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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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gegeben werden. Wann aber das Holtz die Fäule selbst were / vnnd der Meister hette das Holtz erschaffen / so müste ja menniglich gestehen / daß der Meister an der Fäule schuldig were. Eben also verhält sichs auch in diesem Streit: Daß / weil Gott kein Vrsacher ist der Sünde in der verderbten Menschlichen Natur / so kan noch soll jhme auch dieselbige nicht zugeschrieben werden / Wann aber die Menschliche verderbte Natur / oder das verderbte Menschliche Wesen die Sünde selbst were / wie das Gegentheil für vnnd für schreyet / vnd Gott hette sie erschaffen / so köndte man nicht fürvber / man müste bekennen / daß er Schöpffer der Sünde selbst were / weil er deß Menschen Natur / so die Sünde selbst were / erschaffen.

Wer nuhn dieser Gotteslästerung entlauffen will / der muß den Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd der Sünde behalten / Wo nicht / so muß er Hertz / Mundt vnnd Finger an erwehnter Gotteslästerung (daß nemmlich GOtt die Sünde selbst schaffe) verbrennen / da wirdt nicht anders auß.

Viel ein andere Rede ists. In Menschlicher Natur ist Sünde / Menschliche Natur ist verderbt / darauff Lutheri vnnd Philippi Sprüche gehen: Als wann man sagt: Die verderbte Natur ist die Sünde selbst. Auß den vorigen folgt keines Wegs / daß Gott ein Vrsacher der Sünden sey / ob er gleich die verderbte Menschliche Natur schaffet vnd erhält / wie solches auß der Gleichnüß D. Lutheri vom Meister vnnd faulen Holtz / deutlich vnnd klar zu vernemmen ist. Auß der andern Rede aber folgt vnwidersprechlich / daß GOTT ein Vrsach / Schöpffer vnnd Erhalter der Sünde selbst sey. Dann ist jhrem Gedicht nach die verderbte Natur die Sünde selbst / vnd Gott erschaffet vnd erhält sie / so müssen sie ja bekennen / daß Gott die Sünde selbst schaffe vnnd erhalte. Aber daß wöllen diese verwirrete Leuht entweder auß Blindtheit oder muhtwillig nicht mercken.

gegeben werden. Wann aber das Holtz die Fäule selbst were / vnnd der Meister hette das Holtz erschaffen / so müste ja menniglich gestehen / daß der Meister an der Fäule schuldig were. Eben also verhält sichs auch in diesem Streit: Daß / weil Gott kein Vrsacher ist der Sünde in der verderbten Menschlichen Natur / so kan noch soll jhme auch dieselbige nicht zugeschrieben werden / Wann aber die Menschliche verderbte Natur / oder das verderbte Menschliche Wesen die Sünde selbst were / wie das Gegentheil für vnnd für schreyet / vnd Gott hette sie erschaffen / so köndte man nicht fürvber / man müste bekennen / daß er Schöpffer der Sünde selbst were / weil er deß Menschen Natur / so die Sünde selbst were / erschaffen.

Wer nuhn dieser Gotteslästerung entlauffen will / der muß den Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd der Sünde behalten / Wo nicht / so muß er Hertz / Mundt vnnd Finger an erwehnter Gotteslästerung (daß nem̃lich GOtt die Sünde selbst schaffe) verbrennen / da wirdt nicht anders auß.

Viel ein andere Rede ists. In Menschlicher Natur ist Sünde / Menschliche Natur ist verderbt / darauff Lutheri vnnd Philippi Sprüche gehen: Als wann man sagt: Die verderbte Natur ist die Sünde selbst. Auß den vorigen folgt keines Wegs / daß Gott ein Vrsacher der Sünden sey / ob er gleich die verderbte Menschliche Natur schaffet vnd erhält / wie solches auß der Gleichnüß D. Lutheri vom Meister vnnd faulen Holtz / deutlich vnnd klar zu vernemmen ist. Auß der andern Rede aber folgt vnwidersprechlich / daß GOTT ein Vrsach / Schöpffer vnnd Erhalter der Sünde selbst sey. Dann ist jhrem Gedicht nach die verderbte Natur die Sünde selbst / vnd Gott erschaffet vnd erhält sie / so müssen sie ja bekennen / daß Gott die Sünde selbst schaffe vnnd erhalte. Aber daß wöllen diese verwirrete Leuht entweder auß Blindtheit oder muhtwillig nicht mercken.

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[26/0063] gegeben werden. Wann aber das Holtz die Fäule selbst were / vnnd der Meister hette das Holtz erschaffen / so müste ja menniglich gestehen / daß der Meister an der Fäule schuldig were. Eben also verhält sichs auch in diesem Streit: Daß / weil Gott kein Vrsacher ist der Sünde in der verderbten Menschlichen Natur / so kan noch soll jhme auch dieselbige nicht zugeschrieben werden / Wann aber die Menschliche verderbte Natur / oder das verderbte Menschliche Wesen die Sünde selbst were / wie das Gegentheil für vnnd für schreyet / vnd Gott hette sie erschaffen / so köndte man nicht fürvber / man müste bekennen / daß er Schöpffer der Sünde selbst were / weil er deß Menschen Natur / so die Sünde selbst were / erschaffen. Wer nuhn dieser Gotteslästerung entlauffen will / der muß den Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd der Sünde behalten / Wo nicht / so muß er Hertz / Mundt vnnd Finger an erwehnter Gotteslästerung (daß nem̃lich GOtt die Sünde selbst schaffe) verbrennen / da wirdt nicht anders auß. Viel ein andere Rede ists. In Menschlicher Natur ist Sünde / Menschliche Natur ist verderbt / darauff Lutheri vnnd Philippi Sprüche gehen: Als wann man sagt: Die verderbte Natur ist die Sünde selbst. Auß den vorigen folgt keines Wegs / daß Gott ein Vrsacher der Sünden sey / ob er gleich die verderbte Menschliche Natur schaffet vnd erhält / wie solches auß der Gleichnüß D. Lutheri vom Meister vnnd faulen Holtz / deutlich vnnd klar zu vernemmen ist. Auß der andern Rede aber folgt vnwidersprechlich / daß GOTT ein Vrsach / Schöpffer vnnd Erhalter der Sünde selbst sey. Dann ist jhrem Gedicht nach die verderbte Natur die Sünde selbst / vnd Gott erschaffet vnd erhält sie / so müssen sie ja bekennen / daß Gott die Sünde selbst schaffe vnnd erhalte. Aber daß wöllen diese verwirrete Leuht entweder auß Blindtheit oder muhtwillig nicht mercken.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/63>, abgerufen am 21.11.2024.