Marperger, Paul Jacob: Beschreibung Des Hutmacher-Handwercks. Altenburg, 1719.Beschreibung nicht bessere Waare bringen würden, daß manihnen dieselbige alle nehmen, und der Obrigkeit überantworten würde. 47. Wenn ein Geselle in einer Stadt gewandert kömt, und arbeiten will, so soll er zu dem Meister, der am längsten keinen Gesellen gehabt, gehen, und also fort um Arbeit geschauet werden, und soll also ein jeder Gesell, wie zuvor bey demselben arbeiten. 48. Da er aber selbst Urlaub nimmt und wandert, und wolte darnach bald wiederkehren, und da- selbst wieder bey einem andern Meister arbeiten, das soll keines weges nachgelassen noch gedultet werden, sondern er soll zuvor ein viertel Jahr wieder gewandert haben. 49. Ein Geselle welcher das volle Wochen-Lohn alles geklopffte Arbeit. Vier Krauße-Hüte. Fünff Mittel-Hüte. Sechs grobe Hüte. 50. Und eine Woche fünff Groschen, Essen und Trincken zum Wochen-Lohn haben, und wel- cher dieser Stücke eines, oder mehr über das Ta- gewerck macht, soll ihme von einen Stück, wie folget, gegeben werden Nehmlich: Vier Pfennige von einem Krausen-Hute. Drey
Beſchreibung nicht beſſere Waare bringen wuͤrden, daß manihnen dieſelbige alle nehmen, und der Obrigkeit uͤberantworten wuͤrde. 47. Wenn ein Geſelle in einer Stadt gewandert koͤmt, und arbeiten will, ſo ſoll er zu dem Meiſter, der am laͤngſten keinen Geſellen gehabt, gehen, und alſo fort um Arbeit geſchauet werden, und ſoll alſo ein jeder Geſell, wie zuvor bey demſelben arbeiten. 48. Da er aber ſelbſt Urlaub nimmt und wandert, und wolte darnach bald wiederkehren, und da- ſelbſt wieder bey einem andern Meiſter arbeiten, das ſoll keines weges nachgelaſſen noch gedultet werden, ſondern er ſoll zuvor ein viertel Jahr wieder gewandert haben. 49. Ein Geſelle welcher das volle Wochen-Lohn alles geklopffte Arbeit. Vier Krauße-Huͤte. Fuͤnff Mittel-Huͤte. Sechs grobe Huͤte. 50. Und eine Woche fuͤnff Groſchen, Eſſen und Trincken zum Wochen-Lohn haben, und wel- cher dieſer Stuͤcke eines, oder mehr uͤber das Ta- gewerck macht, ſoll ihme von einen Stuͤck, wie folget, gegeben werden Nehmlich: Vier Pfennige von einem Krauſen-Hute. Drey
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Beſchreibung
nicht beſſere Waare bringen wuͤrden, daß man
ihnen dieſelbige alle nehmen, und der Obrigkeit
uͤberantworten wuͤrde.
47.
Wenn ein Geſelle in einer Stadt gewandert
koͤmt, und arbeiten will, ſo ſoll er zu dem Meiſter,
der am laͤngſten keinen Geſellen gehabt, gehen,
und alſo fort um Arbeit geſchauet werden, und
ſoll alſo ein jeder Geſell, wie zuvor bey demſelben
arbeiten.
48.
Da er aber ſelbſt Urlaub nimmt und wandert,
und wolte darnach bald wiederkehren, und da-
ſelbſt wieder bey einem andern Meiſter arbeiten,
das ſoll keines weges nachgelaſſen noch gedultet
werden, ſondern er ſoll zuvor ein viertel Jahr
wieder gewandert haben.
49.
Ein Geſelle welcher das volle Wochen-Lohn
haben will, ſoll die folgende Stuͤcke zum Tage-
werck machen, nehmlich:
alles geklopffte Arbeit.Vier Krauße-Huͤte.
Fuͤnff Mittel-Huͤte.
Sechs grobe Huͤte.
50.
Und eine Woche fuͤnff Groſchen, Eſſen und
Trincken zum Wochen-Lohn haben, und wel-
cher dieſer Stuͤcke eines, oder mehr uͤber das Ta-
gewerck macht, ſoll ihme von einen Stuͤck, wie
folget, gegeben werden Nehmlich:
Vier Pfennige von einem Krauſen-Hute.
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