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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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ten Natur vnnd zwischen der Erbsünd vnwidersprechlich erwiesen / da wird es auch wol bey bleiben / vnser Gegentheil gebe es zu oder lasse es. Dann Gottes Wort bleibet ewiglich / Menschen gebens zu oder gebens nicht zu / nemens an oder werffen es von sich.

Es kommet auch dieses Orts wider getrollet mit seinen Eysernen Huffnageln vnd Eysen / vnd andern mehr Gleichnüssen. Dieweil wir aber droben an seinem Ort sie mit solchen jhren tölpischen vnnd vngereimbten Gleichnüssen abgefertigt haben / lassen wirs billich dabey bewenden.

Zum dritten / damit sie aber gleichwol dafür möchten angesehen werden / als hetten sie den Grundt deß Concordi-Buchs / auß dem Artickel von der Schöpffung genommen / gewaltig vmbgestossen / fehet es an ein lang vnd vngereimbtes dicentes zu machen / vom Vnderscheid der Natur vor vnd nach dem Fall / verstehet vnnd sihet vnter deß nicht / daß alles solch Geschwetz nur ein lauter Spiegelfechten ist / so zur Sach nichts vberall dienet.

Dann wenn man von der Menschlichen Natur an vnnd für sich selbst fragt vor oder nach dem Fall / ob sie einerley oder vnderschieden sey / etc. ists vnwidersprechlich wahr / daß der Mensch jetzo / so viel seine Natur an vnd für sich selbst / als ein Creatur vnnd Geschöpff Gottes betrachtet / anlangt / eben dieselbe vnnd keine andere Natur oder Wesen habe / dann Adam vor dem Fall gehabt. Dann / wie D. Lutherus Genes. 3. vnnd sonsten an vielen Orten mehr schreibet / bleibet die Natur / manet natura, manet intellectus, manet voluntas, sed corrupta & vitiata, &c. Es bleibt der Verstandt vnd Wille / alleine daß sie verderbt vnnd geschendet sind. Adam hat in vnd durch den Fall nicht ein andere Natur oder Wesen kriegt / als er zuuor gehabt / sondern hat eben die vorige Natur behalten / seine Natur ist durch den Fall nicht in eine andere / vnnd von der vorigen vn-

ten Natur vnnd zwischen der Erbsünd vnwidersprechlich erwiesen / da wird es auch wol bey bleiben / vnser Gegentheil gebe es zu oder lasse es. Dann Gottes Wort bleibet ewiglich / Menschen gebens zu oder gebens nicht zu / nemens an oder werffen es von sich.

Es kommet auch dieses Orts wider getrollet mit seinen Eysernen Huffnageln vnd Eysen / vnd andern mehr Gleichnüssen. Dieweil wir aber droben an seinem Ort sie mit solchen jhren tölpischen vnnd vngereimbten Gleichnüssen abgefertigt haben / lassen wirs billich dabey bewenden.

Zum dritten / damit sie aber gleichwol dafür möchten angesehen werden / als hetten sie den Grundt deß Concordi-Buchs / auß dem Artickel von der Schöpffung genommen / gewaltig vmbgestossen / fehet es an ein lang vnd vngereimbtes dicentes zu machen / vom Vnderscheid der Natur vor vnd nach dem Fall / verstehet vnnd sihet vnter deß nicht / daß alles solch Geschwetz nur ein lauter Spiegelfechten ist / so zur Sach nichts vberall dienet.

Dann wenn man von der Menschlichen Natur an vnnd für sich selbst fragt vor oder nach dem Fall / ob sie einerley oder vnderschieden sey / etc. ists vnwidersprechlich wahr / daß der Mensch jetzo / so viel seine Natur an vnd für sich selbst / als ein Creatur vnnd Geschöpff Gottes betrachtet / anlangt / eben dieselbe vnnd keine andere Natur oder Wesen habe / dann Adam vor dem Fall gehabt. Dann / wie D. Lutherus Genes. 3. vnnd sonsten an vielen Orten mehr schreibet / bleibet die Natur / manet natura, manet intellectus, manet voluntas, sed corrupta & vitiata, &c. Es bleibt der Verstandt vnd Wille / alleine daß sie verderbt vnnd geschendet sind. Adam hat in vnd durch den Fall nicht ein andere Natur oder Wesen kriegt / als er zuuor gehabt / sondern hat eben die vorige Natur behalten / seine Natur ist durch den Fall nicht in eine andere / vnnd von der vorigen vn-

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[0054] ten Natur vnnd zwischen der Erbsünd vnwidersprechlich erwiesen / da wird es auch wol bey bleiben / vnser Gegentheil gebe es zu oder lasse es. Dann Gottes Wort bleibet ewiglich / Menschen gebens zu oder gebens nicht zu / nemens an oder werffen es von sich. Es kommet auch dieses Orts wider getrollet mit seinen Eysernen Huffnageln vnd Eysen / vnd andern mehr Gleichnüssen. Dieweil wir aber droben an seinem Ort sie mit solchen jhren tölpischen vnnd vngereimbten Gleichnüssen abgefertigt haben / lassen wirs billich dabey bewenden. Zum dritten / damit sie aber gleichwol dafür möchten angesehen werden / als hetten sie den Grundt deß Concordi-Buchs / auß dem Artickel von der Schöpffung genommen / gewaltig vmbgestossen / fehet es an ein lang vnd vngereimbtes dicentes zu machen / vom Vnderscheid der Natur vor vnd nach dem Fall / verstehet vnnd sihet vnter deß nicht / daß alles solch Geschwetz nur ein lauter Spiegelfechten ist / so zur Sach nichts vberall dienet. Dann wenn man von der Menschlichen Natur an vnnd für sich selbst fragt vor oder nach dem Fall / ob sie einerley oder vnderschieden sey / etc. ists vnwidersprechlich wahr / daß der Mensch jetzo / so viel seine Natur an vnd für sich selbst / als ein Creatur vnnd Geschöpff Gottes betrachtet / anlangt / eben dieselbe vnnd keine andere Natur oder Wesen habe / dann Adam vor dem Fall gehabt. Dann / wie D. Lutherus Genes. 3. vnnd sonsten an vielen Orten mehr schreibet / bleibet die Natur / manet natura, manet intellectus, manet voluntas, sed corrupta & vitiata, &c. Es bleibt der Verstandt vnd Wille / alleine daß sie verderbt vnnd geschendet sind. Adam hat in vnd durch den Fall nicht ein andere Natur oder Wesen kriegt / als er zuuor gehabt / sondern hat eben die vorige Natur behalten / seine Natur ist durch den Fall nicht in eine andere / vnnd von der vorigen vn-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/54>, abgerufen am 21.11.2024.