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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Also vnderscheidet er auch zwischen der Erbsünde vnd Natur / Tractatu 43. in Iohan. de cap. 8. Venit Dominus Deus ad hominem peccatorem, duo nomina audisti, & hominem & peccatorem. Quod homo est, ex Deo est, quod peccator est, non est ex Deo. Anatura vitium secernatur. Agnoscatur natura, vnde creator laudetur, agnoscatur vitium, propter quod medicus inuocetur. Das ist / Gott der HERR ist zum Menschen kommen / der ein Sünder ist / da hastu zwen Namen gehöret / einen Menschen vnd einen Sünder. Daß nun der Mensch Mensch ist / das hat er auß vnd von Gott / daß er aber ein Sünder ist / das hat er nicht von Gott. Man vnderscheide den Gebrechen oder Mangel von der Natur / vnd erkenne die Natur / daher der Schöpffer billich zu loben ist / man erkenne auch den Mangel vnd Gebrechen der Natur / vnd halte sich derwegen zu dem rechten Seelen Artzt Jesu Christo / etc.

Aber von diesem Vnderscheid ist droben im ersten vnd andern Punct außführlicher gehandelt.

V. Vnangesehen / daß im Concordi Buch / pag. 231. vnd 261. verworffen wirdt / da jemands lehrete / daß nicht der natürliche Mensch / sondern etwas anders vnd frembdes im Menschen sündige / deßwegen nicht die Natur / sondern allein die Erbsünde in der Natur angeklaget würde / etc. noch dennoch vnderstehet sich dieser Geist / dem Concordi Buch solche Lehre zuzumessen. Vnd das darumb / weil das Concordi Buch lehret / daß das verderbte Hertz derhalben sündiget / daß es durch die Erbsünde verderbt ist.

Aber was darffs viel Wort? wann das Menschliche Hertz / als ein Hertz / an vnd für sich selbst sündigte / so müste freylich die Sünde Gottes Creatur seyn. Dann das Hertz / so ferrn es ein Hertz / Substantz oder Natur ist / ist Gottes Geschöpff oder Creatur. Weil nun Gott die Sünde selbst nicht schaffet / so muß ja nohtwendig folgen / daß ein anders die Natur deß Hertzen sey / von Gott erschaffen / vnd das böse / daher es kommt / daß das Hertz / welchs Gott erschaffen hat / sündig ist vnd Sünde thut.

Also vnderscheidet er auch zwischen der Erbsünde vnd Natur / Tractatu 43. in Iohan. de cap. 8. Venit Dominus Deus ad hominem peccatorem, duo nomina audisti, & hominem & peccatorem. Quòd homo est, ex Deo est, quòd peccator est, nõ est ex Deo. Anatura vitium secernatur. Agnoscatur natura, vnde creator laudetur, agnoscatur vitium, propter quod medicus inuocetur. Das ist / Gott der HERR ist zum Menschen kom̃en / der ein Sünder ist / da hastu zwen Namẽ gehöret / einen Menschen vñ einen Sünder. Daß nun der Mensch Mensch ist / das hat er auß vñ von Gott / daß er aber ein Sünder ist / das hat er nicht von Gott. Man vnderscheide den Gebrechen oder Mangel von der Natur / vnd erkenne die Natur / daher der Schöpffer billich zu loben ist / man erkenne auch den Mangel vnd Gebrechen der Natur / vnd halte sich derwegen zu dem rechten Seelen Artzt Jesu Christo / etc.

Aber von diesem Vnderscheid ist droben im ersten vnd andern Punct außführlicher gehandelt.

V. Vnangesehen / daß im Concordi Buch / pag. 231. vnd 261. verworffen wirdt / da jemands lehrete / daß nicht der natürliche Mensch / sondern etwas anders vnd frembdes im Menschen sündige / deßwegen nicht die Natur / sondern allein die Erbsünde in der Natur angeklaget würde / etc. noch dennoch vnderstehet sich dieser Geist / dem Concordi Buch solche Lehre zuzumessen. Vnd das darumb / weil das Concordi Buch lehret / daß das verderbte Hertz derhalben sündiget / daß es durch die Erbsünde verderbt ist.

Aber was darffs viel Wort? wann das Menschliche Hertz / als ein Hertz / an vnd für sich selbst sündigte / so müste freylich die Sünde Gottes Creatur seyn. Dann das Hertz / so ferrn es ein Hertz / Substantz oder Natur ist / ist Gottes Geschöpff oder Creatur. Weil nun Gott die Sünde selbst nicht schaffet / so muß ja nohtwendig folgen / daß ein anders die Natur deß Hertzen sey / von Gott erschaffen / vnd das böse / daher es kom̃t / daß das Hertz / welchs Gott erschaffen hat / sündig ist vnd Sünde thut.

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[149/0309] Also vnderscheidet er auch zwischen der Erbsünde vnd Natur / Tractatu 43. in Iohan. de cap. 8. Venit Dominus Deus ad hominem peccatorem, duo nomina audisti, & hominem & peccatorem. Quòd homo est, ex Deo est, quòd peccator est, nõ est ex Deo. Anatura vitium secernatur. Agnoscatur natura, vnde creator laudetur, agnoscatur vitium, propter quod medicus inuocetur. Das ist / Gott der HERR ist zum Menschen kom̃en / der ein Sünder ist / da hastu zwen Namẽ gehöret / einen Menschen vñ einen Sünder. Daß nun der Mensch Mensch ist / das hat er auß vñ von Gott / daß er aber ein Sünder ist / das hat er nicht von Gott. Man vnderscheide den Gebrechen oder Mangel von der Natur / vnd erkenne die Natur / daher der Schöpffer billich zu loben ist / man erkenne auch den Mangel vnd Gebrechen der Natur / vnd halte sich derwegen zu dem rechten Seelen Artzt Jesu Christo / etc. Aber von diesem Vnderscheid ist droben im ersten vnd andern Punct außführlicher gehandelt. V. Vnangesehen / daß im Concordi Buch / pag. 231. vnd 261. verworffen wirdt / da jemands lehrete / daß nicht der natürliche Mensch / sondern etwas anders vnd frembdes im Menschen sündige / deßwegen nicht die Natur / sondern allein die Erbsünde in der Natur angeklaget würde / etc. noch dennoch vnderstehet sich dieser Geist / dem Concordi Buch solche Lehre zuzumessen. Vnd das darumb / weil das Concordi Buch lehret / daß das verderbte Hertz derhalben sündiget / daß es durch die Erbsünde verderbt ist. Aber was darffs viel Wort? wann das Menschliche Hertz / als ein Hertz / an vnd für sich selbst sündigte / so müste freylich die Sünde Gottes Creatur seyn. Dann das Hertz / so ferrn es ein Hertz / Substantz oder Natur ist / ist Gottes Geschöpff oder Creatur. Weil nun Gott die Sünde selbst nicht schaffet / so muß ja nohtwendig folgen / daß ein anders die Natur deß Hertzen sey / von Gott erschaffen / vnd das böse / daher es kom̃t / daß das Hertz / welchs Gott erschaffen hat / sündig ist vnd Sünde thut.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/309>, abgerufen am 21.11.2024.