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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Concordi Buchs Lehre mit d Manicheer Lehre dißfals nichts vberall zu schaffen. Dann wir nicht lehren / daß die Erbsünde ein selbständiges vom Teuffel erschaffenes Wesen sey / in deß Menschen Natur wohnendt / vnnd vom Teuffel mit derselben vermischet / wie die Manicheer etwa gelehret: Sondern wir vnderscheiden mit der heiligen Schrifft / Augustino vnd Luthero / zwischen Gottes Werck / das noch vbrig ist / oder zwischen der Natur / die Gottes Werck vnd Geschöpff ist / auch nach dem Fall / wie droben im ersten vnd andern Punct nach der Länge erwiesen / vnd zwischen der Erbsünde / damit die Natur verderbt ist.

Wöllen hie nuhr einen Spruch Augustini auß seinem ersten Buch de nuptijs & concupiscentia cap. 1. hieher setzen / in welchem er solchen Vnderscheidt auffs aller deutlichste handelt: Intentio, spricht er / huius libri est, vt quantum nos Dominus adiuuare dignatur, carnalis concupiscentiae malum, propter quod homo, qui per illam nascitur, trahit originale peccatum, discernamus a bonitate nuptiarum, &c. Ich hab mir in diesem Buch fürgenommen / so viel mir Gott Gnade verleihen wirdt / daß ich das böse der fleischlichen Lust / vmb welches willen der jenige / der dadurch geboren wird / die Erbsünde an oder mit sich zeucht / von der Gütigkeit deß Wercks der Geburt oder Fortpflantzung der Menschlichen Natur zu vnderscheiden / etc. Vnd cap. 3. Quis audeat dicere, donum Dei esse peccatum? Anima enim & corpus, & quaecunque bona animae & corporis naturaliter insita, etiam in peccatoribus dona Dei sunt, quoniam Deus, non ipsi ista fecerunt. Das ist / Wer darff sagen / daß Gottes Gaben Sünde sindt? Dann die Seel vnd der Leib / vnd was Leib vnd Seel noch mehr für gutes an sich haben / auch in den Sündern / sindt Gottes Gaben / dann Gott hat dieselbigen gemacht / vnd nicht sie selbst. Das heist ja freylich deutlich gnugsamm vnderscheiden zwischen der Erbsünde vnnd zwischen der verderbten Natur / so noch jetziger Zeit Gottes Geschöpff ist / auch nach dem Fall.

Concordi Buchs Lehre mit ď Manicheer Lehre dißfals nichts vberall zu schaffen. Dañ wir nicht lehren / daß die Erbsünde ein selbständiges vom Teuffel erschaffenes Wesen sey / in deß Menschẽ Natur wohnendt / vnnd vom Teuffel mit derselben vermischet / wie die Manicheer etwa gelehret: Sondern wir vnderscheiden mit der heiligen Schrifft / Augustino vnd Luthero / zwischen Gottes Werck / das noch vbrig ist / oder zwischen der Natur / die Gottes Werck vnd Geschöpff ist / auch nach dem Fall / wie droben im ersten vnd andern Punct nach der Länge erwiesen / vnd zwischen der Erbsünde / damit die Natur verderbt ist.

Wöllen hie nuhr einen Spruch Augustini auß seinem ersten Buch de nuptijs & concupiscentia cap. 1. hieher setzen / in welchem er solchen Vnderscheidt auffs aller deutlichste handelt: Intentio, spricht er / huius libri est, vt quantum nos Dominus adiuuare dignatur, carnalis concupiscentiae malum, propter quod homo, qui per illam nascitur, trahit originale peccatum, discernamus à bonitate nuptiarum, &c. Ich hab mir in diesem Buch fürgenommen / so viel mir Gott Gnade verleihen wirdt / daß ich das böse der fleischlichen Lust / vmb welches willen der jenige / der dadurch geboren wird / die Erbsünde an oder mit sich zeucht / von der Gütigkeit deß Wercks der Geburt oder Fortpflantzung der Menschlichen Natur zu vnderscheiden / etc. Vnd cap. 3. Quis audeat dicere, donum Dei esse peccatum? Anima enim & corpus, & quaecunque bona animae & corporis naturaliter insita, etiam in peccatoribus dona Dei sunt, quoniam Deus, non ipsi ista fecerunt. Das ist / Wer darff sagen / daß Gottes Gaben Sünde sindt? Dann die Seel vnd der Leib / vnd was Leib vnd Seel noch mehr für gutes an sich haben / auch in den Sündern / sindt Gottes Gaben / dann Gott hat dieselbigen gemacht / vnd nicht sie selbst. Das heist ja freylich deutlich gnugsam̃ vnderscheiden zwischen der Erbsünde vnnd zwischen der verderbten Natur / so noch jetziger Zeit Gottes Geschöpff ist / auch nach dem Fall.

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[0308] Concordi Buchs Lehre mit ď Manicheer Lehre dißfals nichts vberall zu schaffen. Dañ wir nicht lehren / daß die Erbsünde ein selbständiges vom Teuffel erschaffenes Wesen sey / in deß Menschẽ Natur wohnendt / vnnd vom Teuffel mit derselben vermischet / wie die Manicheer etwa gelehret: Sondern wir vnderscheiden mit der heiligen Schrifft / Augustino vnd Luthero / zwischen Gottes Werck / das noch vbrig ist / oder zwischen der Natur / die Gottes Werck vnd Geschöpff ist / auch nach dem Fall / wie droben im ersten vnd andern Punct nach der Länge erwiesen / vnd zwischen der Erbsünde / damit die Natur verderbt ist. Wöllen hie nuhr einen Spruch Augustini auß seinem ersten Buch de nuptijs & concupiscentia cap. 1. hieher setzen / in welchem er solchen Vnderscheidt auffs aller deutlichste handelt: Intentio, spricht er / huius libri est, vt quantum nos Dominus adiuuare dignatur, carnalis concupiscentiae malum, propter quod homo, qui per illam nascitur, trahit originale peccatum, discernamus à bonitate nuptiarum, &c. Ich hab mir in diesem Buch fürgenommen / so viel mir Gott Gnade verleihen wirdt / daß ich das böse der fleischlichen Lust / vmb welches willen der jenige / der dadurch geboren wird / die Erbsünde an oder mit sich zeucht / von der Gütigkeit deß Wercks der Geburt oder Fortpflantzung der Menschlichen Natur zu vnderscheiden / etc. Vnd cap. 3. Quis audeat dicere, donum Dei esse peccatum? Anima enim & corpus, & quaecunque bona animae & corporis naturaliter insita, etiam in peccatoribus dona Dei sunt, quoniam Deus, non ipsi ista fecerunt. Das ist / Wer darff sagen / daß Gottes Gaben Sünde sindt? Dann die Seel vnd der Leib / vnd was Leib vnd Seel noch mehr für gutes an sich haben / auch in den Sündern / sindt Gottes Gaben / dann Gott hat dieselbigen gemacht / vnd nicht sie selbst. Das heist ja freylich deutlich gnugsam̃ vnderscheiden zwischen der Erbsünde vnnd zwischen der verderbten Natur / so noch jetziger Zeit Gottes Geschöpff ist / auch nach dem Fall.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/308>, abgerufen am 21.11.2024.