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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Zum andern / haben die Manicheer gelehret eine Scheidung der selbstendigen wesentlichen Sünde / die im Menschen wohnet / vnd nicht der bösen Seuchen oder Vnart / dadurch die Natur verderbt ist. Solchs hat Augustinus an den Manicheern verdampt / vnd wir verdammens auch. Hergegen hat Augustinus gelehret / daß in der newen Geburt oder Bekerung die böse Vnart dem Menschen vergeben werde vmb Christi willen / vnd daß durch den Heiligen Geist ein Anfang gemacht / die inwohnende Sünde im Fleische zu dempffen vnd zu tödten / etc. Das lehren wir mit Augustino auch / vnnd haben also mit der Manicheer Irrthumb gar nichts gemein.

Zum dritten / haben die Manicheer gelehret / daß / wann die selbstendige Sünde vom Menschen gescheiden / so bliebe sie in Ewigkeit bestehen oder lebendig / etc. Solchs verdammen wir mit Augustino / wie auch droben klärlich angezeiget.

Augustini Spruch lib. 6. contra Iulian. cap. 7. Naturam sanandam, der hie wider eingeführet / ist / wie kurtz zuuor gemeldt / droben verantwortet / darbey wirs bewenden lassen.

In Summa / die Natur ist durch die Sünde verderbt / wann nun der Mensch widergeboren oder zu Gott bekehret wirdt / da wirt jhm erstlich die angeborne Sünde / Verderbung oder Vnart vmb Christi willen vergeben vnd nicht zugerechnet / dieweil Christus dafür bezalet / welche Bezalung der Mensch mit dem Glauben ergreifft vnd fasset. Darnach wirt jm der Heilige Geist geben / Tit. 3. welcher anfängt die Sünde selbst oder die böse Vnart außzutilgen / vnd den Menschen von Tag zu Tag reiner vnnd frömmer zumachen / aber die gäntzliche Außfegung der Sünden wirdt in diesem Leben nicht vollbracht / sondern erst im zukünfftigen.

Augustinus tractat. 41. in Iohan.

Auff solche Weise lehret die Schrifft von der Widergeburt vnd Bekehrung deß Menschen zu Gott / vnd also lehren auch darvon Augustinus / vnd sonderlich Lutherus.

Daß sie aber von einer wesentlichen Verwandelung der verderbten Natur / in eine andere newe Natur / welche die Gerechtigkeit

Zum andern / haben die Manicheer gelehret eine Scheidung der selbstendigen wesentlichẽ Sünde / die im Menschen wohnet / vñ nicht der bösen Seuchen oder Vnart / dadurch die Natur verderbt ist. Solchs hat Augustinus an den Manicheern verdampt / vnd wir verdammens auch. Hergegen hat Augustinus gelehret / daß in der newen Geburt oder Bekerung die böse Vnart dem Menschen vergeben werde vmb Christi willen / vnd daß durch den Heiligen Geist ein Anfang gemacht / die inwohnende Sünde im Fleische zu dempffen vnd zu tödten / etc. Das lehren wir mit Augustino auch / vnnd haben also mit der Manicheer Irrthumb gar nichts gemein.

Zum dritten / haben die Manicheer gelehret / daß / wann die selbstendige Sünde vom Menschen gescheiden / so bliebe sie in Ewigkeit bestehen oder lebendig / etc. Solchs verdammen wir mit Augustino / wie auch droben klärlich angezeiget.

Augustini Spruch lib. 6. contra Iulian. cap. 7. Naturam sanandam, der hie wider eingeführet / ist / wie kurtz zuuor gemeldt / droben verantwortet / darbey wirs bewenden lassen.

In Summa / die Natur ist durch die Sünde verderbt / wann nun der Mensch widergeboren oder zu Gott bekehret wirdt / da wirt jhm erstlich die angeborne Sünde / Verderbung oder Vnart vmb Christi willen vergeben vnd nicht zugerechnet / dieweil Christus dafür bezalet / welche Bezalung der Mensch mit dem Glauben ergreifft vnd fasset. Darnach wirt jm der Heilige Geist geben / Tit. 3. welcher anfängt die Sünde selbst oder die böse Vnart außzutilgen / vnd den Menschen von Tag zu Tag reiner vnnd frömmer zumachen / aber die gäntzliche Außfegung der Sünden wirdt in diesem Leben nicht vollbracht / sondern erst im zukünfftigen.

Augustinus tractat. 41. in Iohan.

Auff solche Weise lehret die Schrifft von der Widergeburt vnd Bekehrung deß Menschen zu Gott / vnd also lehren auch darvon Augustinus / vnd sonderlich Lutherus.

Daß sie aber von einer wesentlichen Verwandelung der verderbten Natur / in eine andere newe Natur / welche die Gerechtigkeit

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[0316] Zum andern / haben die Manicheer gelehret eine Scheidung der selbstendigen wesentlichẽ Sünde / die im Menschen wohnet / vñ nicht der bösen Seuchen oder Vnart / dadurch die Natur verderbt ist. Solchs hat Augustinus an den Manicheern verdampt / vnd wir verdammens auch. Hergegen hat Augustinus gelehret / daß in der newen Geburt oder Bekerung die böse Vnart dem Menschen vergeben werde vmb Christi willen / vnd daß durch den Heiligen Geist ein Anfang gemacht / die inwohnende Sünde im Fleische zu dempffen vnd zu tödten / etc. Das lehren wir mit Augustino auch / vnnd haben also mit der Manicheer Irrthumb gar nichts gemein. Zum dritten / haben die Manicheer gelehret / daß / wann die selbstendige Sünde vom Menschen gescheiden / so bliebe sie in Ewigkeit bestehen oder lebendig / etc. Solchs verdammen wir mit Augustino / wie auch droben klärlich angezeiget. Augustini Spruch lib. 6. contra Iulian. cap. 7. Naturam sanandam, der hie wider eingeführet / ist / wie kurtz zuuor gemeldt / droben verantwortet / darbey wirs bewenden lassen. In Summa / die Natur ist durch die Sünde verderbt / wann nun der Mensch widergeboren oder zu Gott bekehret wirdt / da wirt jhm erstlich die angeborne Sünde / Verderbung oder Vnart vmb Christi willen vergeben vnd nicht zugerechnet / dieweil Christus dafür bezalet / welche Bezalung der Mensch mit dem Glauben ergreifft vnd fasset. Darnach wirt jm der Heilige Geist geben / Tit. 3. welcher anfängt die Sünde selbst oder die böse Vnart außzutilgen / vnd den Menschen von Tag zu Tag reiner vnnd frömmer zumachen / aber die gäntzliche Außfegung der Sünden wirdt in diesem Leben nicht vollbracht / sondern erst im zukünfftigen. Auff solche Weise lehret die Schrifft von der Widergeburt vnd Bekehrung deß Menschen zu Gott / vnd also lehren auch darvon Augustinus / vnd sonderlich Lutherus. Daß sie aber von einer wesentlichen Verwandelung der verderbten Natur / in eine andere newe Natur / welche die Gerechtigkeit

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/316>, abgerufen am 21.11.2024.