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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Die Schrifft sagt / Rom. 8. Gott habe seines eygen Sohns nicht verschonet / sondern für vns alle dahin gegeben / vnd das darumm / daß er vns von der Sünde errettete. Also hat er sich nicht nur für einen blossen Zufall dahin gegeben / sondern für vns verlorne vnd verdampte Menschen / auff daß er vns von dem bösen vnnd schädlichen Zufall der Sünden erlösete. Darauß schleust sich aber nicht / daß er darumb die Erbsünde selbst erlöset habe / sondern vns Menschen hat er von der Sünde erlöset. Die Schrifft spricht auch nicht / Gott habe seinen Sohn für die Erbsünde dahin gegeben / daß er die erlösete: Sondern er habe seinen Sohn für vns dahin gegeben / daß er vns erlösete.

Item / 2. Cor. 5. GOtt hat Christum für vns zur Sünde gemacht. Ergo so müssen wir wesentlich die Sünde selbst seyn.

Antwort: Sünde heißt in gemeltem Spruch ein Opffer für die Sünde / wie Rom. 8. zu sehen / vnd nicht / daß Christus wesentlich für vns zur Sünde sey gemacht. Dann Christus weder zur Erbsünde noch zur wircklichen Sünde gemacht. Darumb dieser Spruch zu deß Gegentheils Fürhaben / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / vnd daß Christus die Erbsünde erlöset / im wenigsten nicht dienet. Folget auch darauß nicht / daß wir die Sünde selbst seyn. Wie auch Christus nicht für vns zur Sünde selbst gemacht / daß wir in jhm die wesentliche Gerechtigkeit würden / sondern daß vns per imputationen seine Gerechtigkeit zugerechnet würde. Also ist vnsere verderbte Natur nicht wesentlich die Sünde selbst: Sondern durch die Sünde verderbt / von welcher Verderbung vns zu entledigen / Christus für vns zur Sünde / das ist / zum Opffer für die Sünde gemacht / auff daß vns durch den Glauben seine Gerechtigkeit zugerechnet würde.

Vns ist auch nicht zu wider / wie das Gegentheil bößlich fürgibt / daß wir die Sünde genannt werden / aber doch in rechtem Verstande. Wir sind Sünde / das ist / sündig / verderbt / vnge-

Die Schrifft sagt / Rom. 8. Gott habe seines eygen Sohns nicht verschonet / sondern für vns alle dahin gegeben / vñ das darum̃ / daß er vns von der Sünde errettete. Also hat er sich nicht nur für einen blossen Zufall dahin gegeben / sondern für vns verlorne vnd verdampte Menschen / auff daß er vns von dem bösen vnnd schädlichen Zufall der Sünden erlösete. Darauß schleust sich aber nicht / daß er darumb die Erbsünde selbst erlöset habe / sondern vns Menschen hat er von der Sünde erlöset. Die Schrifft spricht auch nicht / Gott habe seinen Sohn für die Erbsünde dahin gegeben / daß er die erlösete: Sondern er habe seinen Sohn für vns dahin gegeben / daß er vns erlösete.

Item / 2. Cor. 5. GOtt hat Christum für vns zur Sünde gemacht. Ergo so müssen wir wesentlich die Sünde selbst seyn.

Antwort: Sünde heißt in gemeltem Spruch ein Opffer für die Sünde / wie Rom. 8. zu sehen / vnd nicht / daß Christus wesentlich für vns zur Sünde sey gemacht. Dann Christus weder zur Erbsünde noch zur wircklichen Sünde gemacht. Darumb dieser Spruch zu deß Gegentheils Fürhaben / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / vnd daß Christus die Erbsünde erlöset / im wenigsten nicht dienet. Folget auch darauß nicht / daß wir die Sünde selbst seyn. Wie auch Christus nicht für vns zur Sünde selbst gemacht / daß wir in jhm die wesentliche Gerechtigkeit würden / sondern daß vns per imputationẽ seine Gerechtigkeit zugerechnet würde. Also ist vnsere verderbte Natur nicht wesentlich die Sünde selbst: Sondern durch die Sünde verderbt / võ welcher Verderbung vns zu entledigen / Christus für vns zur Sünde / das ist / zum Opffer für die Sünde gemacht / auff daß vns durch den Glauben seine Gerechtigkeit zugerechnet würde.

Vns ist auch nicht zu wider / wie das Gegentheil bößlich fürgibt / daß wir die Sünde genannt werden / aber doch in rechtem Verstande. Wir sind Sünde / das ist / sündig / verderbt / vnge-

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[0086] Die Schrifft sagt / Rom. 8. Gott habe seines eygen Sohns nicht verschonet / sondern für vns alle dahin gegeben / vñ das darum̃ / daß er vns von der Sünde errettete. Also hat er sich nicht nur für einen blossen Zufall dahin gegeben / sondern für vns verlorne vnd verdampte Menschen / auff daß er vns von dem bösen vnnd schädlichen Zufall der Sünden erlösete. Darauß schleust sich aber nicht / daß er darumb die Erbsünde selbst erlöset habe / sondern vns Menschen hat er von der Sünde erlöset. Die Schrifft spricht auch nicht / Gott habe seinen Sohn für die Erbsünde dahin gegeben / daß er die erlösete: Sondern er habe seinen Sohn für vns dahin gegeben / daß er vns erlösete. Item / 2. Cor. 5. GOtt hat Christum für vns zur Sünde gemacht. Ergo so müssen wir wesentlich die Sünde selbst seyn. Antwort: Sünde heißt in gemeltem Spruch ein Opffer für die Sünde / wie Rom. 8. zu sehen / vnd nicht / daß Christus wesentlich für vns zur Sünde sey gemacht. Dann Christus weder zur Erbsünde noch zur wircklichen Sünde gemacht. Darumb dieser Spruch zu deß Gegentheils Fürhaben / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / vnd daß Christus die Erbsünde erlöset / im wenigsten nicht dienet. Folget auch darauß nicht / daß wir die Sünde selbst seyn. Wie auch Christus nicht für vns zur Sünde selbst gemacht / daß wir in jhm die wesentliche Gerechtigkeit würden / sondern daß vns per imputationẽ seine Gerechtigkeit zugerechnet würde. Also ist vnsere verderbte Natur nicht wesentlich die Sünde selbst: Sondern durch die Sünde verderbt / võ welcher Verderbung vns zu entledigen / Christus für vns zur Sünde / das ist / zum Opffer für die Sünde gemacht / auff daß vns durch den Glauben seine Gerechtigkeit zugerechnet würde. Vns ist auch nicht zu wider / wie das Gegentheil bößlich fürgibt / daß wir die Sünde genannt werden / aber doch in rechtem Verstande. Wir sind Sünde / das ist / sündig / verderbt / vnge-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/86>, abgerufen am 21.11.2024.