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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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keit / oder böse gifftige Art / welche die gantze Natur eyngenommen / vnd durchgedrungen. Als Genes. cap. 3. 38. 42. 1. Cor. 15. Tom. 6. Ienensi, vnd an dergleichen vielen Ohrten mehr. Darauß klar ist / daß solche Lehre nicht kan Manichaeisch gescholten / vnd mit derselben Ketzerey vergliechen werden.

Mm. iiij.

Wirfft er vns für / weil wir die Erbsünde einer Vnreinigkeit vnd Teuffels Gifft vergleichen / so muß sie ja etwas reale, materiale, positiuum, das ist / was wesentliches seyn.

Antwort. Die Erbsünde ist nicht nihil negatiue, das ist / gar nichts: Sondern / wie mans in Schulen nennet / ist sie eine priuatio ein Mangel / eine Beraubung deß guten / wie sie auch Lutherus selbst / Genes. 2. nennet. Darnach ist sie auch ein habitus oder böse schädliche Vnart / eine böse Seuche / wie sie die Apologia der Augspurgischen Confession nennet / oder eine böse Vnordnung im Menschen / in der Seel / im Hertzen vnd allen Kräfften deß Menschens / ein eynwohnendes Vbel / Rom. 7. Eine Feindschafft wider Gott / Rom. 8. Eine Verderbung. Rom. 3. etc. aber nicht quiddan reale, materiale, positiuum, nichts etwas wesentliches od selbständiges / gleich wie die bösen habitus oder Vnarten nicht wesentliche Dinge sindt / auch nicht lauter priuationes oder Mängel / etc.

Darumb ist es ein lauter Lästerung / wann sie vns zumessen wöllen / daß wir lehren sollen / die Sünde sey etwas wesentliches oder selbständiges mit der Natur vermischet / dann wir solche Lehre / als falsch vnd vnrecht / verwerffen vnd außsetzen.

III. Wendet er für / das Concordi Buch trette auch darinnen zur Manicheer Lehr / daß es setzet / durch die Erbsünde / als durch ein geistlich Gifft / sey vnser Natur vergifftet vnnd verderbt. Dann die Manicheer sollen etwa auch gelehret haben / daß die Natur durch die Sünde vervnreiniget sey / etc.

Mischet aber jmmerdar solche Sachen / die zu vnterscheiden sind. Dann die Manicheer haben gelehret / daß die Natur durch die Sünde / als ein selbständiges Wesen / das in derselben wesentlich

keit / oder böse gifftige Art / welche die gantze Natur eyngenommen / vnd durchgedrungen. Als Genes. cap. 3. 38. 42. 1. Cor. 15. Tom. 6. Ienensi, vnd an dergleichen vielen Ohrten mehr. Darauß klar ist / daß solche Lehre nicht kan Manichaeisch gescholten / vnd mit derselben Ketzerey vergliechen werden.

Mm. iiij.

Wirfft er vns für / weil wir die Erbsünde einer Vnreinigkeit vnd Teuffels Gifft vergleichen / so muß sie ja etwas reale, materiale, positiuum, das ist / was wesentliches seyn.

Antwort. Die Erbsünde ist nicht nihil negatiuè, das ist / gar nichts: Sondern / wie mans in Schulen nennet / ist sie eine priuatio ein Mangel / eine Beraubung deß guten / wie sie auch Lutherus selbst / Genes. 2. nennet. Darnach ist sie auch ein habitus oder böse schädliche Vnart / eine böse Seuche / wie sie die Apologia der Augspurgischen Confession nennet / oder eine böse Vnordnung im Menschen / in der Seel / im Hertzen vnd allen Kräfften deß Menschens / ein eynwohnendes Vbel / Rom. 7. Eine Feindschafft wider Gott / Rom. 8. Eine Verderbung. Rom. 3. etc. aber nicht quiddã reale, materiale, positiuum, nichts etwas wesentliches oď selbständiges / gleich wie die bösen habitus oder Vnarten nicht wesentliche Dinge sindt / auch nicht lauter priuationes oder Mängel / etc.

Darumb ist es ein lauter Lästerung / wann sie vns zumessen wöllen / daß wir lehren sollen / die Sünde sey etwas wesentliches oder selbständiges mit der Natur vermischet / dann wir solche Lehre / als falsch vnd vnrecht / verwerffen vnd außsetzen.

III. Wendet er für / das Concordi Buch trette auch darinnen zur Manicheer Lehr / daß es setzet / durch die Erbsünde / als durch ein geistlich Gifft / sey vnser Natur vergifftet vnnd verderbt. Dann die Manicheer sollen etwa auch gelehret haben / daß die Natur durch die Sünde vervnreiniget sey / etc.

Mischet aber jmmerdar solche Sachen / die zu vnterscheiden sind. Dann die Manicheer haben gelehret / daß die Natur durch die Sünde / als ein selbständiges Wesen / das in derselben wesentlich

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[0306] keit / oder böse gifftige Art / welche die gantze Natur eyngenommen / vnd durchgedrungen. Als Genes. cap. 3. 38. 42. 1. Cor. 15. Tom. 6. Ienensi, vnd an dergleichen vielen Ohrten mehr. Darauß klar ist / daß solche Lehre nicht kan Manichaeisch gescholten / vnd mit derselben Ketzerey vergliechen werden. Wirfft er vns für / weil wir die Erbsünde einer Vnreinigkeit vnd Teuffels Gifft vergleichen / so muß sie ja etwas reale, materiale, positiuum, das ist / was wesentliches seyn. Antwort. Die Erbsünde ist nicht nihil negatiuè, das ist / gar nichts: Sondern / wie mans in Schulen nennet / ist sie eine priuatio ein Mangel / eine Beraubung deß guten / wie sie auch Lutherus selbst / Genes. 2. nennet. Darnach ist sie auch ein habitus oder böse schädliche Vnart / eine böse Seuche / wie sie die Apologia der Augspurgischen Confession nennet / oder eine böse Vnordnung im Menschen / in der Seel / im Hertzen vnd allen Kräfften deß Menschens / ein eynwohnendes Vbel / Rom. 7. Eine Feindschafft wider Gott / Rom. 8. Eine Verderbung. Rom. 3. etc. aber nicht quiddã reale, materiale, positiuum, nichts etwas wesentliches oď selbständiges / gleich wie die bösen habitus oder Vnarten nicht wesentliche Dinge sindt / auch nicht lauter priuationes oder Mängel / etc. Darumb ist es ein lauter Lästerung / wann sie vns zumessen wöllen / daß wir lehren sollen / die Sünde sey etwas wesentliches oder selbständiges mit der Natur vermischet / dann wir solche Lehre / als falsch vnd vnrecht / verwerffen vnd außsetzen. III. Wendet er für / das Concordi Buch trette auch darinnen zur Manicheer Lehr / daß es setzet / durch die Erbsünde / als durch ein geistlich Gifft / sey vnser Natur vergifftet vnnd verderbt. Dann die Manicheer sollen etwa auch gelehret haben / daß die Natur durch die Sünde vervnreiniget sey / etc. Mischet aber jmmerdar solche Sachen / die zu vnterscheiden sind. Dann die Manicheer haben gelehret / daß die Natur durch die Sünde / als ein selbständiges Wesen / das in derselben wesentlich

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/306>, abgerufen am 21.11.2024.