Marperger, Paul Jacob: Beschreibung Des Hutmacher-Handwercks. Altenburg, 1719.des Hutmacher-Handwercks. us IV. denselben zum ersten mahl auff dem Con-cilio zu Lyon in Franckreich angeordnet, und nach erlicher Meynung auch die Purpurne Sot- tana oder Unter-Rock, als den vornehmsten Schmuck ihrer Dignität. Es wird aber solches mit bessern Grund Bonifacio dem VIII. zugeschrie- ben. Die Cardinales Seculares hatten vor- mahls allein das Privilegium Purpur zu tra- gen, und giengen die Regulares bloß in ihrem Or- dens-Habit, als aber Gregorius der XIV. sahe, wie diese eben so wohl als jene, ihr Blut vor die Kirche zu vergiessen verbunden wären, gab er ihnen auch das rothe Baret, und befahl ihnen in eben den Kleidern, als die andern Cardinäle, je- doch von anderer Farbe zu gehen. So bald je- mand zum Cardinal von dem Papst ernennet wor- den, und selbiger hierauff in das Consistorium Secretum kommet, so kniet er dreymahl nach ein- ander vor seiner Päpstlichen Heiligkeit nieder, und küsset ihr den Fuß, hierauff wird ihme also kni- ende von dem Papste das rothe Baret mit diesen Worten auffgesetzet: Esto Cardinalis, und als- denn ein Creutz über ihn gemacht; der Promo- tus nimmt alsdenn das Baret wieder ab, und ver- richtet den Fuß-Kuß von neuen. Ob nun gleich ein solcher Cardinal das rothe Es C 2
des Hutmacher-Handwercks. us IV. denſelben zum erſten mahl auff dem Con-cilio zu Lyon in Franckreich angeordnet, und nach erlicher Meynung auch die Purpurne Sot- tana oder Unter-Rock, als den vornehmſten Schmuck ihrer Dignitaͤt. Es wird aber ſolches mit beſſern Grund Bonifacio dem VIII. zugeſchꝛie- ben. Die Cardinales Seculares hatten vor- mahls allein das Privilegium Purpur zu tra- gen, und giengen die Regulares bloß in ihrem Or- dens-Habit, als aber Gregorius der XIV. ſahe, wie dieſe eben ſo wohl als jene, ihr Blut vor die Kirche zu vergieſſen verbunden waͤren, gab er ihnen auch das rothe Baret, und befahl ihnen in eben den Kleidern, als die andern Cardinaͤle, je- doch von anderer Farbe zu gehen. So bald je- mand zum Cardinal von dem Papſt erneñet wor- den, und ſelbiger hierauff in das Conſiſtorium Secretum kommet, ſo kniet er dreymahl nach ein- ander vor ſeiner Paͤpſtlichen Heiligkeit nieder, und kuͤſſet ihr den Fuß, hierauff wird ihme alſo kni- ende von dem Papſte das rothe Baret mit dieſen Worten auffgeſetzet: Eſto Cardinalis, und als- denn ein Creutz uͤber ihn gemacht; der Promo- tus nimmt alsdenn das Baret wieder ab, und ver- richtet den Fuß-Kuß von neuen. Ob nun gleich ein ſolcher Cardinal das rothe Es C 2
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des Hutmacher-Handwercks.
us IV. denſelben zum erſten mahl auff dem Con-
cilio zu Lyon in Franckreich angeordnet, und
nach erlicher Meynung auch die Purpurne Sot-
tana oder Unter-Rock, als den vornehmſten
Schmuck ihrer Dignitaͤt. Es wird aber ſolches
mit beſſern Grund Bonifacio dem VIII. zugeſchꝛie-
ben. Die Cardinales Seculares hatten vor-
mahls allein das Privilegium Purpur zu tra-
gen, und giengen die Regulares bloß in ihrem Or-
dens-Habit, als aber Gregorius der XIV. ſahe,
wie dieſe eben ſo wohl als jene, ihr Blut vor die
Kirche zu vergieſſen verbunden waͤren, gab er
ihnen auch das rothe Baret, und befahl ihnen in
eben den Kleidern, als die andern Cardinaͤle, je-
doch von anderer Farbe zu gehen. So bald je-
mand zum Cardinal von dem Papſt erneñet wor-
den, und ſelbiger hierauff in das Conſiſtorium
Secretum kommet, ſo kniet er dreymahl nach ein-
ander vor ſeiner Paͤpſtlichen Heiligkeit nieder, und
kuͤſſet ihr den Fuß, hierauff wird ihme alſo kni-
ende von dem Papſte das rothe Baret mit dieſen
Worten auffgeſetzet: Eſto Cardinalis, und als-
denn ein Creutz uͤber ihn gemacht; der Promo-
tus nimmt alsdenn das Baret wieder ab, und ver-
richtet den Fuß-Kuß von neuen.
Ob nun gleich ein ſolcher Cardinal das rothe
Baret empfangen, ſo traͤget er doch den rothen
Hut nicht eher, als biß ihme ſolchen ſeine Paͤpſt-
liche Heiligkeit entweder mit eigener Hand im
Conſiſtorio gegeben, oder durch ſpecial-Gena-
de, wenn ein ſolcher abweſend iſt, uͤberſendet hat.
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