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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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oder Menschlich Natur vnnd Wesen / dem ewigen Tode vnnd Verdamnüß vnterworffen / wo der Mensch nicht zu Gott bekeret vnnd durch Christum Vergebung seiner Sünden / durch den Glauben erlanget.

Vnd solchen seinen Zorn läst er der Welt Rom. 1. offenbaren vnnd verkündigen / will daß alle Menschen solchs Elendt von gantzem Hertzen erkennen vnd bekennen.

Daß er aber solcher Gestallt / der Natur feind ist / kompt nicht daher / daß sie eine Natur / oder von jhm geschaffen ist / oder daß sie ohn allen Vnderscheidt die Sünde selbst were / sondern daher / daß sie sündig / vngerecht / vnheilig / dem Gesetz widerstrebend / vnd durch vnd durch verderbet ist. Darumm Paulus Rom. 1. spricht / der Zorn Gottes werde vom Himmel offenbaret / vber alles Gottloses Wesen vnnd Vngerechtigkeit der Menschen / Darauß klar / daß Gott seinen Zorn nit offenbaret / vber die Menschen / darvmb daß sie Menschen oder Creaturen Gottes sindt sondern darumb / daß sie Gottlosigkeit vnd Vngerechtigkeit an sich oder in jrer Naatur haben. Vnd Lutherus contra Latomum schreibet: Lexaliter non tractat peccatum, quam vt ipsum reuelet. Rom. 3. Per legemTom. 2. Ienens. Luc. pag. 424. cognitio peccati: quae cognitio duo docet, corruptionem naturae & iram DEI. Das Gesetz handelt die Sünde nicht anders / dann daß es dieselbige offenbare / Rom. 3. Durchs Gesetz kompt die Erkändtnüß der Sünde / welche Erkäntnüß zwey Ding lehret / Erstlich die Verderbung der Natur / zum andern Gottes Zorn. Ibidem. Lux legis nos erudit, & sub corruptione & ira nos esse docet. Das Liecht deß Gesetzes lehret vns / daß wir vnter der Verderbung vnd Gottes Zorn seyn. Auß welchem abermal zusehen: Daß Gott seinen Zorn im Gesetz wider die Natur / nicht derowegen offenbare / daß sie eine Natur oder sein Geschöpff ist / sondern darumb / daß sie verderbt ist / dann darumb vnnd daher zürnet er mit vnser gantzen Natur.

oder Menschlich Natur vnnd Wesen / dem ewigen Tode vnnd Verdamnüß vnterworffen / wo der Mensch nicht zu Gott bekeret vnnd durch Christum Vergebung seiner Sünden / durch den Glauben erlanget.

Vnd solchen seinen Zorn läst er der Welt Rom. 1. offenbaren vnnd verkündigen / will daß alle Menschen solchs Elendt von gantzem Hertzen erkennen vnd bekennen.

Daß er aber solcher Gestallt / der Natur feind ist / kompt nicht daher / daß sie eine Natur / oder von jhm geschaffen ist / oder daß sie ohn allen Vnderscheidt die Sünde selbst were / sondern daher / daß sie sündig / vngerecht / vnheilig / dem Gesetz widerstrebend / vnd durch vñ durch verderbet ist. Darum̃ Paulus Rom. 1. spricht / der Zorn Gottes werde vom Him̃el offenbaret / vber alles Gottloses Wesen vnnd Vngerechtigkeit der Menschen / Darauß klar / daß Gott seinen Zorn nit offenbaret / vber die Menschen / darvmb daß sie Menschen oder Creaturen Gottes sindt sondern darumb / daß sie Gottlosigkeit vnd Vngerechtigkeit an sich oder in jrer Naatur haben. Vnd Lutherus contra Latomum schreibet: Lexaliter nõ tractat peccatum, quàm vt ipsum reuelet. Rom. 3. Per legemTom. 2. Ienens. Luc. pag. 424. cognitio peccati: quae cognitio duo docet, corruptionem naturae & iram DEI. Das Gesetz handelt die Sünde nicht anders / dann daß es dieselbige offenbare / Rom. 3. Durchs Gesetz kompt die Erkändtnüß der Sünde / welche Erkäntnüß zwey Ding lehret / Erstlich die Verderbung der Natur / zum andern Gottes Zorn. Ibidem. Lux legis nos erudit, & sub corruptione & ira nos esse docet. Das Liecht deß Gesetzes lehret vns / daß wir vnter der Verderbung vnd Gottes Zorn seyn. Auß welchem abermal zusehen: Daß Gott seinen Zorn im Gesetz wider die Natur / nicht derowegen offenbare / daß sie eine Natur oder sein Geschöpff ist / sondern darumb / daß sie verderbt ist / dann darumb vnnd daher zürnet er mit vnser gantzen Natur.

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[165/0341] oder Menschlich Natur vnnd Wesen / dem ewigen Tode vnnd Verdamnüß vnterworffen / wo der Mensch nicht zu Gott bekeret vnnd durch Christum Vergebung seiner Sünden / durch den Glauben erlanget. Vnd solchen seinen Zorn läst er der Welt Rom. 1. offenbaren vnnd verkündigen / will daß alle Menschen solchs Elendt von gantzem Hertzen erkennen vnd bekennen. Daß er aber solcher Gestallt / der Natur feind ist / kompt nicht daher / daß sie eine Natur / oder von jhm geschaffen ist / oder daß sie ohn allen Vnderscheidt die Sünde selbst were / sondern daher / daß sie sündig / vngerecht / vnheilig / dem Gesetz widerstrebend / vnd durch vñ durch verderbet ist. Darum̃ Paulus Rom. 1. spricht / der Zorn Gottes werde vom Him̃el offenbaret / vber alles Gottloses Wesen vnnd Vngerechtigkeit der Menschen / Darauß klar / daß Gott seinen Zorn nit offenbaret / vber die Menschen / darvmb daß sie Menschen oder Creaturen Gottes sindt sondern darumb / daß sie Gottlosigkeit vnd Vngerechtigkeit an sich oder in jrer Naatur haben. Vnd Lutherus contra Latomum schreibet: Lexaliter nõ tractat peccatum, quàm vt ipsum reuelet. Rom. 3. Per legem cognitio peccati: quae cognitio duo docet, corruptionem naturae & iram DEI. Das Gesetz handelt die Sünde nicht anders / dann daß es dieselbige offenbare / Rom. 3. Durchs Gesetz kompt die Erkändtnüß der Sünde / welche Erkäntnüß zwey Ding lehret / Erstlich die Verderbung der Natur / zum andern Gottes Zorn. Ibidem. Lux legis nos erudit, & sub corruptione & ira nos esse docet. Das Liecht deß Gesetzes lehret vns / daß wir vnter der Verderbung vnd Gottes Zorn seyn. Auß welchem abermal zusehen: Daß Gott seinen Zorn im Gesetz wider die Natur / nicht derowegen offenbare / daß sie eine Natur oder sein Geschöpff ist / sondern darumb / daß sie verderbt ist / dann darumb vnnd daher zürnet er mit vnser gantzen Natur. Tom. 2. Ienens. Luc. pag. 424.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/341>, abgerufen am 21.11.2024.