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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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anziehen / das ist / verkläret vnd helle werden soll / viel herrlicher vnd schöner dann die Sonn.

Item, pag. 270. sagt er eben das. Der Spruch ist kurtz zuvor allegiert worden.

Item, pag. 271. Er ist nicht der Natur feindt / sondern zeigt / daß er jhr will helffen jren Feindt / Todt vnd Teuffel zu dempffen / vnd jammert jhn vnsers Vnfalls / weil er sihet / daß wir jhm durch deß Teuffels Gifft vnnd Todt ersäufft sindt / vnd darinn stecken / daß wir nicht herauß können / an dem will er sich rechen / als an seinem eygnen Feindt / der jhm sein Werck vergifftet vnnd verderbet hat. Darumb ist diß ein recht tödtlich Tyriack / nicht auß der Apotecken / sondern von Himmel bereitet vnnd gegeben durch die Aufferstehung Christi / das vns soll vnschädlich seyn / sondern allein den tödten vnd verderben / der vns die Gifft hat gegeben vnnd angericht. Vide reliqua.

Auß erzehlten Worten ist klar / was Lutherus von der Verwandelung vnsers Fleisches in der Aufferstehung / etc. gehalten habe. Vnnd nach dieser Erklärung muß auch das Sprüchlein Lutheri Tom. 1. Ienensi, fol. 184. daß Gott das Fleisch new vnnd anders schaffen wölle / verstanden werden. Dann er verstehet das anders Schaffen nicht von einer wesentlichen Verwandelung / sondern von der gäntzlichen Reinigung von der Sünde / wie er auch an gemeldtem Blatt kurtz zuvor selbst schreibet: An jenem Tage werden wir vom Tode / von Sünden / von allem Vbel aufferstehen / rein an Leib vnnd Seele / vnnd dann ewiglich leben / etc. vnd von der vollkommenen Vernewerung der gantzen Natur an Gaben vnd Herrligkeit.

Vnnd solchs bekräfftigen auch die Sprüche Lutheri am 22. Sontag nach Trinit. in der Kirchen Postill / Christus wölle vnsern Leibso rein / helle / klar vnd voller Ehren machen / daß er soll ehnlich vnd gleich seyn seinem herrlichen Leibe / etc.

DDd. ij.

Daß wir solten mit den Manicheern verleugnen / daß die Na-

anziehen / das ist / verkläret vnd helle werden soll / viel herrlicher vnd schöner dann die Sonn.

Item, pag. 270. sagt er eben das. Der Spruch ist kurtz zuvor allegiert worden.

Item, pag. 271. Er ist nicht der Natur feindt / sondern zeigt / daß er jhr will helffen jren Feindt / Todt vnd Teuffel zu dempffen / vnd jammert jhn vnsers Vnfalls / weil er sihet / daß wir jhm durch deß Teuffels Gifft vnnd Todt ersäufft sindt / vnd darinn stecken / daß wir nicht herauß können / an dem will er sich rechen / als an seinem eygnen Feindt / der jhm sein Werck vergifftet vnnd verderbet hat. Darumb ist diß ein recht tödtlich Tyriack / nicht auß der Apotecken / sondern von Himmel bereitet vnnd gegeben durch die Aufferstehung Christi / das vns soll vnschädlich seyn / sondern allein den tödten vnd verderben / der vns die Gifft hat gegeben vnnd angericht. Vide reliqua.

Auß erzehlten Worten ist klar / was Lutherus von der Verwandelung vnsers Fleisches in der Aufferstehung / etc. gehalten habe. Vnnd nach dieser Erklärung muß auch das Sprüchlein Lutheri Tom. 1. Ienensi, fol. 184. daß Gott das Fleisch new vnnd anders schaffen wölle / verstanden werden. Dann er verstehet das anders Schaffen nicht von einer wesentlichen Verwandelung / sondern von der gäntzlichen Reinigung von der Sünde / wie er auch an gemeldtem Blatt kurtz zuvor selbst schreibet: An jenem Tage werden wir vom Tode / von Sünden / von allem Vbel aufferstehen / rein an Leib vnnd Seele / vnnd dann ewiglich leben / etc. vnd von der vollkommenen Vernewerung der gantzen Natur an Gaben vnd Herrligkeit.

Vnnd solchs bekräfftigen auch die Sprüche Lutheri am 22. Sontag nach Trinit. in der Kirchen Postill / Christus wölle vnsern Leibso rein / helle / klar vnd voller Ehren machen / daß er soll ehnlich vnd gleich seyn seinem herrlichen Leibe / etc.

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[0334] anziehen / das ist / verkläret vnd helle werden soll / viel herrlicher vnd schöner dann die Sonn. Item, pag. 270. sagt er eben das. Der Spruch ist kurtz zuvor allegiert worden. Item, pag. 271. Er ist nicht der Natur feindt / sondern zeigt / daß er jhr will helffen jren Feindt / Todt vnd Teuffel zu dempffen / vnd jammert jhn vnsers Vnfalls / weil er sihet / daß wir jhm durch deß Teuffels Gifft vnnd Todt ersäufft sindt / vnd darinn stecken / daß wir nicht herauß können / an dem will er sich rechen / als an seinem eygnen Feindt / der jhm sein Werck vergifftet vnnd verderbet hat. Darumb ist diß ein recht tödtlich Tyriack / nicht auß der Apotecken / sondern von Himmel bereitet vnnd gegeben durch die Aufferstehung Christi / das vns soll vnschädlich seyn / sondern allein den tödten vnd verderben / der vns die Gifft hat gegeben vnnd angericht. Vide reliqua. Auß erzehlten Worten ist klar / was Lutherus von der Verwandelung vnsers Fleisches in der Aufferstehung / etc. gehalten habe. Vnnd nach dieser Erklärung muß auch das Sprüchlein Lutheri Tom. 1. Ienensi, fol. 184. daß Gott das Fleisch new vnnd anders schaffen wölle / verstanden werden. Dann er verstehet das anders Schaffen nicht von einer wesentlichen Verwandelung / sondern von der gäntzlichen Reinigung von der Sünde / wie er auch an gemeldtem Blatt kurtz zuvor selbst schreibet: An jenem Tage werden wir vom Tode / von Sünden / von allem Vbel aufferstehen / rein an Leib vnnd Seele / vnnd dann ewiglich leben / etc. vnd von der vollkommenen Vernewerung der gantzen Natur an Gaben vnd Herrligkeit. Vnnd solchs bekräfftigen auch die Sprüche Lutheri am 22. Sontag nach Trinit. in der Kirchen Postill / Christus wölle vnsern Leibso rein / helle / klar vnd voller Ehren machen / daß er soll ehnlich vnd gleich seyn seinem herrlichen Leibe / etc. Daß wir solten mit den Manicheern verleugnen / daß die Na-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/334>, abgerufen am 21.11.2024.