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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Vnd ist recht geredt / da Augustinus lib. 2. Contra Iul. schreibet: Vnser Natur sey durch deß ersten Menschen Sünde verderbt / vnd nit von einer andern selbstendigen Natur abzusöndern / sondern sie sey zu heilen von dem Gebrechen den sie hat / etc. Ist auch vnnd gehet diese Rede Augustini stracks wider diese Schwärmer. Dann ist die Natur von dem Gebrechen / welchen sie durch deß ersten Menschen Sünde vberkommen hat / zu heilen / daß sie gantz gesundt vnnd rein werde / so muß ja beides wahr seyn / Erstlich daß die verderbte Natur die Sünde selbst nicht sey / sondern die Sünde sey ein böser Gebrechen / daruon die Natur zu heilen ist. Zum andern / daß die Natur von solchem bösen Zufall am Jüngstentage gantz vnd gar zu heilen oder zubefreyen sey / also daß sie gantz vnd gar keine böse Vnart oder Gebrechen mehr an sich habe. Darinnen bestehet vnser Kirchenlehre / vnd das ist die Warheit / wider diese Schwärmer / noch dürffen sie Augustinum auff jhrer Seiten dürstiglich anziehen.

Das Sprüchlein Augustini sermon. 30. de verbis Apostoli: Natura in te sananda est, non separanda, ist auch für vns vnd wider diese Schwärmer. Die Natur in dir / spricht Augustinus / ist zu heilen (verstehe von der Sünde) vnnd ist nicht abzuscheiden / wie die Manicheer schwärmeten / von einer andern wesentlichen selbstendigen Natur / welche die Sünde oder das böse selbst were.

Ebner massen bestättiget auch dieser Spruch Sermon. 45. de tempore, vnsere Lehre: Peccatum non est alia natura, vt in saniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit. Das ist: Die Erbsünde ist nicht eine andere frembde Natur / wie die Manicheer geschwärmet / sondern ist vnsere Kranckheit oder Gebrechen / vnd wirdt nicht etwa seyn / wann sie von der Natur geschieden wirdt / sondern wirdt als dann nirgendts mehr oder gar nicht seyn.

Vnd ist recht geredt / da Augustinus lib. 2. Contra Iul. schreibet: Vnser Natur sey durch deß ersten Menschen Sünde verderbt / vñ nit von einer andern selbstendigẽ Natur abzusöndern / sondern sie sey zu heilen von dem Gebrechen den sie hat / etc. Ist auch vnnd gehet diese Rede Augustini stracks wider diese Schwärmer. Dann ist die Natur von dem Gebrechen / welchen sie durch deß ersten Menschen Sünde vberkommen hat / zu heilen / daß sie gantz gesundt vnnd rein werde / so muß ja beides wahr seyn / Erstlich daß die verderbte Natur die Sünde selbst nicht sey / sondern die Sünde sey ein böser Gebrechẽ / daruon die Natur zu heilen ist. Zum andern / daß die Natur von solchem bösen Zufall am Jüngstentage gantz vnd gar zu heilen oder zubefreyen sey / also daß sie gantz vnd gar keine böse Vnart oder Gebrechen mehr an sich habe. Darinnen bestehet vnser Kirchenlehre / vnd das ist die Warheit / wider diese Schwärmer / noch dürffen sie Augustinum auff jhrer Seiten dürstiglich anziehen.

Das Sprüchlein Augustini sermon. 30. de verbis Apostoli: Natura in te sananda est, non separanda, ist auch für vns vñ wider diese Schwärmer. Die Natur in dir / spricht Augustinus / ist zu heilen (verstehe von der Sünde) vnnd ist nicht abzuscheiden / wie die Manicheer schwärmeten / von einer andern wesentlichen selbstendigen Natur / welche die Sünde oder das böse selbst were.

Ebner massen bestättiget auch dieser Spruch Sermon. 45. de tempore, vnsere Lehre: Peccatum non est alia natura, vt in saniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit. Das ist: Die Erbsünde ist nicht eine andere frembde Natur / wie die Manicheer geschwärmet / sondern ist vnsere Kranckheit oder Gebrechen / vnd wirdt nicht etwa seyn / wann sie von der Natur geschieden wirdt / sondern wirdt als dann nirgendts mehr oder gar nicht seyn.

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[158/0327] Vnd ist recht geredt / da Augustinus lib. 2. Contra Iul. schreibet: Vnser Natur sey durch deß ersten Menschen Sünde verderbt / vñ nit von einer andern selbstendigẽ Natur abzusöndern / sondern sie sey zu heilen von dem Gebrechen den sie hat / etc. Ist auch vnnd gehet diese Rede Augustini stracks wider diese Schwärmer. Dann ist die Natur von dem Gebrechen / welchen sie durch deß ersten Menschen Sünde vberkommen hat / zu heilen / daß sie gantz gesundt vnnd rein werde / so muß ja beides wahr seyn / Erstlich daß die verderbte Natur die Sünde selbst nicht sey / sondern die Sünde sey ein böser Gebrechẽ / daruon die Natur zu heilen ist. Zum andern / daß die Natur von solchem bösen Zufall am Jüngstentage gantz vnd gar zu heilen oder zubefreyen sey / also daß sie gantz vnd gar keine böse Vnart oder Gebrechen mehr an sich habe. Darinnen bestehet vnser Kirchenlehre / vnd das ist die Warheit / wider diese Schwärmer / noch dürffen sie Augustinum auff jhrer Seiten dürstiglich anziehen. Das Sprüchlein Augustini sermon. 30. de verbis Apostoli: Natura in te sananda est, non separanda, ist auch für vns vñ wider diese Schwärmer. Die Natur in dir / spricht Augustinus / ist zu heilen (verstehe von der Sünde) vnnd ist nicht abzuscheiden / wie die Manicheer schwärmeten / von einer andern wesentlichen selbstendigen Natur / welche die Sünde oder das böse selbst were. Ebner massen bestättiget auch dieser Spruch Sermon. 45. de tempore, vnsere Lehre: Peccatum non est alia natura, vt in saniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit. Das ist: Die Erbsünde ist nicht eine andere frembde Natur / wie die Manicheer geschwärmet / sondern ist vnsere Kranckheit oder Gebrechen / vnd wirdt nicht etwa seyn / wann sie von der Natur geschieden wirdt / sondern wirdt als dann nirgendts mehr oder gar nicht seyn.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/327>, abgerufen am 21.11.2024.