutsch mit Augustini Worten vberein treffe / stellen wir zu Erkandtnüß deß Christlichen Lesers. Augustinus streitet wider Julianum den Pelagianer / der diesen Grundt fürbracht: Von dem / das der Sünden frey ist / kan kein Sünde herkom̃en. Darauff / antwortet Augustinus / sage die Warheit Nein zu / welche beydes Julianum vñ die Manicheer vmbstosse / welcher Grundt Julianus brauchete. Vnd zeiget dessen die zwey Exempel / Der Engel / die vor dem Fall der Sünden frey gewest / vñ dennoch gesündiget. Der Menschen welche vor dem Fall von der Sünden frey gewest / vnd deñoch Sünde gethan haben. Derwegen sey es gewiß / daß von den Creaturen welche der Sünden frey sindt / Sünde herkommen könne / vnd wer / das verneine / der sey entweder

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/297>, abgerufen am 22.11.2024.