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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Wann aber dieser Schwärmer Fürgeben nach die verderbte natur ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst were / so müßt es nicht heissen / Gott offenbarete seinen Zorn vom Himmel vber alles Gottloses Wesen vnd Vngerechtigkeit der Menschen: Sondern GOtt offenbaret seinen Zorn vber die Natur oder vber die Menschen / welche die Sünde / Gottlosigkeit oder Vngerechtigkeit selbst sind / vnd müsten also Sünde vnd Mensch durch auß einerley seyn.

Es müßt auch nicht heissen / das Gesetz offenbaret die Verderbung der Natur / etc. sondern es offenbaret / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / oder daß Verderbung vnd verderbtes / oder Mensch / Menschliche Natur vnnd die Sünde selbst / ohne allen Vnderscheid ein Ding weren / etc.

Da auch die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Sünde selbst were / hette D. Lutherus / Tom. 2. Germ. vber das 15. Cap. an die Corinther pag. 271. mit Warheit nicht schreiben können: Gott ist nit der Natur Feind / sondern zeiget / daß er jr will helffen jhrem Feind Todt vnd Teuffel zu dempffen / etc. Sondern hette müssen also schreiben: Gott ist der verderterbten Natur / als die Erbsünde selbst ist / Feindt vnd will jhr nicht helffen / dann der Sünden ist er ja feind / vnnd hat nirgent in der gantzen heiligen Schrifft sich vernemmen lassen / daß er der Sünden helffen wolle / vnd wolle sie von jhren Feinden Tod vnd Teuffel erretten. Item Augustin. Tractatu 41. in Iohan. hette nit schreiben dürffen. Quomodo odit medicus aegritudinem aegroti, & id agit curando, vt aegritudo pellatur, aeger leuetur: sic Deus gratia sua hoc in nobis agit, vt peccatum consumatur, homo liberetur, &c. Das ist / gleich wie ein Artzt die Kranckheit eines Krancken hasset / vnd durch seine Artzney darmit vmbgehet / daß er deß Krancken Kranckheit vertreibe / vnnd den Krancken gesund mache: also hat GOTT der HRER durch seine Gnade das in vns für / oder gehet darmit

Wann aber dieser Schwärmer Fürgeben nach die verderbte natur ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst were / so müßt es nicht heissen / Gott offenbarete seinen Zorn vom Himmel vber alles Gottloses Wesen vnd Vngerechtigkeit der Menschen: Sondern GOtt offenbaret seinen Zorn vber die Natur oder vber die Menschẽ / welche die Sünde / Gottlosigkeit oder Vngerechtigkeit selbst sind / vnd müsten also Sünde vnd Mensch durch auß einerley seyn.

Es müßt auch nicht heissen / das Gesetz offenbaret die Verderbung der Natur / etc. sondern es offenbaret / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / oder daß Verderbung vnd verderbtes / oder Mensch / Menschliche Natur vnnd die Sünde selbst / ohne allen Vnderscheid ein Ding weren / etc.

Da auch die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Sünde selbst were / hette D. Lutherus / Tom. 2. Germ. vber das 15. Cap. an die Corinther pag. 271. mit Warheit nicht schreiben können: Gott ist nit der Natur Feind / sondern zeiget / daß er jr will helffen jhrem Feind Todt vnd Teuffel zu dempffen / etc. Sondern hette müssen also schreiben: Gott ist der verderterbten Natur / als die Erbsünde selbst ist / Feindt vnd will jhr nicht helffen / dann der Sünden ist er ja feind / vnnd hat nirgent in der gantzen heiligen Schrifft sich vernemmen lassen / daß er der Sünden helffen wolle / vnd wolle sie von jhren Feinden Tod vnd Teuffel erretten. Item Augustin. Tractatu 41. in Iohan. hette nit schreiben dürffen. Quomodo odit medicus aegritudinem aegroti, & id agit curando, vt aegritudo pellatur, aeger leuetur: sic Deus gratia sua hoc in nobis agit, vt peccatum consumatur, homo liberetur, &c. Das ist / gleich wie ein Artzt die Kranckheit eines Krancken hasset / vñ durch seine Artzney darmit vmbgehet / daß er deß Krancken Kranckheit vertreibe / vnnd den Krancken gesund mache: also hat GOTT der HRER durch seine Gnade das in vns für / oder gehet darmit

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[0342] Wann aber dieser Schwärmer Fürgeben nach die verderbte natur ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst were / so müßt es nicht heissen / Gott offenbarete seinen Zorn vom Himmel vber alles Gottloses Wesen vnd Vngerechtigkeit der Menschen: Sondern GOtt offenbaret seinen Zorn vber die Natur oder vber die Menschẽ / welche die Sünde / Gottlosigkeit oder Vngerechtigkeit selbst sind / vnd müsten also Sünde vnd Mensch durch auß einerley seyn. Es müßt auch nicht heissen / das Gesetz offenbaret die Verderbung der Natur / etc. sondern es offenbaret / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / oder daß Verderbung vnd verderbtes / oder Mensch / Menschliche Natur vnnd die Sünde selbst / ohne allen Vnderscheid ein Ding weren / etc. Da auch die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid die Sünde selbst were / hette D. Lutherus / Tom. 2. Germ. vber das 15. Cap. an die Corinther pag. 271. mit Warheit nicht schreiben können: Gott ist nit der Natur Feind / sondern zeiget / daß er jr will helffen jhrem Feind Todt vnd Teuffel zu dempffen / etc. Sondern hette müssen also schreiben: Gott ist der verderterbten Natur / als die Erbsünde selbst ist / Feindt vnd will jhr nicht helffen / dann der Sünden ist er ja feind / vnnd hat nirgent in der gantzen heiligen Schrifft sich vernemmen lassen / daß er der Sünden helffen wolle / vnd wolle sie von jhren Feinden Tod vnd Teuffel erretten. Item Augustin. Tractatu 41. in Iohan. hette nit schreiben dürffen. Quomodo odit medicus aegritudinem aegroti, & id agit curando, vt aegritudo pellatur, aeger leuetur: sic Deus gratia sua hoc in nobis agit, vt peccatum consumatur, homo liberetur, &c. Das ist / gleich wie ein Artzt die Kranckheit eines Krancken hasset / vñ durch seine Artzney darmit vmbgehet / daß er deß Krancken Kranckheit vertreibe / vnnd den Krancken gesund mache: also hat GOTT der HRER durch seine Gnade das in vns für / oder gehet darmit

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/342>, abgerufen am 19.05.2024.