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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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scheid aber gestehe es nicht / welchen das Concordi Buch zwischen der Erbsünde / vnd zwischen deß Menschen verderbten Natur vnnd Wesen machet / vnd was dergleichen Laruen vnd Lappenwerck mehr ist.

Der Christliche Leser merckt aber von stund an / daß das Gegentheil getroffen / vnnd im Hirn jrre ist / weiß sich sonst nicht zu euolvieren / vnd der gegründten Warheit zu widersprechen. Derowegen muß es solche Winckelzüge vnd außflucht suchen / so doch nichts vberall zur Sachen thun.

Dann beyde Reden sind wahr vnnd recht diuerso respectu, das ist / wenn eine jede nach jhrer Artrecht erkläret wirdt. Die erste redet von dem Menschen wie er nun mehr ist / vnd von seinen Eltern in Sünden empfangen vnd geboren wirdt. Da es freylich wahr ist / daß seine Natur durch die Erbsünde / so er von Vatter vnd Mutter an ererbet / vnd in welcher jhn seine Mutter empfieng vnd gebar / verderbet sey.

Die ander Rede ist auch recht / wann man den Menschen betrachtet / woher er vrsprünglich solchen Schaden oder Verderbung der Natur vberkommen habe / dann da ists freylich war / daß durch Adams Fall Menschlich Wesen vnnd Natur verderbt seyn. Lauffen also gedachte Reden im geringsten nicht widereinander / heben auch den Vnderscheid zwischen Adams Fall vnnd zwischen der Erbsünde / in welcher alle Menschen entpfangen vnnd geboren werden / nicht auff. Hette demnach das Gegentheil solchs vergeblichen Geschwetzes / daß es dieses Orts ohne noth treibet / wol können geübriget seyn.

Daß es aber meldet den Vnderscheid zwischen Adae Fall vnd der Erbsünde gebe es wol zu / aber den Vnderscheidt zwischen der Natur vnnd Erbsünde könne es nicht zugeben / etc. sind nur eytele Wort. Dann es ligt nicht an jhrem zu: oder nachgeben: Sondern an Gottes Wort / was das darzu sagt / vnnd was dasselbige zu gibt vnd setzet. Nun haben wir droben auß Gottes vnfehlbarem Wort den ermelten Vnderscheid zwischen der Verderb-

scheid aber gestehe es nicht / welchen das Concordi Buch zwischen der Erbsünde / vnd zwischen deß Menschen verderbten Natur vnnd Wesen machet / vñ was dergleichẽ Laruen vñ Lappenwerck mehr ist.

Der Christliche Leser merckt aber von stund an / daß das Gegentheil getroffen / vnnd im Hirn jrre ist / weiß sich sonst nicht zu euolvieren / vñ der gegründten Warheit zu widersprechẽ. Derowegen muß es solche Winckelzüge vñ außflucht suchen / so doch nichts vberall zur Sachen thun.

Dann beyde Reden sind wahr vnnd recht diuerso respectu, das ist / wenn eine jede nach jhrer Artrecht erkläret wirdt. Die erste redet von dem Menschen wie er nun mehr ist / vnd von seinen Eltern in Sünden empfangen vñ geboren wirdt. Da es freylich wahr ist / daß seine Natur durch die Erbsünde / so er von Vatter vñ Mutter an ererbet / vnd in welcher jhn seine Mutter empfieng vnd gebar / verderbet sey.

Die ander Rede ist auch recht / wann man den Menschen betrachtet / woher er vrsprünglich solchen Schaden oder Verderbung der Natur vberkommen habe / dann da ists freylich war / daß durch Adams Fall Menschlich Wesen vnnd Natur verderbt seyn. Lauffen also gedachte Reden im geringsten nicht widereinander / heben auch den Vnderscheid zwischen Adams Fall vnnd zwischen der Erbsünde / in welcher alle Menschen entpfangen vnnd geboren werden / nicht auff. Hette demnach das Gegentheil solchs vergeblichen Geschwetzes / daß es dieses Orts ohne noth treibet / wol können geübriget seyn.

Daß es aber meldet den Vnderscheid zwischen Adae Fall vnd der Erbsünde gebe es wol zu / aber den Vnderscheidt zwischen der Natur vnnd Erbsünde könne es nicht zugeben / etc. sind nur eytele Wort. Dann es ligt nicht an jhrem zu: oder nachgeben: Sondern an Gottes Wort / was das darzu sagt / vnnd was dasselbige zu gibt vnd setzet. Nun haben wir droben auß Gottes vnfehlbarem Wort den ermelten Vnderscheid zwischen der Verderb-

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[21/0053] scheid aber gestehe es nicht / welchen das Concordi Buch zwischen der Erbsünde / vnd zwischen deß Menschen verderbten Natur vnnd Wesen machet / vñ was dergleichẽ Laruen vñ Lappenwerck mehr ist. Der Christliche Leser merckt aber von stund an / daß das Gegentheil getroffen / vnnd im Hirn jrre ist / weiß sich sonst nicht zu euolvieren / vñ der gegründten Warheit zu widersprechẽ. Derowegen muß es solche Winckelzüge vñ außflucht suchen / so doch nichts vberall zur Sachen thun. Dann beyde Reden sind wahr vnnd recht diuerso respectu, das ist / wenn eine jede nach jhrer Artrecht erkläret wirdt. Die erste redet von dem Menschen wie er nun mehr ist / vnd von seinen Eltern in Sünden empfangen vñ geboren wirdt. Da es freylich wahr ist / daß seine Natur durch die Erbsünde / so er von Vatter vñ Mutter an ererbet / vnd in welcher jhn seine Mutter empfieng vnd gebar / verderbet sey. Die ander Rede ist auch recht / wann man den Menschen betrachtet / woher er vrsprünglich solchen Schaden oder Verderbung der Natur vberkommen habe / dann da ists freylich war / daß durch Adams Fall Menschlich Wesen vnnd Natur verderbt seyn. Lauffen also gedachte Reden im geringsten nicht widereinander / heben auch den Vnderscheid zwischen Adams Fall vnnd zwischen der Erbsünde / in welcher alle Menschen entpfangen vnnd geboren werden / nicht auff. Hette demnach das Gegentheil solchs vergeblichen Geschwetzes / daß es dieses Orts ohne noth treibet / wol können geübriget seyn. Daß es aber meldet den Vnderscheid zwischen Adae Fall vnd der Erbsünde gebe es wol zu / aber den Vnderscheidt zwischen der Natur vnnd Erbsünde könne es nicht zugeben / etc. sind nur eytele Wort. Dann es ligt nicht an jhrem zu: oder nachgeben: Sondern an Gottes Wort / was das darzu sagt / vnnd was dasselbige zu gibt vnd setzet. Nun haben wir droben auß Gottes vnfehlbarem Wort den ermelten Vnderscheid zwischen der Verderb-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/53>, abgerufen am 24.11.2024.