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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Bösen in der Menschlichen Natur wider herfür. Vnd dringet dieser Schwärmer / daß / wann wir lehren / daß Christus durch sein Leiden vnd Sterben vnser verderbte Natur von der Sünde erlöset habe / vnd nicht die Erbsünde selbst / daß vnsere Lehre sich mit der Manichaeischen Lehre vergleichen solle.

Aber dieser Fürwurff bedarff keiner weitläufftigen Antwort. Dann erstlich verdammen wir mit Hertzen vnd Munde der Manicheer Lehre von Absönderung der wesentlichen oder selbstendigen Sünde von vnser Natur / dann es ist keine solche wesentliche Sünde / weder im Menschen noch sonst in einiger Creatur. Wie wir dann auch dieses verwerffen: So jemandt lehrete / daß Christus mit seinem Leiden vnd Gehorsamm das verdienet / daß vnsere Natur von der Sünde / als einem selbstendigen Wesen / solte erlediget werden. Wie kan vns dann zugemessen werden / daß wir dißfalls etwas mit den Manicheern solten gemeyn haben?

Zum andern / lehren wir mit der Schrifft vnd Augustino wider die Manicheer / daß Christus Mensch worden / gestorben vnnd aufferstanden sey / auff daß er vnser Natur von der Sünde erlösete / vnd nicht von einem selbstendigen Vbel / dann das ist nicht in vnser Natur / wie die alten Manicheer fürgaben / Wie solten wir dann diß fals Manicheische Lehre führen?

Wöllen auß Augustini Buch contra Pelagium & Coelestinum, lib. 2. cap. 33. einen Spruch anziehen (von welchem dieser Schwärmer hie etliche Wort / aber im falschen Verstande / allegiert) in welchem dieser gantzer Streit vberauß deutlich erkläret: In hac quaestione, vbi quaeritur, non cui rei creator, sed cui rei saluator sit necessarius, non intuendum est, quid boni in sit in procreatione naturae, sed quid in peccato mali, quo certum est vitiatam esse naturam: Simul autem vtrumque propagatur, & natura & naturae vitium, quorum vnum est bonum, & alterum malum. Illud de conditoris largitate sumitur, hoc de originis damnatione attrahitur. Illi est causa bona voluntas Dei summi, huic mala vo-

Bösen in der Menschlichen Natur wider herfür. Vnd dringet dieser Schwärmer / daß / wann wir lehren / daß Christus durch sein Leiden vnd Sterben vnser verderbte Natur von der Sünde erlöset habe / vnd nicht die Erbsünde selbst / daß vnsere Lehre sich mit der Manichaeischen Lehre vergleichen solle.

Aber dieser Fürwurff bedarff keiner weitläufftigen Antwort. Dann erstlich verdammen wir mit Hertzen vnd Munde der Manicheer Lehre von Absönderung der wesentlichen oder selbstendigen Sünde von vnser Natur / dann es ist keine solche wesentliche Sünde / weder im Menschen noch sonst in einiger Creatur. Wie wir dann auch dieses verwerffen: So jemandt lehrete / daß Christus mit seinem Leiden vnd Gehorsam̃ das verdienet / daß vnsere Natur von der Sünde / als einem selbstendigen Wesen / solte erlediget werden. Wie kan vns dann zugemessen werden / daß wir dißfalls etwas mit den Manicheern solten gemeyn haben?

Zum andern / lehren wir mit der Schrifft vnd Augustino wider die Manicheer / daß Christus Mensch worden / gestorben vnnd aufferstanden sey / auff daß er vnser Natur von der Sünde erlösete / vnd nicht von einem selbstendigen Vbel / dann das ist nicht in vnser Natur / wie die alten Manicheer fürgaben / Wie solten wir dann diß fals Manichęische Lehre führen?

Wöllen auß Augustini Buch contra Pelagium & Coelestinum, lib. 2. cap. 33. einen Spruch anziehen (von welchem dieser Schwärmer hie etliche Wort / aber im falschẽ Verstande / allegiert) in welchem dieser gantzer Streit vberauß deutlich erkläret: In hac quaestione, vbi quaeritur, non cui rei creator, sed cui rei saluator sit necessarius, non intuendum est, quid boni in sit in procreatione naturae, sed quid in peccato mali, quo certum est vitiatam esse naturam: Simul autem vtrumque propagatur, & natura & naturae vitium, quorum vnum est bonum, & alterum malum. Illud de conditoris largitate sumitur, hoc de originis damnatione attrahitur. Illi est causa bona voluntas Dei summi, huic mala vo-

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[159/0329] Bösen in der Menschlichen Natur wider herfür. Vnd dringet dieser Schwärmer / daß / wann wir lehren / daß Christus durch sein Leiden vnd Sterben vnser verderbte Natur von der Sünde erlöset habe / vnd nicht die Erbsünde selbst / daß vnsere Lehre sich mit der Manichaeischen Lehre vergleichen solle. Aber dieser Fürwurff bedarff keiner weitläufftigen Antwort. Dann erstlich verdammen wir mit Hertzen vnd Munde der Manicheer Lehre von Absönderung der wesentlichen oder selbstendigen Sünde von vnser Natur / dann es ist keine solche wesentliche Sünde / weder im Menschen noch sonst in einiger Creatur. Wie wir dann auch dieses verwerffen: So jemandt lehrete / daß Christus mit seinem Leiden vnd Gehorsam̃ das verdienet / daß vnsere Natur von der Sünde / als einem selbstendigen Wesen / solte erlediget werden. Wie kan vns dann zugemessen werden / daß wir dißfalls etwas mit den Manicheern solten gemeyn haben? Zum andern / lehren wir mit der Schrifft vnd Augustino wider die Manicheer / daß Christus Mensch worden / gestorben vnnd aufferstanden sey / auff daß er vnser Natur von der Sünde erlösete / vnd nicht von einem selbstendigen Vbel / dann das ist nicht in vnser Natur / wie die alten Manicheer fürgaben / Wie solten wir dann diß fals Manichęische Lehre führen? Wöllen auß Augustini Buch contra Pelagium & Coelestinum, lib. 2. cap. 33. einen Spruch anziehen (von welchem dieser Schwärmer hie etliche Wort / aber im falschẽ Verstande / allegiert) in welchem dieser gantzer Streit vberauß deutlich erkläret: In hac quaestione, vbi quaeritur, non cui rei creator, sed cui rei saluator sit necessarius, non intuendum est, quid boni in sit in procreatione naturae, sed quid in peccato mali, quo certum est vitiatam esse naturam: Simul autem vtrumque propagatur, & natura & naturae vitium, quorum vnum est bonum, & alterum malum. Illud de conditoris largitate sumitur, hoc de originis damnatione attrahitur. Illi est causa bona voluntas Dei summi, huic mala vo-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/329>, abgerufen am 21.11.2024.