Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.recht / vnheilig vnd vnrein / etc. Vnd in solchem rechten Verstande ist vns das Wort (Sünde) nicht zuwider: Aber in dem Gottslästerlichen Verstande / daß es so viel heissen soll / als die Sünde selbst seyn / können noch sollen wirs nicht passieren lassen / wir wolten dann die Artickel deß Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung vnnd Heiligung / etc. wegwerffen vnnd gantz vernichtigen. Auff die leppische obiection / wann vnser Natur vnnd Wesen nicht Sünde oder die Erbsünde were / etc. So müste sie gerecht vnnd heilig / etc. seyn / ist droben bestendig geantwortet / vnnötig dieses Orts zu erwidern. Lutherus (spricht das Gegentheil) dringet in seinem Genesi vnd seruo arbitrio drauff / daß / wo deß Menschen Natur vnnd Wesen nach dem Fall nicht Sünde / das ist / vngerecht sey / etc. So sey Christus ein vergeblicher Erlöser / etc. Antwort: Lutheri Lehr in diesem Stück ist recht vnd wahr / daß / wann der Mensch nicht Sünde / das ist / vngerecht were / daß Christus ein vergeblicher Erlöser were. Aber wie beweiset das / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / vnd daß Christus die Erbsünde selbst erlöset / welchs jhm das Gegentheil zu beweisen fürgenommen? Denn Sünde / das ist / vngerecht seyn / heißt noch lange nicht so viel / als die Vngerechtigkeit oder Sünde selbst seyn / wie nun offt angezeigt. Stellet das Gegentheil ein lang Geschwetz an / daß wir nachV. 3. fac. 2. dem Fall ein verdorben Werck seyn / welches kein rechtschaffener Christ oder Lehrer verleugnet. Es beweiset aber dadurch seine proposition im geringsten nicht / daß nemmlich darauß folgen müsse / daß wahr sey / daß Christus die Erbsünde erlöset. Dann / lieber / wie schleust sich das: Wir sind nach dem Fall ein verdorben Werck / Ergo so hat Christus die Erbsünde erlöset / Daß wir ein verdorben Werck sind nach recht / vnheilig vnd vnrein / etc. Vnd in solchem rechten Verstande ist vns das Wort (Sünde) nicht zuwider: Aber in dem Gottslästerlichen Verstande / daß es so viel heissen soll / als die Sünde selbst seyn / können noch sollen wirs nicht passieren lassen / wir wolten dann die Artickel deß Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung vnnd Heiligung / etc. wegwerffen vnnd gantz vernichtigen. Auff die leppische obiection / wann vnser Natur vnnd Wesen nicht Sünde oder die Erbsünde were / etc. So müste sie gerecht vnnd heilig / etc. seyn / ist droben bestendig geantwortet / vnnötig dieses Orts zu erwidern. Lutherus (spricht das Gegentheil) dringet in seinem Genesi vñ seruo arbitrio drauff / daß / wo deß Menschen Natur vnnd Wesen nach dem Fall nicht Sünde / das ist / vngerecht sey / etc. So sey Christus ein vergeblicher Erlöser / etc. Antwort: Lutheri Lehr in diesem Stück ist recht vnd wahr / daß / wann der Mensch nicht Sünde / das ist / vngerecht were / daß Christus ein vergeblicher Erlöser were. Aber wie beweiset das / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / vnd daß Christus die Erbsünde selbst erlöset / welchs jhm das Gegentheil zu beweisen fürgenommen? Denn Sünde / das ist / vngerecht seyn / heißt noch lange nicht so viel / als die Vngerechtigkeit oder Sünde selbst seyn / wie nun offt angezeigt. Stellet das Gegentheil ein lang Geschwetz an / daß wir nachV. 3. fac. 2. dem Fall ein verdorben Werck seyn / welches kein rechtschaffener Christ oder Lehrer verleugnet. Es beweiset aber dadurch seine proposition im geringsten nicht / daß nem̃lich darauß folgen müsse / daß wahr sey / daß Christus die Erbsünde erlöset. 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recht / vnheilig vnd vnrein / etc. Vnd in solchem rechten Verstande ist vns das Wort (Sünde) nicht zuwider: Aber in dem Gottslästerlichen Verstande / daß es so viel heissen soll / als die Sünde selbst seyn / können noch sollen wirs nicht passieren lassen / wir wolten dann die Artickel deß Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung vnnd Heiligung / etc. wegwerffen vnnd gantz vernichtigen.
Auff die leppische obiection / wann vnser Natur vnnd Wesen nicht Sünde oder die Erbsünde were / etc. So müste sie gerecht vnnd heilig / etc. seyn / ist droben bestendig geantwortet / vnnötig dieses Orts zu erwidern.
Lutherus (spricht das Gegentheil) dringet in seinem Genesi vñ seruo arbitrio drauff / daß / wo deß Menschen Natur vnnd Wesen nach dem Fall nicht Sünde / das ist / vngerecht sey / etc. So sey Christus ein vergeblicher Erlöser / etc.
Antwort: Lutheri Lehr in diesem Stück ist recht vnd wahr / daß / wann der Mensch nicht Sünde / das ist / vngerecht were / daß Christus ein vergeblicher Erlöser were. Aber wie beweiset das / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / vnd daß Christus die Erbsünde selbst erlöset / welchs jhm das Gegentheil zu beweisen fürgenommen? Denn Sünde / das ist / vngerecht seyn / heißt noch lange nicht so viel / als die Vngerechtigkeit oder Sünde selbst seyn / wie nun offt angezeigt.
Stellet das Gegentheil ein lang Geschwetz an / daß wir nach dem Fall ein verdorben Werck seyn / welches kein rechtschaffener Christ oder Lehrer verleugnet. Es beweiset aber dadurch seine proposition im geringsten nicht / daß nem̃lich darauß folgen müsse / daß wahr sey / daß Christus die Erbsünde erlöset.
V. 3. fac. 2. Dann / lieber / wie schleust sich das: Wir sind nach dem Fall ein verdorben Werck / Ergo so hat Christus die Erbsünde erlöset / Daß wir ein verdorben Werck sind nach
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