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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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SS. iij. fac. 1.

Diesen schönen Spruch Augustini hat der Schwärmer zu seinem Vortheil also verdeutschet: Die Erbsünde ist nicht eine besondere / frembde / andere / vnderschiedene Natur vnnd Wesen in vnser Natur vnd Wesen / wie die Manicheer vnbesonnen geschwärmet / sondern ist vnser schwache / verderbte / verkehrte (ja Geistlich Todte) Natur / vnnd man kan vnd soll nicht sagen / daß die Erbsünde / als ein vnterschieden Ding / von der Natur solle geschieden oder abgesondert werden / vnnd dieselbige abgesonderte Erbsünde gleichwol nach der Absönderung / als etwas wesentliches / an einem gewissen Orth seyn vnd bleiben werde: Sondern wenn vnsere verderbte Natur widerumb geheilet vnnd aller Ding zu recht gebracht sein wirdt / so wirdt als dann keine Sünde mehr verhanden seyn.

Bleibet also vnser Kirchenlehre wider dieses Schwarmgeistes Dichten feste bestehen / vnd kan mit Grunde nicht vmbgestossen werden

SS. iij. fac. 2.

IX. Zeucht dieser Schwärmer durch etliche Blätter an / daß durch vnser Kirchenlehre / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes vnd seinen Wolthaten / viel zu gering solte gelehret werden / dieweil wir nicht mit jhnen diese grausame Gottslästerung treiben wöllen / daß ein wesentlicher Vnderscheid sey zwischen Christi vnnd vnserm Fleisch / vnd daß Christi Fleisch / das er angenommen / einer andern Art / Gestallt vnd Wesens sey / denn vnser Fleisch ist / etc. Dieweil aber diese Gottslästerung droben / in Verantwortung deß andern Puncts / außführlich verlegt ist / vnnd hie eben dieselbigen Sachen widerholet werden / welche daselbsten von diesem Schwarmgeist getrieben worden: Als wöllen wir den Christlichen Leser daselbst hin gewiesen haben / damit nicht einerley Sachen so viel mal in einerley Schrifft dürffen mit Verdruß deß Lesers widerholet werden.

X. Muß die Manichaeische Absönderung deß selbstendigen

SS. iij. fac. 1.

Diesen schönen Spruch Augustini hat der Schwärmer zu seinem Vortheil also verdeutschet: Die Erbsünde ist nicht eine besondere / frembde / andere / vnderschiedene Natur vnnd Wesen in vnser Natur vnd Wesen / wie die Manicheer vnbesonnen geschwärmet / sondern ist vnser schwache / verderbte / verkehrte (ja Geistlich Todte) Natur / vnnd man kan vnd soll nicht sagen / daß die Erbsünde / als ein vnterschieden Ding / von der Natur solle geschieden oder abgesondert werden / vnnd dieselbige abgesonderte Erbsünde gleichwol nach der Absönderung / als etwas wesentliches / an einem gewissen Orth seyn vnd bleiben werde: Sondern wenn vnsere verderbte Natur widerumb geheilet vnnd aller Ding zu recht gebracht sein wirdt / so wirdt als dann keine Sünde mehr verhanden seyn.

Bleibet also vnser Kirchenlehre wider dieses Schwarmgeistes Dichten feste bestehen / vnd kan mit Grunde nicht vmbgestossen werden

SS. iij. fac. 2.

IX. Zeucht dieser Schwärmer durch etliche Blätter an / daß durch vnser Kirchenlehre / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes vnd seinen Wolthaten / viel zu gering solte gelehret werden / dieweil wir nicht mit jhnen diese grausame Gottslästerung treiben wöllen / daß ein wesentlicher Vnderscheid sey zwischen Christi vnnd vnserm Fleisch / vnd daß Christi Fleisch / das er angenom̃en / einer andern Art / Gestallt vnd Wesens sey / denn vnser Fleisch ist / etc. Dieweil aber diese Gottslästerung droben / in Verantwortung deß andern Puncts / außführlich verlegt ist / vnnd hie eben dieselbigen Sachen widerholet werden / welche daselbsten von diesem Schwarmgeist getrieben worden: Als wöllen wir den Christlichen Leser daselbst hin gewiesen haben / damit nicht einerley Sachen so viel mal in einerley Schrifft dürffen mit Verdruß deß Lesers widerholet werden.

X. Muß die Manichaeische Absönderung deß selbstendigen

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[0328] Diesen schönen Spruch Augustini hat der Schwärmer zu seinem Vortheil also verdeutschet: Die Erbsünde ist nicht eine besondere / frembde / andere / vnderschiedene Natur vnnd Wesen in vnser Natur vnd Wesen / wie die Manicheer vnbesonnen geschwärmet / sondern ist vnser schwache / verderbte / verkehrte (ja Geistlich Todte) Natur / vnnd man kan vnd soll nicht sagen / daß die Erbsünde / als ein vnterschieden Ding / von der Natur solle geschieden oder abgesondert werden / vnnd dieselbige abgesonderte Erbsünde gleichwol nach der Absönderung / als etwas wesentliches / an einem gewissen Orth seyn vnd bleiben werde: Sondern wenn vnsere verderbte Natur widerumb geheilet vnnd aller Ding zu recht gebracht sein wirdt / so wirdt als dann keine Sünde mehr verhanden seyn. Bleibet also vnser Kirchenlehre wider dieses Schwarmgeistes Dichten feste bestehen / vnd kan mit Grunde nicht vmbgestossen werden IX. Zeucht dieser Schwärmer durch etliche Blätter an / daß durch vnser Kirchenlehre / von der Menschwerdung deß Sohns Gottes vnd seinen Wolthaten / viel zu gering solte gelehret werden / dieweil wir nicht mit jhnen diese grausame Gottslästerung treiben wöllen / daß ein wesentlicher Vnderscheid sey zwischen Christi vnnd vnserm Fleisch / vnd daß Christi Fleisch / das er angenom̃en / einer andern Art / Gestallt vnd Wesens sey / denn vnser Fleisch ist / etc. Dieweil aber diese Gottslästerung droben / in Verantwortung deß andern Puncts / außführlich verlegt ist / vnnd hie eben dieselbigen Sachen widerholet werden / welche daselbsten von diesem Schwarmgeist getrieben worden: Als wöllen wir den Christlichen Leser daselbst hin gewiesen haben / damit nicht einerley Sachen so viel mal in einerley Schrifft dürffen mit Verdruß deß Lesers widerholet werden. X. Muß die Manichaeische Absönderung deß selbstendigen

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/328>, abgerufen am 21.11.2024.