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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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heit / Verderbung vnd Sünde selbst / hat er kein Wort von. Sie kan auch darauß nimmermehr mit Grunde der Warheit erzwungen werden.

Daß Christus Matth. 17. Die Phariseer eine peruersam oder distortam generationem / eine böse verkehrte Art nennet / das gehet eben so viel auff die wesentliche Verwandelung der Menschlichen Natur in die Sünde selbst / als die vorigen Sprüche: sondern redet nur von der Verkehrung / so durch die Sünde in die Menschen kommen ist. Daher es auch kompt / daß sie von Mutterleib an eine böse Art sindt / verkehrte Sinn / Hertz vnd Gedancken haben / aber das heißt noch nicht wesentlich in die Sünde selbst vom Teuffel / wie sie lehren / verwandelt / vnnd also eine wesentliche Larue deß Teuffels selbst worden seyn.

Von Augustini Sprüchen / so von der Verwandelung der Natur reden / vnnd hie Summarischer Weise repetiert werden / ist kurtz zuuor gründtlicher Bericht geschehen.

Also auch von Lutheri Spruch: Die gantze Natur ist verwandelt.

Daß der Kirchengesang: Durch Adams Fall ist gantz verderbt / Menschlich Natur vnd Wesen / nicht von einer solchen wesentlichen Verwandelung in die Sünde selbst / vnnd in die wesentliche Larue deß Teuffels / etc. rede / verstehet sich selbst. Dann wesentlich in die Sünde vnd deß Teuffels Bildt oder Laruen verwandelt seyn / vnd am Wesen vnd Natur gantz vnnd gar verderbt seyn / sind nicht einerley / wie alle verständige Christen sehen vnd wissen.

Ist demnach eine rechte Teuffelische Vermessenheit / die Sprüche der Schrifft vnd reiner Lehrer also schändtlich verkehren / vnnd auff eine solche Meynung deuten / daruon die gantze Heilige Schrifft nichts weiß / auch von Anbegin von keinem Kirchenlehrer jemals ist getrieben worden. Wie sie dann auch kein Zeugnüß einiges alten Kirchenlehrers von der wesentlichen Verwandelung der Menschlichen Natur in die Sünde vnnd wesentliche Larue

heit / Verderbung vnd Sünde selbst / hat er kein Wort von. Sie kan auch darauß nimmermehr mit Grunde der Warheit erzwungen werden.

Daß Christus Matth. 17. Die Phariseer eine peruersam oder distortam generationem / eine böse verkehrte Art nennet / das gehet eben so viel auff die wesentliche Verwandelung der Menschlichen Natur in die Sünde selbst / als die vorigen Sprüche: sondern redet nur von der Verkehrung / so durch die Sünde in die Menschen kommen ist. Daher es auch kompt / daß sie von Mutterleib an eine böse Art sindt / verkehrte Siñ / Hertz vñ Gedancken haben / aber das heißt noch nicht wesentlich in die Sünde selbst vom Teuffel / wie sie lehren / verwandelt / vnnd also eine wesentliche Larue deß Teuffels selbst worden seyn.

Von Augustini Sprüchen / so von der Verwandelung der Natur reden / vnnd hie Summarischer Weise repetiert werden / ist kurtz zuuor gründtlicher Bericht geschehen.

Also auch von Lutheri Spruch: Die gantze Natur ist verwandelt.

Daß der Kirchengesang: Durch Adams Fall ist gantz verderbt / Menschlich Natur vnd Wesen / nicht von einer solchen wesentlichen Verwandelung in die Sünde selbst / vnnd in die wesentliche Larue deß Teuffels / etc. rede / verstehet sich selbst. Dann wesentlich in die Sünde vnd deß Teuffels Bildt oder Laruen verwandelt seyn / vnd am Wesen vnd Natur gantz vnnd gar verderbt seyn / sind nicht einerley / wie alle verständige Christen sehen vnd wissen.

Ist demnach eine rechte Teuffelische Vermessenheit / die Sprüche der Schrifft vnd reiner Lehrer also schändtlich verkehren / vnnd auff eine solche Meynung deuten / daruon die gantze Heilige Schrifft nichts weiß / auch von Anbegin von keinem Kirchenlehrer jemals ist getrieben worden. Wie sie dann auch kein Zeugnüß einiges alten Kirchenlehrers von der wesentlichen Verwandelung der Menschlichen Natur in die Sünde vnnd wesentliche Larue

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[145/0301] heit / Verderbung vnd Sünde selbst / hat er kein Wort von. Sie kan auch darauß nimmermehr mit Grunde der Warheit erzwungen werden. Daß Christus Matth. 17. Die Phariseer eine peruersam oder distortam generationem / eine böse verkehrte Art nennet / das gehet eben so viel auff die wesentliche Verwandelung der Menschlichen Natur in die Sünde selbst / als die vorigen Sprüche: sondern redet nur von der Verkehrung / so durch die Sünde in die Menschen kommen ist. Daher es auch kompt / daß sie von Mutterleib an eine böse Art sindt / verkehrte Siñ / Hertz vñ Gedancken haben / aber das heißt noch nicht wesentlich in die Sünde selbst vom Teuffel / wie sie lehren / verwandelt / vnnd also eine wesentliche Larue deß Teuffels selbst worden seyn. Von Augustini Sprüchen / so von der Verwandelung der Natur reden / vnnd hie Summarischer Weise repetiert werden / ist kurtz zuuor gründtlicher Bericht geschehen. Also auch von Lutheri Spruch: Die gantze Natur ist verwandelt. Daß der Kirchengesang: Durch Adams Fall ist gantz verderbt / Menschlich Natur vnd Wesen / nicht von einer solchen wesentlichen Verwandelung in die Sünde selbst / vnnd in die wesentliche Larue deß Teuffels / etc. rede / verstehet sich selbst. Dann wesentlich in die Sünde vnd deß Teuffels Bildt oder Laruen verwandelt seyn / vnd am Wesen vnd Natur gantz vnnd gar verderbt seyn / sind nicht einerley / wie alle verständige Christen sehen vnd wissen. Ist demnach eine rechte Teuffelische Vermessenheit / die Sprüche der Schrifft vnd reiner Lehrer also schändtlich verkehren / vnnd auff eine solche Meynung deuten / daruon die gantze Heilige Schrifft nichts weiß / auch von Anbegin von keinem Kirchenlehrer jemals ist getrieben worden. Wie sie dann auch kein Zeugnüß einiges alten Kirchenlehrers von der wesentlichen Verwandelung der Menschlichen Natur in die Sünde vnnd wesentliche Larue

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/301>, abgerufen am 21.11.2024.