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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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gemeynt / wann man sagt / daß die Sünde mache / daß alles Dichten vnd Trachten Menschliches Hertzens von Jugend auff böse sey. Aber daran lassen sich diese Schwärmer nicht begnügen: Sondern wöllen haben / daß wir mit jhnen schwärmen sollen / die verderbte Seele oder Natur deß Menschens sey die Sünde selbst / vnnd sündige nicht derwegen / daß sie verderbt ist / Sondern daß sie ohne allen Vnderscheidt die Verderbung oder Sünde selbst sey / welches falsch vnnd Gottslästerlich ist / vnd wir mit jhnen nimmer mehr sagen können noch wöllen.

VI. Das aber ist erstlich eine treffliche Folgerey Kunst / daQq. i. fa. 2. dieser Geist fürgibt: Die alten Manicheer haben die wesentliche Verwandlung der bösen Natur in eine gute Natur verleugnet / vnd haben nuhr auff eine Scheidung getrungen deß bösen oder der selbständigen Sünde / so / jrem Gedicht nach / in der Menschlichen Natur wohnete. Derwegen (spricht er) sindt diß Manicheer / welche lehren / daß die Natur deß Menschen in der Bekehrung zu Gott / oder in der Widergeburt nicht wesentlich in eine newe Natur verwandelt werde / sondern halten / daß die Sünde als eine böse Vnart von der verderbten Natur gescheyden / vnd die verderbte Natur geheilet / vernewert oder gesundt gemacht werde.

Dann erstlich ists nicht wahr / daß die Manicheer die wesentliche Verwandlung der guten Natur wider Augustinum vnd andere reine Lehrer sollen verleugnet haben / sintemal offenbar ist / daß Augustinus vnnd die andere Patres keine wesentliche Verwandlung der Natur gelehret / sondern nuhr eine Veränderung in den Qualiteten oder zufälligen Dingen / wie droben auß Augustino gewaltig erwiesen.

Augustinus hat die Veränderung der Natur in jhren guten Qualiteten / Art oder Eygenschafften gelehret / diese haben die Manicheer wider jhn geleugnet / vnnd keine andere / ist auch von keiner andern der Streit gewest zwischen Augustino vnnd den Manicheern.

gemeynt / wann man sagt / daß die Sünde mache / daß alles Dichten vnd Trachten Menschliches Hertzens von Jugend auff böse sey. Aber daran lassen sich diese Schwärmer nicht begnügen: Sondern wöllen haben / daß wir mit jhnen schwärmen sollen / die verderbte Seele oder Natur deß Menschens sey die Sünde selbst / vnnd sündige nicht derwegen / daß sie verderbt ist / Sondern daß sie ohne allen Vnderscheidt die Verderbung oder Sünde selbst sey / welches falsch vnnd Gottslästerlich ist / vnd wir mit jhnen nimmer mehr sagen können noch wöllen.

VI. Das aber ist erstlich eine treffliche Folgerey Kunst / daQq. i. fa. 2. dieser Geist fürgibt: Die alten Manicheer haben die wesentliche Verwandlung der bösen Natur in eine gute Natur verleugnet / vnd haben nuhr auff eine Scheidung getrungen deß bösen oder der selbständigen Sünde / so / jrem Gedicht nach / in der Menschlichen Natur wohnete. Derwegen (spricht er) sindt diß Manicheer / welche lehren / daß die Natur deß Menschen in der Bekehrung zu Gott / oder in der Widergeburt nicht wesentlich in eine newe Natur verwandelt werde / sondern halten / daß die Sünde als eine böse Vnart von der verderbten Natur gescheyden / vnd die verderbte Natur geheilet / vernewert oder gesundt gemacht werde.

Dann erstlich ists nicht wahr / daß die Manicheer die wesentliche Verwandlung der guten Natur wider Augustinum vnd andere reine Lehrer sollen verleugnet haben / sintemal offenbar ist / daß Augustinus vnnd die andere Patres keine wesentliche Verwandlung der Natur gelehret / sondern nuhr eine Veränderung in den Qualiteten oder zufälligen Dingen / wie droben auß Augustino gewaltig erwiesen.

Augustinus hat die Veränderung der Natur in jhren guten Qualiteten / Art oder Eygenschafften gelehret / diese haben die Manicheer wider jhn geleugnet / vnnd keine andere / ist auch von keiner andern der Streit gewest zwischen Augustino vnnd den Manicheern.

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[152/0315] gemeynt / wann man sagt / daß die Sünde mache / daß alles Dichten vnd Trachten Menschliches Hertzens von Jugend auff böse sey. Aber daran lassen sich diese Schwärmer nicht begnügen: Sondern wöllen haben / daß wir mit jhnen schwärmen sollen / die verderbte Seele oder Natur deß Menschens sey die Sünde selbst / vnnd sündige nicht derwegen / daß sie verderbt ist / Sondern daß sie ohne allen Vnderscheidt die Verderbung oder Sünde selbst sey / welches falsch vnnd Gottslästerlich ist / vnd wir mit jhnen nimmer mehr sagen können noch wöllen. VI. Das aber ist erstlich eine treffliche Folgerey Kunst / da dieser Geist fürgibt: Die alten Manicheer haben die wesentliche Verwandlung der bösen Natur in eine gute Natur verleugnet / vnd haben nuhr auff eine Scheidung getrungen deß bösen oder der selbständigen Sünde / so / jrem Gedicht nach / in der Menschlichen Natur wohnete. Derwegen (spricht er) sindt diß Manicheer / welche lehren / daß die Natur deß Menschen in der Bekehrung zu Gott / oder in der Widergeburt nicht wesentlich in eine newe Natur verwandelt werde / sondern halten / daß die Sünde als eine böse Vnart von der verderbten Natur gescheyden / vnd die verderbte Natur geheilet / vernewert oder gesundt gemacht werde. Qq. i. fa. 2. Dann erstlich ists nicht wahr / daß die Manicheer die wesentliche Verwandlung der guten Natur wider Augustinum vnd andere reine Lehrer sollen verleugnet haben / sintemal offenbar ist / daß Augustinus vnnd die andere Patres keine wesentliche Verwandlung der Natur gelehret / sondern nuhr eine Veränderung in den Qualiteten oder zufälligen Dingen / wie droben auß Augustino gewaltig erwiesen. Augustinus hat die Veränderung der Natur in jhren guten Qualiteten / Art oder Eygenschafften gelehret / diese haben die Manicheer wider jhn geleugnet / vnnd keine andere / ist auch von keiner andern der Streit gewest zwischen Augustino vnnd den Manicheern.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/315>, abgerufen am 21.11.2024.